Sanierung von Pilzbefall in Holz und Mauerwerk

Einleitung

Die Holz zerstörenden Pilze haben die Aufgabe, das Holz in Humus zurück zu verwandeln, damit dieser Rohstoff dem neuen Wald wieder zur Verfügung steht. Deswegen gibt es verschiedene Pilze, die z. B. an lebenden Bäumen vorkommen oder die sich auf abgestorbenes Holz spezialisiert haben. Bei den nachfolgend beschriebenen Pilzschäden handelt es sich um solche Pilze, die im Gebäude vorkommen.

In der bisher zur Verfügung stehenden Literatur wird sehr wenig über die Sanierung ausgesagt. Vielfach wird immer nur an einer Ziegelsteinwand aufgeführt, wie eine Sanierung ablaufen soll. Nachfolgend sind nun einige Varianten von Pilzsanierungen aufgeführt, die vom Verfasser empfohlen werden und in der Praxis erprobt wurden. Das es hierbei zwangsläufig zu gegensätzlichen Ausnahmen zu geltenden DIN-Normen kommt, ist eigentlich selbstverständlich.

So wurde z. B. im Sommer 2004 ein neues WTA-Merkblatt über den Hausschwamm als Entwurf herausgebracht. Erfreulicherweise steht dort unter Kapitel 9 (Besondere Hinweise), dass der Hausschwamm nach 1 Jahr Trockenstarre tot ist. Allerdings wird dann darauf hingewiesen, dass trotzdem die Sporen sehr leicht keimen können. Wie der Leser daraus erkennen kann, gibt es mittlerweile auch von dieser Seite aus ein Umdenken, was die Gefährdung von Holz in Gebäuden durch Pilze betrifft.

Die nachfolgende Zusammenfassung soll einen Überblick über die heute möglichen Verfahren geben und gleichzeitig auch einige Detaillösungen bieten, wie man mit Hausschwamm oder anderen Pilzen umgeht.

Ursache des Pilzbefalls

Die Ursache jeglichen Pilzbefalles im Holz ist Feuchtigkeit. Je nach Pilzart wird die Zellulose und/oder das Lignin abgebaut. Wird die Zellulose abgebaut, bleiben die dunklen Bestandteile (Lignin etc.) des Holzes übrig; man spricht von Braunfäule. Werden die Ligninbestandteile abgebaut, so bleibt die helle Zellulose übrig; man spricht von Weißfäule. Wird zuerst Lignin und dann Zellulose abgebaut, spricht man von Weißlochfäule.

Die Pilze keimen aus Sporen. Diese Sporen sind in der Luft enthalten oder liegen auf dem Holz auf. Bei geeigneter Feuchtigkeit und passenden Umweltbedingungen beginnt das Wachstum. Jeder Pilz hat seine spezifischen Umweltbedingungen. Entsprechend können die Sporen keimen.

Durch den Abbau der einzelnen Holzbestandteile entstehen im Holz ? bildlich gesehen ? Löcher, die sehr leicht durch Wasser aufgefüllt werden können und in denen Wasser gespeichert werden kann. Somit ist das Holz eher wie ein Schwamm zu verstehen, der das Wasser speichert.

In der Literatur sind für unterschiedliche Pilze auch unterschiedliche Feuchteansprüche angegeben. So sind die Pilze, die am lebenden Baum wachsen, auf höhere Holzfeuchten angewiesen, als die Pilze, die üblicherweise in gedeckten Bauten vorkommen. Dennoch ist es in der Praxis nicht möglich, die Pilze nach ihren Feuchtigkeitsansprüchen zu unterscheiden.

Holz ist hygroskopisch. Es ist in der Lage, Luftfeuchtigkeit zu speichern. Die Speicherung der Luftfeuchtigkeit geschieht bis zu einem gewissen Punkt, der in der Fachliteratur als „Fasersättigungspunkt“ angesprochen wird. Ab diesem Punkt ist dann tropfbares Wasser in dem Holz vorhanden.

Der „Fasersättigungspunkt“ ist bei einzelnen Holzarten spezifisch, damit unterschiedlich, wird aber allgemein mit 28 bis 30 % angegeben. Dies trifft zumindest auf die am häufigsten verwendeten Bauhölzer zu.

Der Pilz mit dem niedrigsten Feuchtigkeitsbedürfnis ist der Echte Hausschwamm. Er kann das Holz zerstören, wenn es um die 45 % feucht ist. Ist jedoch z.B. der Echte Hausschwamm schon länger auf dem Holz gewachsen, so speichert er Wasser im Holz, so dass das Holz eine Feuchtigkeit von bis zu 60 % aufweisen kann.

Der Braune Keller- oder Warzenschwamm wächst im Holz bei einer Feuchtigkeit zwischen 60 und 80 %. Das bedeutet, dass der Braune Keller- oder Warzenschwamm mit dem Hausschwamm verwechselt werden kann, wenn man nur eine Holzfeuchtemessung durchführt.

Ein weiteres Phänomen ist festzustellen. Pilz befallenes Holz gibt seine Feuchtigkeit sehr schnell wieder ab. Daher ist es nicht möglich, mit einem Holzfeuchtemeßgerät das Holz zu messen und auszusagen, dass der Pilzbefall aktiv ist, weil das Holz feucht ist. Eine solche Aussage wäre nur dann möglich, wenn man die genauen Umweltbedingungen kennt, denen das Holz in den letzten 2 – 3 Wochen ausgesetzt war.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die in der Fachliteratur angegebenen Holzfeuchten, die als Optimalfeuchten für die einzelnen Pilze stehen, im Labor gemessen wurden. Im Labor sind sog. Referenzkulturen der einzelnen Pilze vorhanden. Es sind Stämme, die in den einzelnen Labors durch ständiges Überimpfen kultiviert werden.

Die Stämme in der Praxis, d.h. die Pilze auf dem Bau, wachsen wild und passen sich ihrer Art entsprechend den Umweltbedingungen an. Daher kann es Mutationen geben, die ganz eigene Eigenschaften haben, besonders was z. B. das Aussehen betrifft. Daher ist eine optische Bestimmung durch Betrachten nicht immer zuverlässig möglich.

Daraus ist abzuleiten, dass die Angaben in der Fachliteratur zum Wachstum der Pilze lediglich orientierend betrachtet werden können, und die tatsächlichen Feuchteverhältnisse auf dem Bau mit diesen Werten nur vergleichsweise zu berücksichtigen sind.

Für den Praktiker bedeutet dies, dass eine Feuchtemessung im Holz bei der Überprüfung eines Pilzbefalls eher eine orientierende Bestimmung ist. Aus der Feuchtemessung kann daher auch nicht abgeleitet werden, ob lebender oder toter Pilzbefall vorhanden ist (lebend = nass, tot = trocken).

Der Begriff der Trockenfäule ist leider eine Wortschöpfung, die an den „geschriebenen Brief“ erinnert. Holzzerstörende Pilze wachsen nur auf feuchtem Holz. Trockenes Holz wird nicht befallen. Daher gibt es auch keine Trockenfäule oder Nassfäule.

Die Pilze haben, da sie nicht immer genügend Feuchtigkeit zur Verfügung haben, eine Eigenschaft entwickelt, auch ohne Feuchtigkeit überleben zu können. Dies nennt man Trockenstarre. Die Trockenstarre ist eine pilzspezifische Eigenschaft, sie ist je nach Pilztyp unterschiedlich lang. So ist z. B. bekannt, dass Blättlinge eine Trockenstarre von 10 Jahren aushalten können. Wenn danach Feuchtigkeit zutritt, können sie ihr Wachstum direkt wieder aufnehmen.

Über den Hausschwamm gab es sehr unterschiedliche Auffassungen. Der Verfasser beobachtete aber seit 1990 mehrere Objekte, bei denen der Hausschwamm einfach durch Feuchtereduzierung in der Wand abgestorben ist. Es wurden keine weiteren Maßnahmen unternommen. Mittlerweile wird auch von der Wissenschaft bestätigt, dass der Hausschwamm eine Trockenstarre von ca. 1 Jahr hat. Die Trockenstarre setzt dann ein, wenn das Mauerwerk, in dem der Hausschwamm lebt, trocken ist. Das trifft auch auf Holz zu.

Das bedeutet aber auch, dass die Trocknung der befallenen Bauteile ein unabdingbares Muss bei der Sanierung von Pilzen im Holz oder in der Wand ist.

Methoden zur Erkennung von Pilz befallenem Holz am Beispiel von Balkenköpfen im Mauerwerk

Einleitung

Was nutzt das ganze Wissen um die Art der Pilze, wenn man sie nicht findet. Daher muss man unter dem Thema „Sanierung von Pilzbefall“ zumindest die gängigsten Wege aufzeigen, wie man Pilzbefall im Holz erkennt. Die Erkennungsmerkmale von Pilzgeflechten im Mauerwerk werden bei dem Kapitel „Sanierung des Mauerwerkes“ berücksichtigt.

Die DIN 68 800 Teil 4, Abs. 2 der neuesten Ausgabe, gibt an, dass Hölzer im Gebäude vor der Sanierung des Gebäudes durch Sachverständige oder Fachleute zu untersuchen sind, und das Untersuchungsergebnis in schriftlicher Form festgehalten werden muss. Ein besonderes Problem stellen die Balkenköpfe in der Wand dar. Der Befall liegt meist im Auflagebereich der Balkenköpfe (also unten), und der ist nicht einzusehen.

Die nachfolgende Beurteilung unterschiedlicher Methoden geschieht aus dem Blickwinkel des Sachverständigen, der diese Methoden vor Ort einsetzen kann oder muss, um ein möglichst umfassendes und zutreffendes Untersuchungsergebnis zu erhalten.

Generell ist bei der Untersuchung von Balkenköpfen darauf zu achten, ob es sich bei den vorgefundenen Pilzschäden um solche aus einer Leckage oder aufgrund von bauphysikalischen Mängeln handelt. So sollten gerade bei Fachwerkhäusern die Ergebnisse durch Taupunktberechnungen näher eingegrenzt werden.

Weiterhin ist die Wandauflage zu berücksichtigen. Es gibt unterschiedliche Schadensformen bei Balken in Fachwerkwänden oder in massiven Wänden. Auch der Querschnitt der Deckenbalken darf nicht vernachlässigt werden. Bei größeren Querschnitten ist im Innern des Holzes der Pilzbefall nicht immer in der Mittelzone vorzufinden, sondern recht unterschiedlich verteilt. Gerade bei den später beschriebenen Prüfungen mit einem Bohrgerät ist diese Erkenntnis wichtig und führt sehr oft zu Fehlurteilen.

Bei der Beurteilung der einzelnen Verfahren wurde auf die Praxistauglichkeit geachtet. Dabei ist neben der Reproduzierbarkeit von Ergebnissen auch die Schnelligkeit, der Kostenaufwand der Methode und das Maß der Zerstörung des Bauteils berücksichtigt.

Von den vorgestellten Methoden gibt es verschiedene Abweichungen, die im wesentlichen jedoch auf die hier angegebenen Grundsätze zurückzuführen sind. Die Aufstellung erhebt somit nicht den Anspruch, alle Meßmethoden bis ins Detail aufzuzählen. Vielmehr sind hier die Grundzüge dargestellt, die durchaus für die Beurteilung ausreichen.

Optische Prüfung

Hierunter versteht man das Ansehen des Balkenkopfes in der Wandauflage. Zum Ansehen genügt das unbewaffnete Auge, vielfach kann aber auch mit einer Lupe überprüft werden. Um den Balkenkopf zu erreichen, ist ein Freilegen in der Wandauflage notwendig. Lediglich bei Fachwerkwänden ist ein Freilegen oft nicht erforderlich, dafür muss aber die Dielung in jedem Fall entfernt werden. Das trifft auch auf Einschubböden zu.

Die Vorteile dieser Methode liegen in der umfassenden Betrachtung der Holzoberfläche. Zur Untersuchung sind keine Hilfsmittel (außer Lupe) notwendig. Die Nachteile sind darin zu sehen, dass ein Freilegen in der Wand erforderlich ist. Das bedeutet einen großen Zeitaufwand zum Freilegen der Balkenköpfe. Das Hirnholz läßt sich mit dem bloßen Auge nicht betrachten, dafür muss ein Endoskop oder ein Spiegel eingesetzt werden. Leichter Pilzbefall und Pilzbefall ohne bereits verfärbtes Holz ist nicht zu erkennen. Pilzbefall im Innern ist nicht zu sehen.

Hierbei muss man auch den Insektenbefall beachten. Es gibt Insekten, die nur Pilz befallene Hölzer befallen. Dazu gehört z. B. der Gescheckte Nagekäfer. Findet man seine Ausfluglöcher im Holz, dann liegt Pilzbefall vor. Sieht man außen keine Veränderung, dann befindet sich der Befall im Innern. Insgesamt ist diese Methode jedoch für die umfassende äußere Beurteilung eines Deckenbalkens vorzuziehen.

Klopfen (Klangprüfung)

Bei dieser Methode wird z.B. mit einem Hammer die Holzoberfläche nahe der Wandauflage oder auch in der Wandauflage angeschlagen und aus dem Klang zurückgeschlossen, in welchem Zustand das Holz im Innern vorhanden ist.

Die Vorteile dieser Methode gegenüber der rein optischen Methode liegen darin, dass auch aufgeweichte Holzoberflächen sehr schnell erkannt werden. (Bei Insektenbefall werden die vermulmten Holzzonen beschädigt, so dass auch diese erkannt werden.)

Die Nachteile sind wie bei der optischen Prüfung in erster Linie darin zu sehen, dass eine Freilegung des Balkenkopfes in der Wand notwendig wird. Auch hier ist das Hirnholz nicht einsehbar. Zudem kann es vorkommen, gerade bei Eichenholzbalken, dass ein Pilzbefall im Innern des Holzes am Klang nicht erkannt wird.

Insgesamt ist diese Methode, die unwillkürlich auch die optische Prüfung beinhaltet, in der Aussage weiterreichend als die bisher beschriebenen. Nachteilig wirkt sich aber die höhere Zerstörung der Holzoberfläche gegenüber der rein optischen Prüfung aus.

Bohren mit Holzbohrer

Bei dieser Meßmethode wird mit einem Holzbohrer (Schlangenbohrer mit speziellem Anschliff, z. B. Lewis) Holz aus dem Balkenkopfbereich nach oben befördert. Aus der Art und Weise der austretenden Bohrspäne lässt sich Pilzbefall, Insektenbefall oder auch beides gleichzeitig feststellen.

Die Vorteile dieser Meßmethode liegen im geringen Aufwand und in der hohen Anzahl Messungen (6- 10 Balkenköpfe pro Stunde, bei geräumten und nicht verkleideten Böden auch schon mal 15 Stück in der Stunde). Das Auffinden von Deckenbalken ist teilweise problematisch, man kann die Balkenköpfe aber ohne Öffnung der Dielung in der Wand anbohren. Diese Methode ist sehr einfach zu lernen.

