Bauabnahme von Holzschutzleistungen nach Sanierungen

Die Schlussabnahme von Holzschutzmaßnahmen erfordert in aller Regel eine Untersuchung von Holzschutzwirkstoffen. Dabei muss auch berücksichtigt werden, ob die durchgeführten Maßnahmen geeignet sind, den vorhandenen Befall zu bekämpfen.

Sofern die Maßnahmen nach dem von mir vorgelegten Gutachten durchgeführt wurden, sind solche Schlussabnahmen in der Regel schnell und komplikationslos durchzuführen. Etwas kritischer wird diese Schlussabnahme, wenn fremde Gutachten vorliegen.

Hier muss dann verglichen werden, ob die im Gutachten aufgeführten Maßnahmen auch bei der Sanierung befolgt wurden, da hier häufig Haftungsfragen eine große Rolle spielen. Sind Diskrepanzen zwischen Gutachten und Sanierungsausführung vorhanden, ist ein Konsens zwischen dem Gutachter und dem Bekämpfer herzustellen.

Ich verstehe diese Schlussabnahme von Holzschutzleistungen als Unterstützung der örtlichen Bauleitung.

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