Hausschwammsanierung und Steuervorteil

Das ist doch mal was, was mit der Angst um Hausschwamm positiv ist. Da hat ein Sachverständiger in einer Wohnung Hausschwamm festgestellt. Der Bauherr hat es als außergewöhnliche Belastung (wie Hochwasser) bei den Steuern geltend gemacht und Recht bekommen (Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 12 K 10270/09) . Nähere Information finden Sie hier.

Tja, was auf einmal alles zu der Hausschwammsanierung gehört: alle Maßnahmen zur Beseitung von Feuchtigkeitsquellen, Reparatur von Holzkonstruktionen, Putzarbeiten (außen und innen), je nach Befallslage kompletter Innenausbau inklusive Badezimmer und so weiter. Der geneigte Leser wird sicher verstehen, dass in der DIN 68 800 Teil 4 viele Hinweise gegeben sind, was alles bei der Hausschwammsanierung zu tun ist. Dagegen kann kein Sachverständiger wirklich etwas einwenden, auch nicht die vom Finanzamt beauftragten Prüfer solcher Maßnahmen…..

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