Die Nachteile dieser Methode sind u.a., dass bei großen Querschnitten der Balken mehrere Messungen nebeneinander notwendig werden, und damit eine statische Querschnittsminderung des Bauteiles eintritt. Weiterhin ist an den Flanken der Holzbalken in der Wandauflage kein Pilzbefall zu erkennen. Bei häufigem Anbohren der Balkenauflager (Stein, Zement etc.) kann es zu hohem Verschleiß der Bohrer kommen (Standfestigkeit dann 5 bis 10 Bohrungen). Auch der beim Bohren typische tote Winkel ist hier zu berücksichtigen.

Weiterhin ist bei sehr schmalen Balken durch das Anbohren eine hohe statische Schwächung die Folge. Hat ein Balken in der Wandauflage ein Breite von 8 cm, dann wird bei einem Bohrer mit 16 mm Durchmesser etwa 20 % des Querschnittes zerstört. Breite Bohrungen sind aber sinnvoll, weil dann im Zweifelsfall sofort mit dem Endoskop gearbeitet werden kann. Andernfalls ist neu zu bohren.

Insgesamt dürfte diese Bohrmethode die am häufigsten verwendete Methode bei Sachverständigen sein. Die Kosten für einen Bohrer (40 cm Länge) liegen bei ca. 18 €.

Endoskopie

Mit Hilfe eines Endoskops wird die Holzoberfläche des Balkenkopfes betrachtet. Es ist auch möglich, im Holz eine Bohrung einzubringen, um das Holzinnere mit dem Endoskop zu betrachten. Je nach Bauart des Endoskops sind systembedingte Einschränkungen zu berücksichtigen.

Die Vorteile der Endoskopie liegen in der geringen Zerstörung des Umfeldes um den Balkenkopf. Im Holz selbst kann man allein an der Färbung stärkeren Pilzbefall erkennen. Allerdings spielt die Holzart hier eine wesentliche Rolle. Handelt es sich um festes altes Eichenholz, so wird beim Anbohren meist die Holzoberfläche verbrannt. Das Ergebnis ist dunkelbraunes Holz. Es handelt sich dann hier also nicht um einen Pilzbefall (Braunfäule).

Nachteilig ist, dass je nach Aufbau der Decke im Bereich der Außenwandauflage der Deckenbalken eine Endoskopie nicht durchführbar ist. Sind z.B. leicht rieselnde Schüttungen auf Fehlböden vorhanden, wird nach dem Bohren das eingebrachte Bohrloch wieder verstopft. Auch Balkenköpfe, die knirsch in der Wand eingemauert sind, können an der Holzoberfläche nicht in der Wandauflage überprüft werden.

Bei Verwendung von Endoskopen, deren Lichtquelle unterhalb der Betrachtungsoptik liegt (z. B. Heine), ist bei Balkenköpfen in der Wand der Auflagebereich nicht einsehbar. Zudem ist ein hohes Maß an Erfahrung notwendig, um z.B. Insektenbefall im Bohrloch zu erkennen. Weiterhin ist, je nach Tiefe des Balkenkopfes in der Wand, ein mehr oder weniger großer Totbereich gegeben, in dem das Holz nicht überprüft werden kann. Mehrere Messungen nebeneinander sind problematisch, da eine statische Querschnittsminderung eintritt.

Die Kosten eines Endoskops sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von 2.000 € bis 15.000 €. Allgemein reicht ein Endoskop der unteren Preisklasse.

Allein auf die Endoskopie kann man sich nicht verlassen. So ist es kaum möglich, Pilzgeflechte sicher zu unterscheiden. Die Endoskopie wird sinnvoll immer nur dann eingesetzt, wenn es um die Erkundung von irgendwelchen Aufbauten in Decken oder anderen Baukonstruktionen geht. So erscheinen z. B. Pilzgeflechte mehr oder weniger groß, je nach Betrachtungsabstand. Es gehört schon eine Menge Erfahrung dazu, zu einigermaßen verlässlichen Aussagen nur über die endoskopische Untersuchung zu kommen. Zudem betrachtet man mit einem Endoskop immer nur einen schmalen Korridor im/am Bauteil.

Bohrwiderstandsmessung

Bei der Bohrwiderstandsmessung wird ein sich drehender Holzbohrer mit einem Durchmesser bis ca. 3,5 mm von einem Präzisionsmotor in das Holz eingetrieben. Die Stromaufnahme ist direkt proportional zur Festigkeit des Holzes. Sie kann analog aufgezeichnet werden. Aus der Messkurve ist somit ein Dichteprofil des Holzes abzulesen, das gleichzeitig Auskunft über Pilzbefall, Risse und teilweise auch Insektenbefall gibt.

Die Vorteile dieser Bohrwiderstandsmessung liegen vor allem darin, dass mit einem sehr kleinen Bohrloch (3,5 mm Durchmesser) ein Messergebnis erzielt wird, das gleichzeitig, je nach Gerätetyp, vor Ort ausgedruckt bzw. auch im PC gespeichert werden kann. Nach einer kurzen Einarbeitungszeit am Bohrgerät sind sehr genaue Aussagen über Pilzbefall möglich.

Die Nachteile der Methode sind in erster Linie in den hohen Anschaffungskosten der Messgeräte (ca. 10.000 €) zu sehen. Weiterhin wird auch hier ein oberflächlicher Pilzbefall an den Flanken der Balkenköpfe nicht erkannt. Der typische tote Winkel ist zu berücksichtigen. Je nach Erreichbarkeit der Hölzer ist nur eine geringe Anzahl Messungen pro Stunde möglich (zwischen 2 und 10 Messungen pro Stunde). Vielfach sind auch für die Messung größere Freilegungen notwendig, da das Holz umfassend betrachtet werden muss (Äste etc.)

Die dieser Meßmethode häufig nachgesagte Fähigkeit, Biegezugfestigkeiten des Holzes zu messen, trifft in der Praxis nicht zu. Der Zustand der Bohrer hat einen großen Einfluss auf die Höhe der Messkurve und auf die differenzierte Darstellung von Früh- und Spätholz. Allerdings ist mit dieser Methode auch eine Altersbestimmung des Holzes möglich, wenn die entsprechenden Referenzkurven vorhanden sind.

Andere Methoden

Bei den anderen Messmethoden sind in erster Linie die Messung mit Ultraschall und Röntgenstrahlen anzusprechen. Beide Methoden sind jedoch noch nicht praxistauglich bzw. in der Praxis so teuer, dass sie für den Einsatz im normalen Sachverständigenbüro nicht geeignet sind. Hierüber liegen auch keine persönlichen Erfahrungen vor.

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die hier angesprochenen Meßmethoden, jede für sich allein, nicht zu einer umfassenden Aussage führen kann. Die Kombination von optischer Prüfung mit einer Bohrmessung führt zu genaueren Aussagen, allerdings auch zu hohen Zeitaufwändungen pro Balkenkopf. Daher muss die Untersuchung des Balkenkopfes zu dem Gesamtzustand des Gebäudes in Relation gesetzt werden (Beispiel: Mietshaus, ständig genutzt, geringe Schäden zu erwarten).

Selbst bei Abwägung aller Vor- und Nachteile und Optimierung der einzelnen Methoden wird es nicht möglich sein, mit vertretbarem Aufwand eine 100 % zutreffende Aussage bei der Untersuchung von Balkenköpfen zu machen.

Überprüfungen der abgegebenen Beurteilung mit den im Rahmen der Sanierung tatsächlich festgestellten Schäden haben beim Verfasser ergeben, dass eine Quote von etwa 80 % erzielt werden kann. Generell gilt auch hier: je differenzierter die Fragestellung, desto höher ist die Fehlermöglichkeit bei der Untersuchung.

Anzusprechen ist auch die Kostensituation für die Untersuchung eines Balkenkopfes. Je nach Art des Gebäudes, nach Querschnitt der Balkenköpfe und nach dem Gesamtausmaß der Sanierung des Gebäudes sind Kosten von wenigen € bis mehreren hundert € pro Balkenkopf denkbar. Deshalb ist die Wirtschaftlichkeit der einzusetzenden Untersuchungsmethode zu berücksichtigen.

Bestimmung der Pilzart

Für die Beurteilung der Sanierung ist es wichtig, die Pilzart zu bestimmen. Diese Forderung wird auch schon in der DIN 68 800 Teil 4 erhoben („Holzschutz im Hochbau, bekämpfende Maßnahmen“). Allerdings wird auch hier in vielen Fällen die Bestimmung der Pilze deutlich übertrieben.

Orientiert man sich an den Anforderungen der unterschiedlichen Sanierungsmethoden, so kristallisiert sich sehr schnell heraus, dass lediglich eine Unterscheidung zwischen Hausschwamm und anderen Pilzen erforderlich ist.

Der Echte Hausschwamm ist als einziger Pilz in der Lage, die Feuchtigkeit aus der Wand abzuleiten und damit relativ trockenes Holz zu befeuchten. Alle anderen Pilze sind darauf angewiesen, dass die für ihr langanhaltendes Wachstum erforderliche Feuchtigkeit bereits im Holz vorhanden ist. Ist diese Feuchtigkeit nicht mehr vorhanden, dann stellen alle Pilze ihr Wachstum ein, auch der Hausschwamm.

Hier ist allerdings bei unterschiedlichen Pilzen eine unterschiedliche Trockenstarre zu berücksichtigen. Während der Braune Keller- oder Warzenschwamm, ein sehr häufig anzutreffender Pilz auf dem Bau, eine Trockenstarre von ca. 5 bis 6 Jahren aufweist, sind Blättlinge dagegen mit einer Trockenstarre bis zu 10 Jahren vorzufinden.

Diese Werte sind wiederum im Labor ermittelt. Man muss davon ausgehen, dass in der Praxis die Trockenstarren eher länger als kürzer anzusetzen sind. Das liegt daran, dass die Baustoffe oder Bauteile, auf denen die Pilzgeflechte wachsen, nicht sofort trocken sind, es sei denn, sie werden künstlich getrocknet. Auf diese unterschiedlichen Trockenstarren wird weiter unten nochmals näher eingegangen.

Betrachtet man also die Eigenschaften des Hausschwamms, die im Unterschied zu anderen Pilzen im wesentlichen darin besteht, dass er die Feuchtigkeit aus der Wand ableiten kann, so ist im Umkehrschluss festzustellen, dass beim Echten Hausschwamm der Kontakt zur feuchten Wand beseitigt werden muss oder die feuchte Wand selbst, um ihn auch langfristig zu bekämpfen. Er hält nur eine Trockenstarre von einem Jahr aus, dann ist er tot.

Hier muss an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen werden, dass die in fast jeder Fachliteratur nachzulesende Eigenschaft des Hausschwammes in der Praxis nicht zutrifft. Es ist die Kondensation der Luftfeuchte gemeint, die der Hausschwamm dazu verwenden soll, um das Holz zu befeuchten.

Der Hausschwamm heißt mit lateinischen Namen „serpula lacrimans“. Das „lacrimans“ wird übersetzt mit „der Tränenreiche“. Hier ist damit gemeint, dass das Gewebe des Echten Hausschwammes in der Lage ist, sein Veratmungswasser tropfenweise abzuscheiden. Das Veratmungswasser entsteht, wenn der Pilz das Holz zersetzt und überwiegend in Wasser und Kohlendioxid spaltet. Bei der lateinischen Übersetzung „der Tränenreiche“ ist mit Sicherheit nicht der Bauherr gemeint, der den Hausschwamm in seinem Gebäude vorfindet.

Eine weitere Eigenschaft, die dem Hausschwamm in vielen Fachbüchern zugeschrieben wird, trifft nicht allein auf diesen Pilz zu. Hier ist die Ablagerung der Oxalsäure gemeint. Es handelt sich um ein Stoffwechselprodukt, das in den Geweben des Pilzes und im Holz abgelagert wird. Dies wird oft zur Identifizierung sehr alter Pilzgeflecht herangezogen.

Diese Oxalsäure führt dazu, dass der Hausschwamm den Untergrund Holz, auf dem er wächst, immer weiter ansäuert. Das führt letztendlich dazu, dass er sich selbst das Holz konserviert. Aus diesem Grund hat der Hausschwamm eine Eigenschaft entwickelt, die von besonderer Bedeutung ist. Er ist in der Lage, die Oxalsäure in die Wand zu transportieren, aus der er das Wasser bezieht. Sind dort größere Kalkanteile vorhanden, so verbindet sich chemisch der Kalk mit der Oxalsäure zu einem schwerlöslichen Produkt. Somit ist der Kalk in der Wand praktisch die chemische Toilette des Hausschwammes, um seine Stoffwechselprodukte zu entsorgen.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass der Hausschwamm bei kalkhaltigen Bauteilen deutlich stärker wächst als z. B. in Lehm. Ist der Hausschwamm in seinem Wachstum daher nur auf Leckagewasser ohne kalkhaltige Bauteile angewiesen, so wird er sich nicht sehr groß ausbreiten können. Er stirbt dann auch relativ schnell ab. Häufig findet man daher altes, abgestorbenes Hausschwammgeflecht, ohne dass noch ein lebender Befall vorhanden ist. Entgegen der Aussagen in der DIN 68 800 Teil 4 ist in diesem Bereich dann keine Schwammsanierung mehr erforderlich, lediglich die Tragfähigkeit der Konstruktion muss wieder hergestellt werden.

Da die einzelnen Pilzgeflecht keine altersspezifischen Merkmale aufweisen (wie z.B. beim Baum die Jahrringe), ist auch eine Altersbestimmung nicht möglich. Bei genauer Betrachtung ist diese Aussage noch mehr verständlich, wenn man nämlich berücksichtigt, dass der Pilz über eine bestimmte Zeit in Trockenstarre verweilen kann. Während dieser Trockenstarre verändert er sein Aussehen nur sehr geringfügig.

Es gibt immer wieder Versuche, an Hand des Wachstums oder der Ausbreitung das Alter des Hausschwammes oder der anderen Pilze zu bestimmen. Geht man davon aus, dass zum Keimen der Pilzsporen die idealen Feuchteverhältnisse auf dem Holz herrschen müssen, dann kann man aber in einem Gebäude voraussetzen, dass das so bleibt. Jede Feuchteveränderung ändert die Wachstumsgeschwindigkeit. Somit ist es auch unmöglich, aus der Ausbreitung etwas über die Dauer des Befalls zu sagen.

Findet man also Pilzgeflecht auf trockenem Holz, ist praktisch keine Aussage mehr über das Alter des Pilzes möglich. Manchmal gelingt es, an Hand der Zerstörung des Holzes etwas über das Alter zu sagen, das ist aber sehr selten. Z. B. kann ein Hausschwammbefall, der nur auf dem Holz wächst, und nicht in das Holz eingedrungen ist, nicht jahrelang aktiv gewesen sein. Dann hätte er mehr zerstört. Sein Alter könnte also in etwa eingeschätzt werden. Allerdings sind solche Schätzungen sehr schwierig.

Dazu auch ein anderes Beispiel aus der Praxis:

Bei einem Leitungswasserschaden wurde die Holzbalkendecke getrocknet. Die Balkenköpfe in der Außenwand wurden nicht weiter berücksichtigt. Etwa 3 Jahre nach dem Wasserschaden brach die Decke ein. Der Verfasser wurde hinzugezogen. Er stellte fest, dass die Sanierung des Gebäudes vor etwa 15 Jahren durchgeführt wurde. Daraus war dann abzuleiten, dass der Hausschwamm auf den Wasserleitungsschaden zurückzuführen ist. Im Rahmen der Sanierung wurde nämlich die Balkendecke geöffnet. Es war kein Pilzbefall zu sehen. Vor 15 Jahren hätte man mit Sicherheit den Hausschwamm erkennen können.

Wäre der Hausschwamm durch die Sanierung entstanden, z.B. wegen bauphysikalischer Probleme, Leckagen etc., dann wäre die Decke mit Sicherheit innerhalb dieser 15 Jahre viel früher eingebrochen. Bei der nun vorliegenden Ausbreitung von etwa 60 cm von der Außenwand nach innen, war also zu erkennen, dass kein optimales oder langes Wachstum des Hausschwamms vorhanden ist. Wenn dann im vorliegenden Fall weiterhin noch berücksichtigt wird, dass die betreffende Wand mit einem Kunstharzputz praktisch hermetisch gegen Austrocknung nach innen abgeriegelt und im Außenwandbereich zusätzlich mit einer Art Latexfarbe abgedichtet war, dann hätte bei Feuchtigkeit in der Wand der Hausschwamm tatsächlich viel früher wachsen müssen.

An den nicht von der Leckage betroffenen Balken war alles in Ordnung. Somit war wegen der geringen Ausbreitung und der auch kaum noch in der Wand vorzufindenden Feuchtigkeit praktisch nur noch der Schluss möglich, dass der Hausschwamm auf die Nichttrocknung der Balkenköpfe und der Außenwand zurückzuführen war. Dafür haftete die Trocknungsfirma, weil sie nur die Deckenfläche und nicht die Balkenauflage in der Wand getrocknet hatte.

An diesem Beispiel ist zu sehen, dass aus den Eigenschaften der Pilze bei deren Vorkommen einiges über die Feuchteverhältnisse im Holz, in der Wand und über den Pflegezustand des Gebäudes auszusagen ist. Im Umkehrschluss bleibt daher nur die Forderung, dass der beste Pilzschutz trocknes Holz ist.

Weiter oben wurde die Trockenstarre der einzelnen Pilze angesprochen. Bei genauem Durchsehen unterschiedlicher Fachbücher erkennt man auch differierende Angaben. Deshalb kann man sich in der Praxis nicht auf diese Angaben verlassen. Hier muss die Forderung aufgestellt werden, den Pilzbefall immer als lebend zu betrachten.

Pilz befallenes Holz in der Außenwand, im Bereich von Dachkehlen usw., sollte immer als lebend befallen betrachtet werden. Dagegen ist ein Pilzbefall mit Sicherheit älter und nicht mehr aktiv, bei dem nur noch das befallene Holz sichtbar ist, kein Oberflächengewebe, keine Durchwachsung der angrenzenden Schüttung etc. zu sehen ist. Die Pilzgeflecht werden von unterschiedlichen Insekten als Nahrung benutzt. Gerade der Echte Hausschwamm, der Eiweiß in seinem Gewebe enthält, wird gerne als Nahrungsquelle benutzt. Liegt kein Wachstum mehr vor, wird das abgebaute Gewebe auch nicht mehr ersetzt. Es verschwindet mit der Zeit.

Mit zunehmender Erfahrung des Betrachters lässt sich auch die Aktivität des Pilzes näher eingrenzen. Kennt man den jeweiligen Pilz mit seinem aktiven Geflecht, so kann sehr schnell bei älterem Pilzgeflecht festgestellt werden, ob dieses Geflecht noch aktiv sein kann. Gerade diese Unsicherheit wird bei 2 Messmethoden ausgenutzt, um nähere Ergebnisse zu erzielen.

Zum einen gibt es sog. Vitalitätsprüfungen, mit denen nach unterschiedlichen Methoden die Lebensfähigkeit des Hausschwammgeflechtes geprüft wird. Dazu muss man wissen, dass der Hausschwamm sein Geflecht nur so lange am Leben erhält, wie er das Holz noch nicht vollständig zerstört hat. Kann er von dem befallenen Holz nichts mehr abbauen, dann stirbt das Hausschwammgeflecht an dieser Stelle ab. Um also eine Aussage über die Aktivitäten des Hausschwammes zu erhalten, muss der jeweilige Befallsherd freigelegt werden, bis zur äußeren Ausbreitung. Nur dort wird aktives Geflecht vorzufinden sein.

Hat man aber den Hausschwamm soweit freigelegt, dass man bis an die äußere Ausbreitungszone gekommen ist, dann ist der wesentliche Punkt der Hausschwammsanierung schon erfüllt. In dem Fall ist es dann auch uninteressant, ob der Hausschwamm noch lebt. Die nicht mehr tragfähigen Bauteile können ersetzt werden, die Wand kann getrocknet werden und bei einer feuchten Wand ist zur Sicherheit eine entsprechende Bohrlochsperre um das Holzbauteil erforderlich.

Eine andere Methode, für die momentan sehr viel Werbung gemacht wird, ist die DNA-Analyse. Glaubt man den Worten des Herstellers dieser Test-Kits, dann wird es kinderleicht, den Hausschwamm zu bestimmen. Allerdings verschweigt der Hersteller, dass mit dieser DNA-Analyse auch die Sporen des Hausschwammes bestimmt werden. Wie bereits hier mehrfach angesprochen, sind die Sporen aller Pilze allgegenwärtig. Die DNA-Analyse misst also die normale „Verseuchung“ von Holzoberflächen oder Wandoberflächen mit Hausschwammsporen. Bei positiver Reaktion bleibt die DNA-Analyse aber die Aussage schuldig, ob es sich um gekeimte Sporen oder tatenlos auf der Oberfläche liegende Sporen handelt.

Auch der Hinweis, dass große Sporenkonzentrationen ja auch eine höhere Gefährdung bringen, ist etwas an der Praxis vorbei. Wenn die idealen Bedingungen für das Keimen von Hausschwammsporen gegeben sind, dann genügt eben nur 1 Spore. Selbst wenn 100.000 Sporen auf einer sehr kleinen Fläche vorhanden sind, wird immer nur eine benötigt, damit der Hausschwamm wachsen kann.

Mit dieser DNA-Analyse werden auch Laien in die Lage versetzt, etwas über Hausschwamm auszusagen. Bei einem aktuellen Fall führte das dazu, dass bei Schimmelpilzwachstum auf frischem Bauholz eine DNA-Analyse gemacht wurde. Die Schimmelpilze waren weiß und an einigen Stellen waren gelbe Flecken zu sehen. Je nach Fachliteratur, die hier zu Rate gezogen wurde, sind das ja Hinweise auf Echten Hausschwamm. Die DNA-Analyse ergab Hausschwamm. Das Ergebnis war dann, dass der Untersuchende dem Bauherrn empfahl, den Dachstuhl, der ein halbes Jahr alt ist, wegen des Hausschwammbefalles zu beseitigen. Als Abhilfe wurde hier das Fenster auf dem Dachboden geöffnet, dass das Holz besser abtrocknen konnte (Neubezug des Hauses im Dezember). Damit bildeten sich auch die Schimmelpilze zurück. Eine Hausschwammsanierung war nicht erforderlich.

Weiter gibt es eine Eigenschaft von Holz zerstörenden Pilzen, die in der Fachliteratur nicht ausreichend beschrieben ist. Hier ist an die Kernfäule oder auch Innenfäule gedacht. Diese Innenfäule wird den Blättlingen zugeschrieben. Typisch für Eichenholz ist aber, dass der Kellerschwamm im Innern des Eichenholzbauteiles wächst. Die äußeren Zonen trocknen oft sehr schnell ab. Diese Eigenschaften sind für den Pilz ungeeignet. Deshalb verlegt er sein Wachstum in den Kern des Holzes, dass kaum abtrocknet. In der Praxis sind von praktisch allen Pilzen Kernfäule bekannt mit Ausnahme des Eichenporlings.

Will man also den Echten Hausschwamm von anderen Pilzen unterscheiden, braucht man normalerweise keine große Ausrüstung. Den meisten Interessierten ist bekannt, dass das trockene Stranggewebe des Echten Hausschwammes beim Biegen knackt. Diese Prüfung wurde von Falck in der Fachliteratur veröffentlicht. Den wenigsten ist aber bekannt, dass das Gewebe des Echten Hausschwammes beim Anzünden nach verbranntem Horn (Haare, Fingernagel) riecht.

Diese Prüfung nach Falck ist bei frischem Hausschwammgeflecht nicht durchführbar. Feuchte Hausschwammstränge biegen sich sehr leicht. Das Schwammgeflecht muss also erst getrocknet werden. Normalerweise kann man Schwammgeflecht bei etwa 50 °C im Backofen trocknen. Hat man also Geflecht des Hausschwammes, das sich noch biegt ohne zu brechen, dann handelt es sich sehr wahrscheinlich um aktiven Befall.

Hausschwammgeflecht lässt sich auch meist sehr leicht von der Holzoberfläche abnehmen. Andere Pilze, wie z. B. der Braune Kellerschwamm oder der Weiße Porenschwamm, sitzen sehr fest auf dem Holzuntergrund auf und können nur durch Kratzen oder Reiben entfernt werden. Auch das ist ein häufig untrügliches Zeichen für Echten Hausschwamm.

Es gibt aber auch noch andere typische Erkennungsmerkmale. Kommt in der Wand sehr reichlich Pilzgeflecht vor, handelt es sich meistens um den Echten Hausschwamm. Hier kann auch wieder mit dem Feuerzeug eine Unterscheidung des Pilzgeflechts von Wurzeln vorgenommen werden. Wurzeln brennen und riechen im Rauch typisch nach Holz, wogegen der Hausschwamm nicht selbständig brennt und der Geruch deutlich an verbranntes Horn erinnert.

Mit diesen zwei einfachen Bestimmungsmerkmalen läßt sich in 90 % der Fälle der Echte Hausschwamm bereits sicher diagnostizieren. Es gibt allerdings Probleme bei sehr altem Pilzgeflecht. Wenn dort der Hausschwamm vorliegt und der Eiweißanteil im Pilz bereits abgebaut ist, ist der typische Geruch nach verbranntem Horn nicht mehr festzustellen. Dieser Befall wird mit der Abbrandmethode nicht erkannt. Da jedoch nur sehr altes Gewebe kein Eiweiß mehr enthält, läßt sich hier auch mit einigermaßen guter Sicherheit feststellen, dass dieses Pilzgeflecht nicht mehr lebensfähig ist, der Hausschwamm also erloschen ist.

Anforderungen an die Sanierung des befallenen Holzes

Grundlagen

Die DIN 68 800 Teil 4 gibt an, dass Pilz befallenes Holz in unterschiedlicher Weise auszubauen ist. Sämtliches Pilz befallenes Holz muss entfernt werden. Beim Echten Hausschwamm muss zusätzlich eine Zone von 1,00 m, bei den anderen Pilzen zusätzlich eine Zone von 30 cm mit ausgebaut werden. Die DIN schränkt aber diese Ausbauzone von 1,00 m beim Echten Hausschwamm selbst ein. Es wird ausgesagt, dass bei statisch ungünstigen Verhältnissen von diesem 1,00 m abgewichen werden kann und ein Ausbau mit ca. 50 cm Sicherheitszone ebenfalls toleriert werden kann.

Mittlerweile ist seit 1998 ein Kommentar zu dieser Norm veröffentlicht. Darin werden einige Forderungen der DIN aufgehoben oder relativiert. So muss z. B. ein Befall mit Kellerschwamm (oder ähnlichen Pilzen) nicht mehr ausgebaut werden, sondern das befallene Holz kann auch abgeschält werden. Beim Hausschwamm werden nun auch thermische Verfahren genannt. Alles wird unter dem Begriff “Tauglichkeit muss nachgewiesen sein” beschrieben. Aber es gibt noch keine “Tauglichkeitsprüfung” für solche Verfahren, die allgemein anerkannt wird. Es gibt momentan auch niemand, der sie prüfen kann (oder will…).

Bei normalen Sanierungsbedingungen kann man mit den Werten der DIN praktisch jeden Befall sanieren. Sachverständige werden aber dann eingeschaltet, wenn der „normale Fall“ nicht mehr gegeben ist. Daher wird vom Sachverständigen sehr oft erwartet, dass er eben nicht die DIN anwendet, zumal die DIN einige Fragen offen lässt.

Die DIN 68 800 Teil 4 ist nur für tragende Bauteile ausgelegt. Der Hausschwammbefall an einem Kleiderschrank oder einer Holzvertäfelung ist nicht berücksichtigt. Deshalb sind Sanierungen unter Anwendung der Betrachtensweise der DIN nicht immer geeignet, den Bekämpfungserfolg zu sichern.

Geht es um die Sanierung von Altbauten, dann muss man zudem feststellen, dass es keinen genormten Altbau gibt. Daher kann im Holzschutz eine Norm für bestehende Gebäude allenfalls eine Richtung zeigen, aber niemals alle Möglichkeiten aufzeigen. Leider steht die DIN 68 800 Teil 4 mit ihrem Inhalt zur Pilzbekämpfung im Gegensatz zur modernen Literatur, z. B. dem Werk von Olaf Schmidt, “Holz- und Baumpilze” oder auch dem Werk von Grosser, “Tierische und pflanzliche Bau- und Werkholzschädlinge”. Wegen des Umfanges der Argumente soll an dieser Stelle aber auf einen weiteren Kommentar verzichtet werden.

Also muss einiges über die Wirkungsweise der Pilze im Holz dargestellt werden, um die späteren Entscheidungskriterien für den Ausbau des Pilz befallenes Holzes zu untermauern.

Zerstörung des Holzes durch Pilze

Sämtliche Hölzer, die vom Zimmermann im Gebäude eingebaut werden, sind bereits mit den Sporen der Pilze „verseucht“. Je nach Haltbarkeit der Sporen (mehrere hundert Jahre sind in der Praxis nachgewiesen) ist somit direkt nach dem Einbau des Holzes dieses am stärksten durch die anhaftenden Sporen gefährdet. Trocknet Holz also nicht genügend ab, kann eine Spore keimen. Diese Keimung wird durch Holzschutzmittel unterbunden.

Weiterhin geben die Pilze mit ihren Fruchtkörpern Sporen an die Umwelt ab. Der Wind verbreitet diese Sporen, die sich überall auf dem Holz absetzen können. Sie keimen, wenn sie geeignete Lebensbedingungen vorfinden.

Damit die Pilzspore und das frisch gekeimte Gewebe leichter in der Lage ist, das Holz zu zersetzen, muss der Säuregehalt im Holz erhöht werden. Diese Erhöhung des Säuregehaltes wird durch die Ausscheidungsprodukte hervorgerufen. Auf die als Stoffwechselprodukt vorkommende Oxalsäure wurde schon weiter oben verwiesen. Die Oxalsäure (oder andere) säuert also das Holz an. Der pH-Wert im Holz, der normalerweise zwischen 6 und 7 liegt, wird durch das Pilzwachstum auf Werte zwischen 5 und 6, manchmal auch auf 4,5 verändert.

Es gab hier schon Versuche in der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM), mit Farbreagenzien den pH-Wert im Holz zu messen. Aus den Farbänderungen wollte man ableiten, ob der Pilz noch lebensfähig ist oder das Holz bereits Pilz befallen ist. Dieses Reagenz hat sich leider in der Praxis nicht bewährt, weil der Farbumschlag durch die Eigenfarbe des Holzes teilweise nicht sichtbar war. (Jedenfalls an frischen Nadelhölzern ohne große Farbveränderungen in sich funktioniert das System.)

Pilz befallenes Holz weist also einen höheren Säuregehalt auf. Stirbt der Pilz ab, so bleibt der Säuregehalt im Holz. Die Säure wird nur sehr langsam durch Oxidation abgebaut. Später einfliegende Sporen können dann wesentlich leichter keimen. Die Keimung kann nur unterbunden werden, indem entsprechende Holzschutzmittel auf der Holzoberfläche vorhanden sind oder die Holzoberfläche trocken bleibt. Zu den Holzschutzmitteln wird weiter unten näheres ausgesagt.

Pilz befallenes Holz stellt somit eine Gefahr dar, wenn es im Gebäude verbleibt. Die Gefahr ist aber nur gegeben, wenn das Holz nachträglich stärker durchfeuchtet wird. In diesem Fall kann eine Spore viel leichter keimen, weil der Säuregehalt im Holz bereits den Idealbedingungen entspricht. Das bedeutet gleichzeitig, dass das Anwachsen der jungen Pilzgeflechte viel schneller vonstatten geht.

Positiv ist, dass alle Pilze ihre Wachstumsgeschwindigkeit vermindern, wenn sie der Zugluft ausgesetzt werden. Viele Pilze bilden sich bei einsetzender Zugluft auf der Holzoberfläche zurück. So kann häufig durch Öffnen der Dielung und Entfernung der Schüttung ein Pilzbefall auf oder in den Deckenbalken gestoppt werden. Das bringt Zeit, sich um eine angepasste Sanierung zu kümmern. Gerade bei Baudenkmälern ist das ein großer Vorteil.

Feuchte im Holz

Deshalb ist die wesentliche Forderung für die Sanierung Pilz befallener Hölzer, dass das Holz trocken gehalten werden muss. Das kann anhand eines Rechenbeispiels recht einfach erläutert werden.

Fichtenholz hat eine Rohdichte von ca. 400 kg/m3. Dies bezieht sich auf eine Holzfeuchtigkeit von ca. 20 %. Rechnet man diesen Wert um, so hat das trockene Fichtenholz eine Rohdichte von ca. 330 kg/m3. 10 % Holzfeuchte bedeuten also, dass eine Zunahme an Wasser von 33 kg/m3 stattfinden muss. 60 % Holzfeuchte bedeuten, dass 1 m3 Holz 198 kg Wasser aufnehmen muss. Das entspricht etwa 1/5 des eigenen Volumens.

Geht man von einem Balkenkopf (Fichte) mit den Abmessungen 28 cm x 14 cm aus, der 10 cm in der Außenwand aufliegt, so sind dies etwa 3,9 l Holz. Dieses Fichtenholz muss dann bei einer Holzfeuchte von ca. 60 % etwa 1/5 des eigenen Volumens aufnehmen. Das entspricht 0,78 l Wasser. Davon sind etwa 0,13 l im Holz enthalten (Grundfeuchte 20 %), so dass immerhin noch 0,65 l pro Balkenkopf mit diesen Abmessungen aufgenommen werden müssen, um eine Holzfeuchte von 60 % zu erhalten.

Bei einem Leitungswasserschaden läuft viel Wasser durch eine herkömmliche (folienfreie) Holzbalkendecke durch, wird also nicht gespeichert. Daher kann man davon ausgehen, dass die 0,65 l zusätzliches Wasser, die in einem Balkenkopf benötigt werden, damit z.B. der Kellerschwamm (oder andere Pilze) wächst, nicht von einer kurzfristigen Durchfeuchtung stammen können. Lediglich in Bereichen, wo z.B. keine Abtrocknung möglich ist, wie der eingangs erwähnte Hausschwammbefall oder bei Baustoffen, die Wasser am Abfließen hindern, ist ein Schaden zu erwarten. Hier wird in der Praxis leider immer wieder eine Hysterie verbreitet, die bei genauer Betrachtung keinen Bestand hat.

Hält man sich nun die erforderlichen Wassermengen vor Augen, dann verliert auch ein Pilzbefall im Holz ein bißchen seinen Schrecken. Der Pilzbefall tritt im Holz nicht sofort bei jeder kleinen Durchfeuchtung auf. Fußpfetten, Sparrenfüße usw. müssen also langfristig durchfeuchtet sein, damit der Pilzbefall wachsen kann. Das wird nur bei eingemauertem Holz auftreten. Frei in der Luft liegendes Holz, das regelmäßig abtrocknen kann, wird einen solchen Pilzbefall nicht zulassen. Das gilt auch für Fachwerk.

Betrachtet man dagegen Pilz befallenes Holz, das im Gebäude verbleibt, so ist auch hier erkennbar, dass bei Einhaltung der normalen Bauregeln die Durchfeuchtung im Holz nicht so gravierend auftreten kann, dass der Pilz davon genügend Feuchtigkeit im Holz erhält, um ausgiebig zu wachsen.

Keinesfalls stimmt jedoch die Aussage, die immer wieder von Verarbeitern zu hören ist, dass ein vorbeugender Pilzschutz im Dachraum notwendig ist, weil allein die Luftfeuchte genügt, dass z.B. der Hausschwamm auf dem Holz keimt. Hier wird mit der Angst der Besitzer ein großes Geschäft gemacht. Nur wenn Kondensat auftreten kann, dann ist ein vorbeugender Pilzschutz erforderlich.

In der Literatur steht immer wieder, dass der Hausschwamm Holz befällt, das eine Feuchte von 14 % (auch 10 bis 20 %) aufweist. Das ist eine Aussage, die so nicht stimmt. Mit einer feuchten Wand als Wasserspender umwächst der Hausschwamm das Holz mit seinem watteartigen Mycel und befeuchtet es. Erst ab einer Feuchte von ca. 45 % kann er das Holz zersetzen. Also ist in der Dachkonstruktion ohne Verbindung zu einer nassen Wand oder einem anderen Wasserspeicher keine Hausschwammgefahr gegeben.

Schneidet man zudem dem Hausschwamm befallenen Balken die weitere Feuchtigkeitszufuhr ab, wird der Hausschwamm nicht mehr weiter existieren können. Das wurde in der Praxis nun schon mehrfach klar und deutlich bewiesen.

Die Anforderungen an die Sanierung von Pilz befallenem Holz sind also ganz klar zu definieren. Zum einen muss das Holz trocken beibehalten werden, und für den Hausschwamm gilt zudem, dass keine feuchte Wand oder ein anderer Wasserspeicher in der Nähe sein darf, bzw. das Holz nicht mehr in einer feuchten Wand aufliegen darf.

Diese Aussage bedeutet für das Holz in einem alten Gebäude, dass viel mehr Substanz erhalten werden kann, als dies die Norm vordergründig zulässt. In der nun folgenden weiteren Betrachtung wird nur der Pilzbefall (Nassfäulepilze) behandelt, der auf nasses Holz angewiesen ist. Allerdings sind die meisten Betrachtungen auch auf den Hausschwamm zu übertragen.

Möglichkeiten der substanzschonenden Sanierung

Die am häufigsten am Gebäude auftretenden Pilze erzeugen eine Braunfäule. Sie bauen also Zellulose ab. Durch den Zelluloseabbau wird die Tragfähigkeit des Holzes zerstört. Im Rahmen der Sanierung wird nun das Umfeld um das Pilz befallene Holz so verändert, dass es trocken wird. Das bedeutet, dass dem Pilz auf ganz natürliche Weise das Weiterwachsen verwehrt wird. Dazu wird also noch kein Holzschutzmittel benötigt.

Allerdings muss die Tragfähigkeit des Bauteils wieder hergestellt werden. In vielen Fällen ist deshalb nicht ein Ausbau des Pilz befallenen Holzes notwendig, sondern lediglich eine Verstärkung des Pilz befallenen Bauteils. Hier ist der Statiker gefordert.

Bei Balkenköpfen in der Wand, die im Außenwandbereich Pilzbefall aufweisen und bei denen immer mit einer späteren Durchfeuchtung gerechnet werden muss, ist es erforderlich, das Pilz befallene Holz zu entfernen. Hier genügt aber die Entfernung des Holzes bis zu einer Zone, die etwa 2 cm vor der Außenwandauflage endet. Damit wird der Kontakt des Pilz befallenen Holzes zur Außenwand unterbunden. Die Putzschicht ist zu berücksichtigen.

Die Verstärkung des Balkens kann mit Laschen links und rechts vorgenommen werden. Bei dieser Sanierungsmethode eines Deckenbalkens z.B. kann in vielen Fällen auch die Putzuntersicht gehalten werden. Eine solche Entscheidung setzt aber voraus, dass eine möglichst umfassende Untersuchung der befallenen Hölzer in der Wand vorgenommen wird. Dazu wurde weiter oben mehr ausgesagt.

Stellt sich im Rahmen dieser Untersuchung also heraus, dass lediglich der Balkenkopf in der Wand und nicht die Spalierlattung mit Putz oder die Deckenunterschalung befallen ist, so kann bei dieser Methode durch Abstützen der Decke von unten und Ergänzen des Balkenkopfes von oben in der Außenwand, die Deckenuntersicht beibehalten werden. Würde man hier die DIN 68 800 Teil 4 mit der erforderlichen Sicherheitszone anwenden, würde die Deckenuntersicht, die an einem Pilz befallenen Balken befestigt ist, zerstört werden. (Diese Methode wurde auch schon mit Erfolg bei historischen Decken und Hausschwammbefall eingesetzt.)

Bei nur geringem Befall an der Oberfläche kann der Pilzbefall auch durch Abschälen beseitigt werden. Das bietet sich überall dort an, wo der Ausbau einen zu großen Eingriff in die historische Bausubstanz darstellt. Auch das funktioniert bei Hausschwamm.

Ähnlich verhält es sich z.B. mit Sparrenfüßen. Hier kann, wenn die Dachundichtigkeit beseitigt ist, das Pilz befallene Holz durchaus beibehalten werden. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass eine spätere Leckage nicht mehr auftreten kann. Hier ist es bei Hausschwammbefall besonders kritisch, wenn die Auflagefläche der Wand feucht ist und bleibt.

Glaubt man nun der Fachliteratur mit ihren Angaben zu den unterschiedlichen Trockenstarren, dann bedeutet dies bei einem Blättlingsbefall, dass das Dach wenigstens 10 Jahre, besser jedoch noch 20 Jahre dicht sein muss, weil dann der Befall durch Trocknung abgetötet ist. Eine so lange Zeit kann niemand vorausplanen oder gewährleisten, deshalb ist beim Verbleib von Pilz befallenem Holz eine zusätzliche Imprägnierung notwendig. Das gilt ganz besonders für Baudenkmäler, bei einem Privathaus wird man das Risiko kaum eingehen.

Überprüft man die heute zur Verfügung stehenden Holzschutzmittel, so wird man feststellen, dass es drei verschiedene Typen gibt. Es gibt ölige Holzschutzmittel, wasserverdünnbare und wasserlösliche Holzschutzmittel. Der Verfasser bevorzugt wasserlösliche Holzschutzmittel in Form von Borsalzpräparaten, die pulverförmig, in Stangen gepresst (Borsalzpatrone), als Konzentrat oder fertig mit Wasser gemischt (anwendungsfertig) geliefert werden.

Borsalzpräparate werden als Schwammsperrmittel für Mauerwerk angewendet. Sie sind dafür zugelassen. Demnach muss das Borsalzpräparat eine Wirksamkeit gegenüber dem Hausschwamm besitzen (Schwammsperrmittel). Diese Wirksamkeit kann auf andere Pilze übertragen werden.

Generell gibt es keine Prüfzulassung zur Überprüfung der Wirksamkeit von Holzschutzmittel auf Pilz befallenem Holz. Daher wird allgemein ausgesagt, dass es pilzbekämpfende Holzschutzmittel nicht gibt. Diese Aussage ist nicht ganz richtig, wie hier anhand des Borsalzpräparates dargestellt wird. Es gibt tatsächlich pilzbekämpfende Holzschutzmittel, wobei bei der Bekämpfung des Pilzes die Festigkeit des Holzes nicht erhöht wird. Deshalb besteht ja auch die Forderung einer statischen Prüfung. Diese Forderung des Ausbaues wird aber hier weiter relativiert.

Für den Verbleib von Pilz befallenem Holz oder die Verringerung der Sicherheitszone ist es erforderlich, dass das Holz imprägniert wird. Die Borsalzpräparate werden also auf die Oberfläche aufgebracht. Zusätzlich sollte der gesamte Querschnitt des Holzes geschützt werden. Dafür wird eine Bohrlochimprägnierung eingesetzt.

Dazu werden Bohrlöcher in das Holz eingebracht. Die Einbohrtiefe beträgt 2/3 des Holzquerschnittes. Der Abstand der Bohrlöcher untereinander sollte nicht mehr als 20 cm betragen, der Durchmesser 10 – 14 mm.

Diese Bohrlöcher werden insgesamt dreimal verfüllt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vor der weiteren Befüllung das eingebrachte Tränkmaterial im Holz aufgenommen wurde. Deshalb können die Bohrlöcher erfahrungsgemäß nicht mehr als zweimal pro Tag befüllt werden.

Alternativ zur Befüllung mit einem Flüssigborat ist es auch möglich, Borsalzpatronen in das Holz einzubringen. Diese Borsalzpatronen bestehen aus reinem Borsalz, das unter hohem Druck als Patrone gepreßt wird. Die Patronen haben unterschiedliche Durchmesser, der für das Holz geeignete Durchmesser liegt bei 16 mm. Deshalb sollte für die Bohrlochimprägnierung im Holz eine Bohrergröße von 18 mm verwendet werden.

Es ist bekannt, dass zum Verschluss der Bohrlöcher im Holz Hartholzdübel eingesetzt werden sollen. Diese Hartholzdübel sind nicht erforderlich, wenn das Holz seitlich verstärkt wird.

Bei der bisher geschilderten Methode wurde davon ausgegangen, dass durch den Ausbau des Balkenkopfes in der Wand der gesamte Pilzbefall entfernt ist. Liegt jedoch der Pilzbefall weiter nach innen zur Rauminnenseite hin im Holz vor, so entscheidet über den Verbleib des Holzes das Ergebnis der Bohrwiderstandsmessung.

Wird bei dieser Meßmethode festgestellt, dass die Deckenschalung noch ausreichend fest am Holz verankert ist und die Fäule sich mehr im Inneren des Balkens befindet, so ist es in vielen Fällen ebenfalls ausreichend, lediglich die Hölzer im Bereich der Wandauflage von der Außenwand zu kappen und seitlich zu verstärken. In diesem Fall kann dann wieder die Deckenuntersicht beibehalten werden.

Ist vom Holz in der Außenwand lediglich nur noch ein Fragment übrig und der Pilzbefall soweit fortgeschritten, dass der Balken komplett zerstört ist und praktisch mit der Hand entfernt werden kann, dann kann die hier geschilderte Sanierungsmethode nicht mehr angewendet werden. In dem Fall muss das Holz komplett entfernt werden, die Deckenuntersicht aufgenommen, der Balken verstärkt und die gesamte Konstruktion wieder ergänzt werden.

In vielen Fällen kann man hier mit Epoxidharzen und Armierungsstäben arbeiten. Diese unter dem Begriff “Beta-System” bekannte Methode läßt sich aber nur da anwenden, wo das Holz nicht der Feuchtigkeit ausgesetzt ist, z. B. in Folge von Tauwasseranfall oder im bewitterten Bereich.

Ein häufiger Problempunkt sind die Mauerlatten unter den Holzbalken in der Wand. xxxDiese Mauerlatten wurden früher eingebaut, wo das Mauerwerk noch mit Kalkmörtel aufgemauert wurde. Der Kalkmörtel hat erst nach einer gewissen Alterung seine Festigkeit erhalten. Damit die Deckenbalken nun nicht im Auflagebereich in das Mauerwerk einsinken, wurde zur Lastverteilung ein waagerecht liegendes Holz in der Wand eingebracht. Darauf wurden die Deckenbalken gelegt und teilweise auch mit dieser Mauerlatte verbunden.

Liegt Pilzbefall im Deckenbalken vor, ist auch häufig die Mauerlatte zerstört. Der Grad der Zerstörung entscheidet hier wieder über die Art der Sanierung. Holz, das praktisch keine Tragfähigkeit mehr besitzt, das mit der Hand lose entnommen werden kann oder das bereits so stark zerstört ist, dass deutlich der Würfelbruch sichtbar ist, muss entfernt werden. In der Wand sollte kein neues Holz als Mauerlatte eingebaut werden. Vielfach genügt heute das Untermauern mit einem Hartbrandklinker oder auch normalen Ziegelsteinen.

Ist die Mauerlatte aber noch einigermaßen gut erhalten und der Pilzbefall spielt sich mehr im Innern ab, so ist eine andere Sanierungsvariante denkbar. In diesem Fall kann die Mauerlatte mit einem Epoxidharz verpresst werden. Epoxidharze werden von verschiedenen Firmen in unterschiedlichen Konsistenzen angeboten. Sie werden unter Druck in das Holz eingepresst. Dabei verdrängen sie die Luft bzw. durchwandern das Pilz befallene Holz und verfestigen es. Nach dem Aushärten kann dieses Holz nicht mehr vom Pilz befallen werden. Durch die Behandlung mit dem Epoxidharz wird die Druckfestigkeit erhöht, jedoch nicht die Biegezugspannung des Holzes.

Bei dieser Behandlung ist es ganz wichtig, dass das Holz nicht in der Tauwasserzone in der Wand aufliegt. Durch das Epoxidharz wird die Dampfdurchlässigkeit des Holzes gegen Null reduziert. Das bedeutet für die Mauerlatten, dass vor Einsatz dieser Methode geprüft werden muss, ob der Pilzbefall über den Tauwasserausfall in der Wand abzuleiten ist. In einem solchen Fall muss das Pilz befallene Holz ausgebaut werden.

Es ist nicht möglich, diese Verpressungsmethode in allen Varianten darzustellen, da die Beurteilung der Ausgangssituation eine wesentliche Rolle spielt. Vielmehr müssen diese Angaben so verstanden werden, dass es auch Methoden gibt, die eine Verfestigung des Pilz befallenen Holzes bewirken, ohne dass ein Ausbau notwendig ist.

Bei Wandverkleidungen o.ä., die häufig in alten Gebäuden vorzufinden sind, liegt öfter Pilzbefall an der Rückseite des Holzbauteiles vor. Handelt es sich um eine erhaltenswerte Verkleidung, so kann man auch hier die Pilz befallene Rückseite mit einem Epoxidharz verfestigen. Dies kann dann auch im Streichverfahren geschehen. Beim erneuten Einbau der Wandverkleidung ist es aber wichtig, dass die eigentliche Feuchtigkeitsursache beseitigt wird. Zudem sollte die Wandverkleidung so eingebaut werden, dass sie in Zukunft hinterlüftet ist.

Der Pilzbefall auf dem Holz lässt sich auch mit der Heißluftmethode oder mit der Mikrowellentechnik abtöten. Die Pilze haben ein unterschiedliches Verhalten bei Wärme. So ist z. B. bei Hausschwamm bekannt, dass die letale Temperatur bei ca. 40 °C liegt. Wird das Holz auf eine Temperatur von 40 °C erhitzt, stirbt der Hausschwamm ab. Ähnliche Temperaturen gibt es für andere Pilze.

Der Trick bei dieser physikalischen Methode ist aber, dass gleichzeitig mit der Erhitzung des Holzes auch eine Trocknung eingeleitet wird. So ist z. B. aus Dänemark bekannt, dass dort die Hausschwammsanierung vielfach mit einer Heißluft unterstützt wird, und dabei nicht nur der Pilzbefall im Holz abgetötet wird, sondern auch gleichzeitig das Holz abgetrocknet wird.

Bei der Heißluftmethode werden die Bauteile abgekleidet und dann über die heiße Luft erhitzt. Bei der Mikrowellentechnik werden die Geräte direkt auf die Hölzer aufgesetzt und dann das Holz im Innern erhitzt.

Die Mikrowellentechnik wird in den letzten Jahren vermehrt in der Gebäudetrocknung eingesetzt. Die Abtötung der Pilze funktioniert aber auch auf Holz. Der Verfasser hat bisher erst ein Objekt begleitet, bei der die Trocknung eingesetzt wurde. Es ist aber davon auszugehen, dass in Zukunft mit diesem Verfahren mehr Erfahrung gesammelt wird und deutlich mehr Substanz erhalten werden kann.

Allerdings gilt auch bei diesen physikalischen Verfahren, dass dadurch nicht die Holzfestigkeit erhöht wird. Es geht hier lediglich um das Abtöten des Pilzes, was dann aber nur Sinn macht, wenn keine große und tiefgehende Zerstörung vorliegt.

Sanierung von Holz mit Hausschwammbefall

Die bei der Untersuchung der Pilz befallenen Hölzer am Beispiel der Balkenköpfe geschilderte Messmethode der Bohrwiderstandsmessung ist ein sehr gutes Mittel, nachzuweisen, wie weit der Pilzbefall tatsächlich das Holz zerstört hat. Die Festigkeitsminderung tritt schon ein, bevor sich das Holz braun färbt. Steht nun fest, dass unter einem üppig ausgebreiteten Oberflächengewebe des Hausschwammes das darunterliegende Holz noch eine ausreichende Festigkeit besitzt und wird im Rahmen der weiteren Sanierung der Kontakt zur nassen Außenwand unterbunden, so muss dieses Holz keinesfalls ausgebaut werden.

Gerade bei erhaltenswerten Konstruktionen ist es denkbar, hier das Pilzgeflecht zu entfernen und die Oberfläche zu imprägnieren. Die besonders gefährdeten Bereiche in der Nähe der Außenwand oder im Anschluß an das entfernte Holz müssen im Bohrlochtränkverfahren zusätzlich geschützt werden. Wichtig ist, dass das Holz abtrocknen kann oder künstlich getrocknet wird.

Mit der bereits weiter oben dargestellten Rechnungsmethode läßt sich auch bei einem Feuchtigkeitsoptimum von 45 % Holzfeuchte, die der Hausschwamm zum guten Wachstum benötigt, die Wassermenge ermitteln, die ein hausschwammbefallenes Holz benötigt, damit der Pilz wächst. Da jedoch Borsalze, die hier als Imprägnierung eingesetzt werden, eine bekämpfende Wirksamkeit des Hausschwammes in der Wand besitzen, ist also eine Abtötung des Pilzgeflechts und eine keimungshemmende Imprägnierung gegenüber den Sporen vorgenommen.

Beim Erhalt von hausschwammbefallenem Holz, das noch eine genügende Festigkeit aufweist, ist es ganz besonders wichtig, dass diese Hölzer später weiter kontrollierbar sind. Oder es muss sichergestellt sein, dass der Verbleib des Holzes so möglich ist, dass eine nachträgliche Durchfeuchtung nicht mehr auftreten kann.

Demnach verbietet es sich in den meisten Fällen, eine Verpressung mit Epoxidharz an einer hausschwammbefallenen Mauerlatte vorzunehmen. Da in diesem Bereich gleichfalls eine Sanierung der Wand notwendig wird, ist also ein Ausbau der Mauerlatte erforderlich.

Sanierung von Pilzbefall im Mauerwerk

Ausbreitung von Pilzen im Mauerwerk

Bevor man Pilzbefall in der Wand sanieren kann, muss festgestellt werden, ob Pilzbefall in der Wand vorliegt. Vielfach täuschen Verfärbungen, Ausblühungen, Kristallisationen oder Spinnweben einen Befall vor. Die sicherste Methode, Pilzbefall in der Wand zu erkennen, ist diese, dass beim Freilegen von Holzkonstruktionen in der Wand das Pilzgeflecht verfolgt wird. Die nun schon mehrfach zitierten Balkenköpfe in der Wand sind dafür ein gutes Beispiel.

In einigen Fällen wird beim Freilegen eines Balkenkopfes oder beim Ausbau festgestellt, dass das Holz morsch ist. Anhaftendes Gewebe ist nicht mehr zu finden. In solchen Fällen ist es meist unmöglich, Pilzgeflecht an der Kontaktstelle zur Wand nachzuweisen. Auf der Wand sitzt dann kein Geflecht. Selbst wenn man einen Stein aus dem Mauerwerksgefüge herausstemmt, kann man feststellen, dass im Mörtel kein Pilzgeflecht vorhanden ist.

Die Ursache für einen solchen Befund ist in der Pilzart zu suchen. Die meisten Pilze leben nur auf dem Holz und sind nicht in der Lage, durch das Mauerwerk zu wachsen. Daher sind solche Pilze nie oder nur sehr selten auf der Wand zu finden. Der Echte Hausschwamm ist typischerweise ein Pilz, der die Feuchtigkeit aus der Wand auf trockenes Holz überleitet. Daher muss er in der Wand vorkommen. Pilze, wie z.B. der Weiße Porenschwamm oder die Kellerschwämme, wachsen zwar auf der Wand, sind aber nicht in der Lage, tief in die Wand einzuwachsen oder die Feuchtigkeit abzuleiten.

Daher ist bei diesen Pilzen bei der Sanierung in der Wand ein geringerer Aufwand (keine Bohrlochtränkung der Wand) notwendig. Lediglich beim Echten Hausschwamm ist häufig ein erheblicher Aufwand erforderlich. Deshalb werden im weiteren Verlauf alle Aspekte der Hausschwammsanierung angesprochen.

Wie erkennt man nun den Echten Hausschwamm in der Wand? Beim Abschlagen des Putzes werden vielfach Stränge und Fasern festgestellt. Wenn diese Pilzgeflecht beim Anbrennen mit einem Feuerzeug nach Horn riechen, ist ein sicherer Beweis für Hausschwammbefall gefunden. Riecht es dagegen nach Holz, dann handelt es sich um Wurzeln. Andere Pilze riechen teilweise sehr übel und/oder glimmen sehr stark nach.

Manchmal findet man auch unter dem Putz, meist an gelösten Stellen über dem Mauerwerk, feine, weiße Geflechte, die mehr an dünne Watte erinnern. Diese Geflechte färben sich sehr schnell nach violett, gelb oder rosa. Das sind Stoffwechselstörungen des noch richtig aktiven Hausschwammes.

Wenn bereits Hausschwammbefall festgestellt wurde, so gilt es, die Ausbreitung festzulegen. Dazu muss, wie bereits weiter oben angesprochen, der Putz von der Wand entfernt werden. Wie weit ist denn nun tatsächlich der Schwamm gewachsen? Vielfach ist die Frage nicht ganz einfach zu klären.

Eine sichere Möglichkeit ist, nachdem der Putz entfernt wurde, durch Blasen über die Wandoberfläche festzustellen, ob feine Gewebe im Luftzug flattern. Auch der typische pilzartige Geruch ist ein Indiz für die Ausbreitung. Ansonsten bleibt letztendlich nur das Abflammen (ist ein Teil der erforderlichen Sanierung), wobei man am Glimmen und am Geruch erkennt, wo noch Hausschwamm vorhanden ist.

Wegen der Eigenschaft des Hausschwammes, durch die Wand zu wachsen, ist es erforderlich, nicht nur die direkt bewachsene Fläche, sondern auch im weiteren Umkreis nach Pilzgeflechten zu suchen. Daher gibt die DIN 68 800 Teil 4 in ihrem Text an, dass eine Sicherheitszone von 1,50 m in jede Richtung eingehalten werden soll. Das bedeutet, dass vom letzten erkennbaren Geflecht ausgehend 1,50 m weiter die Wand freigelegt werden muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Wand zwei Seiten hat und das im Falle eines Fußbodens dieser in den meisten Fällen gleichzeitig die Decke des darunterliegenden Raumes darstellt. Demnach ist an einer Innenwandecke der Hausschwamm in mindestens drei weiteren angrenzenden Räumen zu suchen.

Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass bei einer Balkenlage mit Hausschwammbefall 1,50 m über der Balkenlage und 1,50 m unter der Balkenlage an der Außenwand der Putz entfernt werden muss. An der Innenwand ist der gleiche Bereich aber beidseitig freizulegen, so dass hier praktisch für den lfd.m Balkenlage mindestens 6 m² Wandfläche zusätzlich zur Höhe der Balkenlage selbst freizulegen ist. Jetzt wird auch deutlich, warum bei vielen Schwammsanierern im Falle von Hausschwamm in der Wand ein reges Umsatzdenken beginnt.

Mit der Prüfung durch Anbrennen kann festgestellt werden, ob noch Eiweiß enthalten ist. Liegt Eiweiß im Pilzgeflecht vor, ist es als noch aktiv einzustufen. Liegt kein Eiweiß mehr vor und ist das Geflecht trocken so ist der Befall bereits erloschen. Allein das Aussehen der Pilzgeflechte beim Echten Hausschwamm gibt keine eindeutige Aussage über die Lebensfähigkeit. Je nach Anteil von Salzen in der Wand, Art der Ziegelsteine usw. ist es möglich, dass das Geflecht von dem in der Literatur beschriebenen Aussehen abweicht. Zu der Problematik des Nachweises von lebendem Hausschwammbefall ist weiter oben schon mehr ausgesagt worden.

Es gibt auch andere Pilze, die in der Wand wachsen können. So ist zum Beispiel beim Braunen Keller- oder Warzenschwamm ein Pilzgeflecht zu finden, das große Ähnlichkeit mit Wurzeln hat und deutlich braun gefärbt ist. Der Hausschwamm dagegen ist in der Wand grau/weißlich oder an seinen dicken Strängen erkennbar.

Er ist eigentlich leichter mit dem Weißen Porenschwamm zu verwechseln. Der Weiße Porenschwamm bildet ein ähnliches Oberflächengewebe aus, allerdings fehlen bei dem Weißen Porenschwamm die typischen Stränge, die der Echte Hausschwamm schon in sehr jungem Zustand ausbildet. Zugegebenermaßen ist es aber fast nicht möglich, jungen Hausschwamm von jungem Porenschwamm zu unterscheiden.

Andererseits ist aber beim Ausbau des Holzes anhand der Spuren auf dem Holz relativ leicht erkennbar, ob Hausschwamm vorliegt. Daher sollte in jedem Fall derjenige, der den Schwamm sanieren soll, auch gleichzeitig das Mauerwerk freilegen und das befallene Holz ausbauen. Im Hinblick auf die Überprüfung der Ausbreitung ist das von unschätzbarem Wert.

Aus eigener Erfahrung ist zu berichten, dass freigelegtes Mauerwerk, womöglich noch abgeflammt, nicht ohne großen technischen Aufwand auf Ausbreitung des Hausschwammes überprüft werden kann. In einem solchen Fall ist es nur durch Öffnen der Wand möglich, im Mörtelbett den Hausschwamm nachzuweisen. Das kostet viel Zeit, bei Handbetrieb viel Schweiß und dementsprechend hoch sind die Kosten einer solchen Überprüfung.

Es führt an dieser Stelle zu weit, die einzelnen Formen von Hausschwammgewebe in der Wand zu schildern. Auf einige Besonderheiten muss aber noch hingewiesen werden.

Algenbildung auf der Wand bedeutet eine sehr hohe Feuchtigkeit in der Wand. Diese Feuchtigkeit ist für den Hausschwamm zu hoch. Er kann sich hier nicht ausbilden. Daher kann schon vorab festgestellt werden, dass Hausschwamm und Algenbildung nicht miteinander in ein und der selben Wand vorkommen. Ausnahmen sind sehr dicke Wände, wo sich außen Algen bilden können und im Innenbereich völlig andere Feuchtigkeitsverhältnisse herrschen. Hier ist Hauschwammbefall denkbar.

Wenn in der Wand in der Kontaktzone zum Holz sehr viel Pilzgeflecht zu finden ist, so handelt es sich hier überwiegend um Hausschwammbefall. Alle anderen Pilze bilden eher spärlich Geflecht aus.

Fruchtkörper des Echten Hausschwammes sind auf Zugluft angewiesen. Sie bilden sich z.B. bei einer Erdgeschoßdecke im durchlüfteten Keller. Das Pilzgeflecht selbst ist auf möglichst zugluftfreie Umgebung angewiesen, so dass die Fruchtkörper an anderer Stelle als der eigentliche Befall zu finden sind.

Bei mehrschaligem Mauerwerk kann der Hausschwamm über weite Strecken in der innenliegenden Luftschicht wachsen, ohne dass er von außen sichtbar ist. Daher ist eine Überprüfung notwendig, wieviel Schalen das Mauerwerk aufweist. Hier erlebt man die seltsamsten Überraschungen, wie z.B. bei einer 1,40 m dicken Kirchenaußenwand insgesamt 3 Schalen festzustellen waren. Der Hausschwamm bildete sich bei diesem Objekt nur in der inneren Luftschicht.

Es gibt bestimmte Mauerwerkskonstruktionen, die typischerweise vom Hausschwamm befallen werden. Ein sehr spezielles Detail ist eine aufliegende Dachrinne bei einem Mansarddach. Eine solche Konstruktion wurde um die Jahrhundertwende bevorzugt gebaut. Hier ist nach eigenen Beobachtungen in ca. 70 % der Fälle Hausschwammbefall vorzufinden.

Der Hausschwamm benötigt eine höhere Feuchtigkeit in der Wand. Nach eigenen Messungen mit dem CM-Meßgerät sind als Minimum 3 bis 5 % Feuchtigkeit über der normalen Ausgleichsfeuchte ausreichend, dass der Hausschwamm das Wasser ableiten kann. Diese Feuchtigkeit in der Wand ist noch nicht so hoch, dass es zu einer Verfärbung der Wand kommt. Das macht es also sehr schwierig, den Hausschwamm in einer völlig intakten Wand zu finden.

Andererseits lassen sich bei Vorhandensein von Feuchtigkeitsspuren in einem unberührten Altbau sehr schnell Hausschwammnester finden. Der Hausschwamm ist relativ häufig vorzufinden. Bei einer Schätzung des Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes  im Jahre 1986 wurde festgestellt, dass in der West-BRD etwa 4 Millionen Häuser zur Sanierung anstehen. Man schätzte zu diesem Zeitpunkt das Vorhandensein von Hausschwamm auf 40 %. Das waren 1,6 Millionen Häuser, die letztendlich auch den Verfasser dazu bewogen, als Sachverständiger freiberuflich zu arbeiten.

Stellt man sich nun diese Anzahl Häuser im Westen der BRD bildlich vor und vergleicht die von Sanierern geschätzte Häufigkeit mit den von Gebäudewertschätzern gefundenen Hausschwammbauten, so stellt man eine große Diskrepanz fest. Hier werden leider vielfach die Zeichen des Objektes, die auf Hausschwamm hinweisen, nicht richtig gedeutet und, auch wenn dies nun einen Sturm der Entrüstung entfacht, auch häufig übersehen oder nicht in dem erforderlichen Maße registriert.

Dabei stellt der Hausschwamm erhebliche Anforderungen an die Sanierung in der Wand und verursacht nicht selten beträchtliche Kosten. Es entstehen einem Käufer Vermögensschäden, wenn er sich auf ein fehlerhaftes Gutachten verläßt. Es ist bekannt, dass es bereits gerichtliche Auseinandersetzungen wegen solcher Gutachten gab.

Grundlagen der chemischen Sanierung

Die DIN 68 800 Teil 4 regelt die Verfahrensweise bei der Sanierung in der Wand. Nach dieser Norm ist 1,50 m Sicherheitszone in jede Richtung einzuhalten und in diesem Bereich die Wand über den erkennbaren Befall hinaus freizulegen. Anschließend ist eine Oberflächenbehandlung mit einem Schwammsperrmittel notwendig. Ist der Hausschwamm in die Fugen eingewachsen, so ist eine Bohrlochimprägnierung in der Wand notwendig.

Es ist erforderlich, den Putz zu entfernen, die Pilzgeflecht auf der Wand abzuflammen und die Wand im Sprühverfahren mit einem Schwammsperrmittel zu behandeln. Das Auskratzen der Fugen wird offengelassen. Zusätzlich ist eine Bohrlochimprägnierung erforderlich, um bei Durchwachsungen neu eingebautes Holz zu schützen.

Das Thema Fugen auskratzen soll gleich zu Anfang beantwortet werden. Es macht wenig Sinn, eine festsitzende Fuge auszukratzen, um den Hausschwamm zu entfernen. Diese Methode dient allenfalls zur Erhöhung der spezifischen Oberfläche der Wand oder der Sanierungskosten. Nur lose sitzende Fugen sollten entfernt werden. Bei Bruchsteinmauerwerk verbietet sich ein tiefes Auskratzen von Fugen, und bei Bimssteinen ist es gar unmöglich, nur die Fuge auszukratzen. Daher nimmt der Verfasser von einer Forderung des generellen Auskratzens von Fugen Abstand.

Um also eine Schwammsanierung in der Wand vornehmen zu können, ist es erforderlich zu wissen, wie weit der Hausschwamm sich ausgebreitet hat, wieviele Schalen die Wand hat, aus welchem Material die Wand erstellt ist und wo die eigentliche Feuchtigkeitsursache zu suchen ist. Wird die Feuchtigkeitsursache nicht beseitigt, so wird der Hausschwamm in der Wand nicht erfolgreich abzutöten sein.

Die heute zur Verfügung stehenden chemischen Mittel sind nur noch bedingt in der Lage, den Echten Hausschwamm abzutöten. Bei jedem Hersteller ist im Technischen Merkblatt zu lesen, dass neben der Imprägnierung der Wand auch für dauerhafte Trockenheit gesorgt werden muss, weil sonst die Schwammsanierung gefährdet ist. Würde das Mittel den Hausschwamm in der Wand abtöten, so bräuchte man die Wand nicht anschließend trockenhalten. Deshalb wird jetzt der Begriff „Schwammsperrmittel“ verwendet. Diese Mittel verhindern die weitere Ausbreitung der Schwammgeflechte in der Wand.

Die DIN 68 800 beschreibt die Hausschwammsanierung allgemein für alle Wandtypen. Dort wird angegeben, dass die Wand im Bohrlochtränkverfahren zu imprägnieren ist. Im Gegensatz zum WTA-Merkblatt (siehe Literaturanhang) ist in der DIN die Bohrlochtränkung in der Wand nur auf den Bereich beschränkt, wo eine besondere Gefährdung vorliegt. Dies sind insbesondere die Stellen, wo die Wand durchwachsen ist oder wo Balken in eine oberflächlich befallene Wand wieder eingelegt werden. Über die Anzahl der Bohrlöcher ist in dieser DIN nichts weiter festgestellt.

Bei reinem Ziegelmauerwerk ist es üblich, dass zwischen 12 und 16 Bohrlöcher pro m² Wand eingebracht werden. Bei einer zweischaligen Wand wird zuerst die innere Schale verpresst, anschließend durchgebohrt bis zur Hohlschicht, die Hohlschicht ausgesprüht und dann im dritten Arbeitsgang die äußere Schale angebohrt und mit Schwammsperrmittel verpreßt. Dieser Hohlraum kann auch ausgeschäumt werden. Anschließend wird die Oberflächenbehandlung an der innen sichtbaren Wandfläche vorgenommen.

Häufig ist bei Verarbeiterinformationen zu lesen, dass im Hochdruckverfahren imprägniert wird. Hier scheiden sich die Geister, was Hochdruck eigentlich ist. Wenn in einem Druckgerät (üblicherweise Airlessgerät) bis zur Düse ein Druck von 60 bar aufgebaut wird, so schwindet der Druck spätestens dann, wenn die Flüssigkeit die Düse verläßt. In der Wand wird max. ein Druck von 0,5 bis 1 bar aufgebaut.

Es gibt verschiedene Verfahren, die Wand zu verpressen. Einmal ist die gleichmäßig strömende Verpressung zu nennen, wie sie üblicherweise mit Airlessgeräten durchgeführt wird. Zwei verschiedene Verarbeiter in der Bundesrepublik haben unterschiedliche Varianten einer überwachten Verpressung entwickelt. Darunter ist zu verstehen, dass pro Bohrloch die Menge des eingebrachten Mittels festgestellt werden kann. Ein Verarbeiter ist sogar in der Lage, diese Menge pro Bohrloch auf einem Chip zu speichern und später mittels EDV ausdrucken zu lassen. Der Vorteil dieser Methode liegt klar auf der Hand.

Weiterhin gibt es Impulsverfahren, wo mehrere Bohrlöcher gleichzeitig mit Druckintervallen verpresst werden. Es ist hier nicht möglich, den Verbrauch pro Bohrloch zu bestimmen, um eine gleichmäßige Einbringung in die Wand zu gewährleisten. Bisher ist keine Verarbeiter unabhängige Untersuchung bekannt, wo die verschiedenen Verfahren gegeneinander untersucht wurden.

Wichtig ist auch zu wissen, dass es bisher keine Untersuchungen gibt, bei denen festgestellt wurde, wie sich das Schwammsperrmittel in der Wand verteilt. Selbst bei Ziegelsteinmauerwerk ist eine regelmäßige und gleichmäßige Verteilung eher Theorie. Da in der Mörtelschicht zum Ziegel häufig Risse vorhanden sind, wird sich beim Einfließen von Schwammsperrmittel in die Wand das Mittel in diesen Rissen verteilen. Die häufig in der Literatur gezeigten kreisrunden Verteilungszonen um das Bohrloch müssen so nicht stimmen.

Bei genauer Betrachtung dieser Problematik wird sich der Leser früher oder später eingestehen müssen, dass die chemische Imprägnierung der Wand gegen Hausschwamm von sehr vielen Zufällen abhängt. Auf der absolut sicheren Seite liegt der Sanierer, der dafür Sorge trägt, dass die Wand austrocknet. Nur dann macht eine Sanierung des Hausschwammbefalles in der Wand mit Schwammsperrmitteln Sinn.

Die verschiedenen Schwammsperrmittel verhalten sich auch unterschiedlich in der Wand. Einige Schwammsperrmittel können sehr deutlich am Geruch festgestellt werden. Bei anderen Schwammsperrmitteln gibt es Kristallisationen auf der Wandoberfläche. Auch Verfärbungen in gelblichen Farbtönen auf der Wandoberfläche sind bekannt.

Um eine Verpressung in der Wand vornehmen zu können, muss eine gewisse Bauteiltiefe der Wand vorhanden sein. So macht es keinen Sinn, eine halbsteinige Ziegelsteinwand zu verpressen. Rein technisch ist das nicht möglich. Betrachtet man sich dann auch noch Kosten, so ist es wirtschaftlicher, eine so vom Schwamm durchwachsene Wand auszutauschen.

Das hat auch den Vorteil, dass z. B. das Pilzgeflecht in der Wand beseitigt ist und deshalb keine weitere Gefahr mehr von diesem dann nicht mehr vorhandenen Geflecht ausgehen kann.

Chemische Behandlung im Mauerwerk

Mit der in der DIN angegebenen Sicherheitszone läßt sich viel Geld verdienen. Häufig ist eine so große Sicherheitszone aber nicht erforderlich. Dies hängt zum einen von der Ausbreitung des Schwammes in der Wand ab, zum anderen aber auch davon, welcher Nutzung das Gebäude später zugeführt wird.

Sind z.B. Holzbalkendecken durch den Hausschwamm zerstört und werden durch massive Decken ausgetauscht, so ist unter der Voraussetzung, dass die Wände trocken bleiben, eine Bohrlochimprägnierung in der Wand nicht erforderlich. Diese Maßnahme gibt die DIN 68 800 Teil 4 ebenfalls an (Absatz 4.3.4).

Um näher auf die möglichen Varianten einer integrierten Hausschwammsanierung eingehen zu können, muss zuerst etwas über das unterschiedliche Mauerwerk gesagt werden.

Bei Ziegelmauerwerk, ob ein-, zwei- oder dreischalig, ist eine Bohrlochimprägnierung machbar. Üblicherweise werden die Bohrlöcher in die Stoßfugen eingebracht und im Winkel von 45° nach unten gerichtet. Dann kann ohne Druck verfüllt werden. Man kann hier leere Kartuschen von Fugenabdichtungsmitteln verwenden. Die Industrie bietet aufschraubbare Spitzen mit richtigen Winkel an, mit denen die Kartusche dann senkrecht an der Wand verbleibt. Durch die eingebrachte Menge pro Kartusche kann genau festgelegt werden, wieviel pro Bohrloch in die Wand eindringt.

Oft ist es rationeller, das Schwammsperrmittel mittels Druck in die Ziegelwand einzupressen. Auf die einzelnen Arbeitsschritte bei einer mehrschaligen Wand wurde bereits weiter oben hingewiesen.

Bei Zweischalenmauerwerk muss festgestellt werden, ob in der Wand Schwammgewebe gewachsen ist. Dazu ist pro m² Wand mindestens ein Stein an der Innenseite zu entfernen, um die Hohlschicht einzusehen. Man kann auch hier mit dem Endoskop arbeiten, wobei je nach Art der Bohrung im Umfeld um das Bohrloch durch umherspritzenden Bohrstaub das weiße Schwammgewebe des Hausschwammes in der Hohlschicht rot gefärbt sein kann. Hier gehört ein bißchen Erfahrung dazu, das endoskopische Bild richtig zu deuten.

Bei Kalksandsteinmauerwerk mit den Hohlräumen, z.B. im Steinformat 3DF, ist die Bohrlochimprägnierung schon etwas problematischer. Hier werden beim Bohren in die Stoßfugen und Absenken der Bohrung durch die Lagerfuge teilweise Hohlräume im Stein angebohrt und zwangsläufig auch verfüllt. Bei der Methode mit Druck wird eine im Verhältnis zur Ziegelwand größere Fläche in der Wand imprägniert. Bei der Methode ohne Druck wird deutlich mehr nach unten weglaufen, und es kommt zu einer relativ hohen Sättigung in der Wand.

Bei Porenbeton ist rein theoretisch eine Hausschwammsanierung im Mauerwerk schwierig, da der Stein sehr viel Feuchtigkeit aufnimmt. Der Hausschwamm selbst wächst nur in der Mörtelfuge und selten durch einen Stein. Hier gibt es die Problematik, dass sich der Gasbetonstein vollsaugt, obwohl im Stein selbst kein Pilzbefall vorhanden ist. Das führt zu einem hohen Verbrauch an Chemikalien. Außerdem trocknet die Wand nachträglich nur sehr langsam aus, wenn überhaupt. Deshalb ist eine Imprägnierung nicht möglich.

Hier muss grundsätzlich festgestellt werden, dass die Schwammsperrmittel in der Wand das Pilzgeflecht nicht auflösen. Selbst nach erfolgter Schwammsanierung, die zudem den gewünschten Erfolg zeigte, verbleibt das Geflecht in der Wand und ist auch nach Jahren noch nachzuweisen. (Dies ist im Hinblick auf Kaufverträge mit schwammbefallenen Häusern wichtig, da es nach BGB eine Meldepflicht eines solchen Schadens beim Kaufvertrag gibt.)

Bei Bimssteinen ist aufgrund der Struktur der Steine eine Hausschwammsanierung ebenfalls sehr schwierig durchzuführen. Sind nur dünne Bimswände vorhanden, so ist ein Austausch sicherlich wirtschaftlicher. Bei dicken Bimswänden ist bisher dem Verfasser kein Fall bekannt, wo eine Schwammsanierung durchgeführt werden musste. In den bekannten Fällen wurden die Bimswände ausgetauscht.

Es ist bekannt, dass Bimswände eine sehr poröse Struktur aufweisen. Hier kann der Hausschwamm quer durch den Stein wachsen. Eine vernünftige Imprägnierung mit wässrigen Mitteln ist nicht möglich. Daher ist bisher der Austausch der Bimswände vorgenommen worden.

Bei Natursteinmauerwerk muss je nach Stein unterschieden werden. Tuffstein, Granitstein, Feldstein usw. lassen sich relativ schwierig imprägnieren. Üblicherweise wächst im Bruchsteinmauerwerk der Pilz nur in der Mörtelfuge. Daher ist die Mörtelfuge zu imprägnieren. Je nach Anteil der Mörtelfuge sind unterschiedlich viele Bohrlöcher pro m² Wand einzubringen. Da eine Bohrung nicht im Winkel von 45° eingebracht werden kann, lassen sich Bruchsteinwände nur unter Druck mit waagerechten Bohrungen und entsprechenden Bohrpackern verpressen.

Die Anzahl der Bohrlöcher ist von der Länge der Fuge in der Wand abhängig. Bei allen  Steinformaten sollten ca. 5 Bohrungen pro lfd.m Fuge eingebracht werden. Bei einem mittleren Steinformat ergibt das etwa 20 Bohrlöcher pro m², bei kleinen Steinen bis zu 30 Bohrlöcher pro m² Bruchsteinwand.

Bei Schieferbruchstein gibt es eine ganz andere Problematik. Der Schieferbruchstein ist in Schichten aufgebaut. Es ist in der Praxis schon vorgekommen, dass das Hausschwammgewebe durch den Bruchstein entlang der Schichten gewachsen ist. Daher ist Schieferbruchstein sehr schwierig zu behandeln.

Bei verschiedenen Natursteinen ist festzustellen, dass sie durch Feuchtigkeitseinwirkung weich werden. In einem solchen Fall ist eine Schwammsanierung nicht möglich, da durch die Druckimprägnierung der Stein seine Festigkeit verliert.

Sandstein kann sehr porös sein. Hier muss also je nach Herkunft des Steines eine Bohrlochtränkung vorgesehen werden. Auch hier läßt sich keine allgemein gültige Regel erstellen, nur wieder die Forderung, dass auch die Wandfeuchte reduziert werden muss.

Bei Bruchsteinwänden ist allgemein darauf zu achten, wie die Wand beschaffen ist. Bei sehr dicken Wänden wurden zwei äußere Schichten errichtet und in der Mitte mehr Füllmaterial verwendet. Teilweise wurden auch Resthölzer, Stroh, Stallabfälle u.ä. eingebaut. In einem solchen Fall ist keine homogene Wand mehr gegeben.

Es leuchtet ein, dass bei einer solchen Konstruktion eine Bohrlochimprägnierung nicht möglich ist. Ist in einer solchen Wand Hausschwamm aufgetreten, dann läßt sich der Hausschwamm nur bekämpfen, indem kein Holz mehr im Gebäude eingebaut wird. Es kann aber auch vorkommen, dass die Wand geöffnet werden muss, wenn die Hölzer in der Wand so stark befallen sind, dass sich regelmäßig Fruchtkörper des Hausschwammes bilden, obwohl äußerlich kein Kontakt mehr zu Holz besteht.

Ähnlich wie bei der zuvor beschriebenen Wand, gibt es auch Konstruktionen, die nicht mehr nach DIN behandelt werden können. Hierzu zählt die Preußische Kappendecke. Selbst wenn durch die Kappendecke hindurch der Hausschwamm gewachsen ist, ist eine Bohrlochimprägnierung der Kappendecke äußerst problematisch. Durch das starke Rütteln des Bohrers und durch die Einbringung von Löchern im Mörtelbett kommt es zur Lockerung der Konstruktion, und die Kappendecke kann einstürzen.

Es gibt auch Massivdecken, die Hohlräume aufweisen, in denen sich der Hausschwamm ausgebreitet hat. Es führt an dieser Stelle zu weit, alle möglichen Konstruktionsvarianten von Decken und Mauerwerken aufzuzählen. Es ist aber daraus zu erkennen, dass die vorhandene Konstruktion und die Art der Wand wesentlich Einfluß auf die Möglichkeiten der Schwammsanierung haben.

Verzicht auf die chemische Behandlung im Mauerwerk

Im Absatz 4.3.4 der DIN 68 800 Teil 4 wird angegeben, dass auf eine chemische Behandlung des Mauerwerkes verzichtet werden kann, wenn kein Holz mehr eingebaut wird. Das wird leider von vielen Verarbeitern nicht erwähnt, und auch Architekten kennen diese Forderung nicht, oder können sie nicht in die Praxis umsetzen.

Wird ein Holzbalken etwa 2 cm vor der Außenwand abgeschnitten und mit Stahl in der Außenwand aufgelegt, dann ist kein Holz mehr in der Wand verbaut. In diesem Fall ist keine Bohrlochimprägnierung in der Wand erforderlich. Allerdings muss dennoch der Putz entfernt werden, um das Ausmaß des Befalles zu erkennen und um eventuell in der Wand verbaute Hölzer zu entfernen.

Auch die spätere Nutzung spielt eine wesentliche Rolle. Ist der Hausschwamm z.B. in einem Wohnhaus aufgetreten, in Räumen, die nicht mehr genutzt werden müssen, so kann auf eine umfangreiche Schwammsanierung verzichtet werden, wenn die Wand offenbleibt und genügend austrocknen kann. In diesem Fall dürfen auch keine Hölzer mehr eingebaut werden.

Dazu ein Beispiel: In einem Wohnhaus in der Kölner Innenstadt ist der Echte Hausschwamm im feuchten Keller aufgetreten und hat die Decke über dem Keller zerstört. Der Eigentümer hatte kein Geld für die Hausschwammsanierung. Der Vorschlag war, keine Decke mehr über dem Keller einzubauen und die beiden Geschosse nicht mehr zu nutzen. Dies war aufgrund der Konstruktion möglich.

Dieser Zustand sollte so lange beibehalten werden, bis der Hausschwamm aufgrund des fehlenden Holzes abgestorben ist. Der Eigentümer war damit einverstanden, dass ein Zeitraum von 10 Jahren der nicht mehr möglichen Nutzung der beiden Geschosse eingeplant wurde.

Das Haus wurde verkauft. Beim Verkauf wurde der Hausschwamm genannt und das Gutachten vorgelegt. Etwa 2 Jahre nach dem Verkauf rief der neue Eigentümer an und forderte den Ausbau des Keller- und Erdgeschosses. Allerdings sollte aus Kostengründen eine Hausschwammsanierung weiterhin unterbleiben. Im Keller und im Erdgeschoß wollte ein Maler sein Atelier errichten.

Es wurden verschiedene Lösungen geprüft, und man entschloß sich dann zur Errichtung einer Decke auf Stahlstützen, die an der Außenwand befestigt wurden. Damit wurde vermieden, weiterhin Holz in die Wand einzulegen. Die Hausschwammsanierung konnte unterbleiben. Das war die kostengünstigste Sanierung. Die Einweihung des Ateliers war im Jahre 1992. Bis heute ist dort kein Hausschwamm aufgetreten.

Aus diesem Beispiel ist zu erkennen, dass durch entsprechende Nutzung auf die wesentlichen Arbeiten der Hausschwammsanierung verzichtet werden konnte. Wichtig ist bei den Sanierungen mit geringeren Sicherheitszonen oder bei vollständigem Weglassen von chemischen Mitteln, dass das Risiko der späteren Durchfeuchtung genau bekannt ist.

Wie aus diesen Beispielen zu entnehmen ist, ist für den Umfang der Hausschwammsanierung in der Wand von entscheidender Bedeutung, wie schnell ein Ausbau vonstatten geht, wie schnell die Wand austrocknet und letztendlich wie weit sich der Hausschwamm ausgebreitet hat.

Dazu ein anderes Beispiel: In einer Villa hat sich hinter der Holzverkleidung um ein Waschbecken im Keller lokal der Echte Hausschwamm gebildet. Der Hausschwamm wuchs in einer 11,5 cm starken Ziegelsteinwand. Eine solche Wand kann praktisch nicht bohrlochimprägniert werden, da beim Einbohren der Bohrlöcher, die einen Durchmesser von 20 bis 35 mm haben, die Wand bereits zerstört wird. Außerdem lässt sich eine solche Wand nicht verpressen. Hier ist es also wesentlich günstiger, das Mauerwerk auszutauschen.

Es soll aber keinesfalls der Eindruck entstehen, dass eine Hausschwammsanierung nicht erforderlich ist. Es gibt Gebäude, in denen ist der Hausschwamm vom Keller bis zum Dach gewachsen. Dabei hat der Hausschwamm, der Feuchtigkeit in der Wand folgend, weite Strecken überbrückt, ohne dass er unter der Putzoberfläche zu finden ist. In einem solchen Fall bleibt nichts anderes übrig, als über die gesamte Höhe eine Bohrlochimprägnierung durchzuführen. Dabei ist allerdings die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Die Praxis zeigt, dass pro cm Ziegelwandstärke 5,– € für die Hausschwammsanierung (Oberflächenbehandlung, Bohrlochimprägnierung) eingesetzt werden müssen. Bei einer 24er Ziegelwand sind dies ungefähr 120,– €, bei einer 38er Wand entsprechend 380,– €. Hinzu kommen die Kosten für das Entfernen des Putzes, Ausbau der Hölzer in der Wand etc. Hier ist sehr schnell die Frage offen, ob es nicht wirtschaftlicher ist, die Wand auszutauschen. Dies muss in vielen Fällen auch bejaht werden.

Bei einem Gebäude, wo der Schwamm vom Keller bis zum Dach gewachsen ist, ist es dann aber auch zu überlegen, sich von den Holzbalkendecken zu trennen und Massivdecken einzubauen. Im vorliegenden Fall kann dann auf die Bohrlochimprägnierung in der Wand, mit Ausnahme im Dachstuhlbereich, verzichtet werden. Nur dort ist ein Riegel von etwa 1,00 m bis 1,50 m an Bohrlochimprägnierung in der Wand vonnöten, um zu verhindern, dass der Hausschwamm das Holz des Dachstuhls befällt. Wird dann im gesamten Gebäude der Putz entfernt und die Oberfläche behandelt, so ist das für ein normales Wohnhaus ausreichend.

Auch hier hat der Verfasser mittlerweile sehr viel Erfahrung gesammelt. Wenn neben der Durchwachsung in der Wand auch die Fußpfette der Dachkonstruktion befallen ist, und diese ausgetauscht werden muss, so gibt es auch eine mechanische Sperre gegen Hausschwamm.

Wir z. B. die neue Fußpfette auf eine Dichtungsbahn aufgelegt (Bitumenbahn oder Folie) und die Bahn so beschnitten, dass keine überstehenden Ränder vorhanden sind, dann kann auch auf eine Bohrlochtränkung in der Wand verzichtet werden. Wichtig ist hier aber, dass der Rest der Fußpfette von allen drei Seiten ablüften kann. In dem Fall wird also der Hausschwamm sich nicht aus der Wand auf das Holz ausbreiten können.

Wird Wärmedämmung eingebaut zwischen den Sparren, dann funktioniert die zuvor beschriebene Möglichkeit der Sanierung nicht. Überhaupt ist bei Dächern und Hausschwammbefall an den Fußbereichen immer darauf zu achten, dass eine genügende Austrocknung der Wand stattfinden kann.

Wird durch Wärmedämmung etc. diese Austrocknung der Wand nicht möglich sein, so wird zu einer künstlichen Trocknung geraten. Diese Trocknung kann dann auch mit der Mikrowelle vorgenommen werden, weil dieses Trockenverfahren sehr schnell vonstatten geht und häufig sehr viele Kosten eingespart werden können gegenüber den herkömmlichen Kondensations- oder Sorbtionsverfahren.

Die Kosten für eine Holzbalkendecke können etwa 20 % unter den Kosten für eine Massivdecke angesiedelt werden. Das bedeutet, dass durch den Einbau einer Massivdecke durchaus eine wirtschaftliche Lösung gefunden ist, ein so stark vom Schwamm durchwachsenes Haus zu retten.

Deshalb sind für die Erarbeitung einer integrierten Schwammsanierung viele Kriterien erforderlich, die unter Berücksichtigung der Lebensgewohnheiten des Hausschwammes in einer Art Puzzle soweit zusammengesetzt werden müssen, dass für jedes Haus eine individuelle Lösung entsteht.

In den letzten 15 Jahren wurden vom Verfasser rund 1400 Häuser mit Hausschwamm überprüft und dafür individuelle Sanierungen erarbeitet. In keinem Fall war es notwendig, ein Haus komplett abzureißen. In den meisten Fällen wurden die hohen Sicherheitszonen, wie sie z.B. die DIN 68 800 Teil 4 vorgibt, nicht eingehalten. In keinem Fall kam es nach der Sanierung, die andere Firmen ausführten, zu einem nachträglich auftretenden Befall an der gleichen Stelle. Nur in einem einzigen Fall kam es zum Wiederauftreten des Hausschwammes in dem gleichen Gebäude, wobei aber dann festgestellt wurde, dass die seinerzeit im Dach vorgenommene Sanierung mit dem neu aufgetretenen Hausschwamm im Erdgeschoß nicht in Zusammenhang stand.

Behandlung gegen Hausschwammsporen

Unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen läßt sich auch das Problem des Sporenfluges etwas besser kalkulieren. Vielfach wird mit dem Sporenflug dem Eigentümer eines Gebäudes “gedroht”. Eine vorbeugende Schwammbehandlung gibt es nicht, auch wenn das verschiedene Sanierer nicht begreifen wollen. Die beste vorbeugende Schwammbehandlung ist, dass das Holz trocken bleibt.

Wie bereits weiter oben festgestellt, ist die Luftfeuchteaufnahme im Holz nicht so stark, dass die zum Keimen des Hausschwammes erforderliche Mindestfeuchte von 45 % erreicht wird. Diese Mindestfeuchte liegt ca. 15 % über der Fasersättigungsfeuchte, die max. bei der Luftfeuchteaufnahme erreicht werden kann. Deshalb muss es im Hinblick auf die Sanierung der Wand nicht zu einem kompletten Absprühen aller Wände wegen des Sporenfluges kommen.

Die Sporen werden durch die Luft transportiert. Sind in einem Gebäude Hausschwammsporen stärker aufgetreten, dann werden sie im Rahmen der anstehenden Schwammsanierung der Wand mit dem Bauschutt meist entfernt. Es verbleibt natürlich im Gebäude eine höhere Konzentration an Hausschwammsporen.

Es ist ein völlig natürlicher Verbreitungsweg, dass sich Hausschwammsporen über die Luft verteilen. Das ganze wird auch bei einer höheren Konzentration von Hausschwammsporen in einem Gebäude stattfinden. Die tatsächliche Gefährdung jedoch ist zwar abhängig von der Anzahl der Sporen, aber nicht prozentual gleich.

Wenn Hausschwamm in einer Wand aufgetreten ist, und dieses Gebäude saniert ist, muss ja die Haupt-forderung erfüllt sein: die Feuchtereduzierung im Gebäude. In diesem Fall wird auch den Sporen das geeignete Medium entzogen, auf dem Holz wachsen zu können. Deshalb muss der Sporenkonzentration in einem Gebäude keine große Bedeutung zugemessen werden.

Sanierung anderer Pilze im Mauerwerk

Wegen der Angst um den Hausschwamm wird auch bei den anderen Pilzen oft mehr gemacht, als tatsächlich erforderlich ist. Es hat sich leider eingebürgert, dass bei Befall von Kellerschwamm auf der Wand gleichzeitig eine Bohrlochimprägnierung um die Balkenauflage in die Wand eingebracht wird. Der Kellerschwamm ist aber nicht in der Lage, das Wasser aus der Wand abzuleiten. Um überhaupt wachsen zu können, muss eine sehr hohe Feuchtigkeit vorliegen. Im Holz sind dies mindestens 60 %.

Um 60 % Holzfeuchte erreichen zu können, ist, wie auch bereits im ersten Teil erwähnt, eine hohe Menge Wasser notwendig. Bei der Sanierung eines Gebäudes, wo der Kellerschwamm aufgetreten ist, ist in aller Regel eine Leckage vorhanden, die dann auch behoben wird. In diesem Fall trocknet die Wand aus. Wird zudem das Pilz befallene Holz aus dem Kontaktbereich der Wand entfernt und vorimprägniertes Holz eingebaut, dann ist alles an Sicherheit erforderliche getan.

Denkbar wäre eine Oberflächenbehandlung im Balkenauflagebereich, um zu verhindern, dass Pilzgeflecht von zurückgelassenen kleinen Holzteilen auf das vorimprägnierte Holz übergreift. Allerdings ist dann die Frage nach dem vorbeugenden Holzschutz gestellt. Was nutzt ein vorbeugender Holzschutz, wenn man Angst haben muss, dass aufgelegtes Pilzgeflecht sofort anwachsen kann?

Eigene Versuche und Beobachtungen bei sanierten Bauten haben gezeigt, dass sich Porenschwamm und Kellerschwamm auch sanieren lassen, ohne dass eine Wandimprägnierung notwendig ist. Natürlich sind dies einschneidende Maßnahmen, die den Umsatz des Sanierers deutlich drücken. Zudem sind diese Arbeiten nicht in der DIN aufgeführt. Andererseits muss man aber auch bedenken, dass mit zu hohen Sanierungsmaßnahmen den Auftraggebern eigentlich Schäden zugefügt werden. Sie müssen mehr Geld als erforderlich für die Sanierung bezahlen.

Da jedoch der Gebäudeeigentümer eine große Angst vor Pilzbefall im Holz und damit auch vor Pilzbefall in der Wand hat, ist es manchmal schwierig, einen Auftraggeber davon zu überzeugen, dass man auch mit geringeren Sanierungsmaßnahmen und damit niedrigeren Kosten das Gleiche erreichen kann, dass eine Pilzbekämpfung in der Wand überwiegend auf Trockenlegung der Wand basiert und damit sehr sicher ist.

Maßnahmen der Feuchtereduzierung

Aus der vorhergehenden Beschreibung ist zu entnehmen, dass die Feuchtereduzierung der Wand das Wichtigste bei der Schwammsanierung ist.(Feuchtereduzierung = Herstellung einer normalen Ausgleichsfeuchte in der Wand durch unterschiedliche chemische oder bauliche Maßnahmen.) Deshalb ist die Trocknung und die Trockenhaltung der Wand ein unabdingbares Muss bei der Hausschwammsanierung. Hier sollen wegen des großen Umfanges der Möglichkeit stellvertretend nur einige Bemerkungen zu diesem Thema gemacht werden.

Da diese Trocknungsarbeiten mit in die Gewährleistung des Schwammsanierers fallen, sollte auch der Schwammsanierer gleichzeitig die Trocknung in der Wand durchführen. Tritt dann nachträglich noch einmal Hausschwamm auf, so ist es wenig von Bedeutung, ob dies durch die Schwammsanierung oder die Trockenlegung verursacht wurde. Es betrifft immer den gleichen Verarbeiter (oder den gleichen Sachverständigen).

Daher ist bei der Schwammsanierung zu berücksichtigen, dass sich die eingesetzten Mittel mit denen der Mauerwerksfeuchtereduzierung vertragen. Besonders im Hinblick auf die Feuchtereduzierung der Wand im Bohrlochtränkverfahren (Verkieselungssystem, Isotectsystem) muss eine Verträglichkeit sichergestellt sein. Werden zwei unterschiedliche Firmen mit der Trocknung und der Schwammsanierung beauftragt, so muss der Planer für eine entsprechende Übereinstimmung sorgen. Dies entfällt, wenn diese Arbeiten in einer Hand liegen.

Mittlerweile gibt es auch mit der Mikrowellentechnik ein Verfahren, bei dem die Wand sehr schnell getrocknet wird. Wichtig ist aber, dass die Wirkungstiefe dieser Mikrowelle genau berücksichtigt wird. Normalerweise wird die Aufheizung der Wand nur bis zu 20 cm Tiefe erreicht. Bei stärkeren Wänden muss von beiden Seiten jeweils ein Gerät angesetzt werden. Bei sehr starken Wandquerschnitten wird nach der Trocknung mit der Mikrowelle ein Feuchtigkeitsausgleich stattfinden, so dass zu den trockenen Außenbereichen die Feuchtigkeit aus dem Kern der Wand nach außen diffundiert. Mit einer dann zusätzlichen Trocknung kann auch hier sehr schnell bei großen Wandquerschnitten eine Trocknung erreicht werden.

Solche großen Wandquerschnitte trocknen normalerweise über mehrere Jahre ab, in denen dann latent die Gefahr eines noch überlebenden Hausschwammgeflechtes in der Wand besteht. Durch die Erhitzung mit der Mikrowelle wird aber auch das Geflecht abgetötet, so dass hier zusätzlich zur Trocknung der Wand auch eine physikalische Schwammsanierung stattfindet.

Ein relativ neues Verfahren ist die konvektive Wandtrocknung. Hier wird über Heizpatronen und eingepresster Druckluft die Wand sehr schnell getrocknet. Durch die normalen Risse zwischen Stein und Mörtelbett kommt es zum Entweichen der Feuchtigkeit in der Wand. Wandquerschnitte bei Ziegelsteinmauerwerk von 50 cm sind innerhalb von einem Tag so weit ausgetrocknet, dass bis zu 90 % der vorhandenen Feuchtigkeit ausgetrieben ist.

Dieses Verfahren ist wirtschaftlich im Hinblick auf die nachträgliche Horizontalabdichtung durch die bereits genannten Verfahren. Der Vorteil ist auch hier, dass die Wand sich sehr schnell erhitzt und damit der Hausschwamm in der Wand abgetötet wird.

Diese beiden physikalischen Verfahren sind neu. Hier fehlen bisher ausreichende Erkenntnisse im Hinblick auf die Hausschwammsanierung. So wird später über die zu erwartenden Erfolge dieser Verfahren zu berichten sein.

Kontrolle der Schwammsanierung

In diesem Zusammenhang muss auch die Kontrolle vor und nach einer Schwammsanierung angesprochen werden. Beim Abschlagen des Putzes auf der Wand sind manchmal böse Überraschungen möglich. Eingebaute Holzdübel für die Fußleistenbefestigung, bisher unerkannt gebliebene Fachwerkwände usw. haben z.B. dafür gesorgt, dass eine wesentlich weitreichendere Schwammsanierung als bisher festgestellt erforderlich ist. Dann gilt es, die bisher eingeleiteten Maßnahmen zu überprüfen und die Wirtschaftlichkeit der Hausschwammsanierung neu zu überdenken.

Sind die Bohrlöcher in der Wand eingebracht, so ist vor dem Verfüllen oder Verputzen eine Prüfung notwendig, wie weit die Bohrlöcher in die Wand hineinragen. Die Vorgabe ist, dass 2/3 des Wandquerschnittes angebohrt sein müssen. Mit einem eingesteckten Holz läßt sich das sehr leicht prüfen. Es gibt immer wieder Verarbeiter, die hier nur etwa die Hälfte der Wand oder 1/3 der Wand anbohren und der Auffassung sind, dass diese Maßnahme ausreicht. Von der Kalkulation her war aber ein Bohrloch mit 2/3 Wandquerschnitt an Einbohrtiefe vorgegeben.

Lediglich die Menge des eingebrachten Mittels läßt sich durch Betrachten der Wand nicht prüfen. Es ist bisher kein Hersteller auf dem Markt, der Daten offenlegt, wie sich sein Mittel in einer Wand verbreitet. Dies liegt an der Natur der unterschiedlichen Wände und der unterschiedlichen Kapillaren. Deshalb kann die Menge des eingebrachten Mittels entweder über die bereits angesprochene Vorrichtung zum Messen pro Bohrloch bestimmt werden oder man sammelt die entleerten Gebinde und kann somit über den Gesamtverbrauch umrechnen, wieviel pro m² Wandfläche eingebracht wurde.

Gerade bei dieser Methode ist es aber wichtig, tatsächlich zu prüfen, ob die Gebinde auch leer sind. Wie bereits weiter oben festgestellt, sind Schwammsperrmittel teuer. Und hier gibt es einige schwarze Schafe in der Branche, die versuchen, jeden Liter Schwammsperrmittel zu sparen. Zum Glück ist dies eine Minderheit und auch bei den Verarbeitern sitzt die Furcht vor dem Mißlingen einer Schwammsanierung sehr tief.

Wenn eine Schwammsanierung misslingt, dann sind in aller Regel ca. 2 Jahre nach der Durchführung der Schwammsanierung die Fruchtkörper wieder sichtbar. In seltenen Fällen ist etwa 1 Jahr nach der Sanierung das Hausschwammgeflecht wieder zu sehen. D. h. eine Gewährleistung auf 10 Jahre ist auf dem Papier zwar eine nette Sache, aber bereits nach 2 – 3 Jahren ohne wieder aufgetretenen Hausschwamm kann der Verarbeiter davon ausgehen, dass seine Arbeit mit Erfolg beendet wurde.

In den Fällen, wo etwa 5 oder 10 Jahre nach der Schwammsanierung der Hausschwamm wieder aufgetreten ist, liegen auch andere Einflüsse vor. So ist dem Verfasser ein Objekt bekannt, wo durch Einbau einer falschen Wärmedämmung an der Innenseite der Ziegelsteinwand eine nachträgliche Auffeuchtung der Wand durch Tauwasserbildung stattfand. Hier konnte sich der Hausschwamm dann 4 Jahre nach der durchgeführten Sanierung wieder bilden. Die Ursache war also nicht eine mangelhafte Sanierung des Hausschwammes, sondern eine mangelhafte Ausbildung des Wärmeschutzes.

Sanierung von Fachwerkwänden bei Pilzbefall

Eine Pilzsanierung von Fachwerkwänden muss unter dem Aspekt betrachtet werden, ob die Fachwerkwand später sichtbar bleibt oder durch eine vorgehängte Fassade, wie auch immer, gegen Witterungseinfluss geschützt wird. In dem Fall, wo die Fachwerkfassade sichtbar bleibt, muss praktisch jeder Pilzbefall im Holz ausgebaut werden. Das bedeutet, dass die Pilz befallenen Holzteile ausgetauscht werden müssen. Dabei werden die Ausfachungen entfernt.

Hier gibt es aber einige Einschränkungen. Leichter Pilzbefall an der Oberfläche, z.B. hervorgerufen durch Blättlinge oder Porlinge (je nach Holzart) kann dann ignoriert werden, wenn diese Stelle dem Wetter nicht mehr ausgesetzt wird. Hier kommt es auf die Art der Ausfachung an.

Sitzt der Pilzbefall auf der nicht sichtbaren Rückseite, kann man oberflächlichen Befall vielfach beibehalten. Allerdings muss dann im Rahmen der Nutzung des Gebäudes sichergestellt sein, dass diese Holzoberfläche nicht durch Kondenswasser oder Tauwasser belastet wird. Die Innendämmung von Fachwerkhäusern ist problematisch und soll auch hier nur angerissen werden, ohne dass konkrete Lösungsvorschläge im Rahmen dieser Ausarbeitung gegeben werden.

Wichtig ist, bei Pilzbefall auf der Holzoberfläche, dass dieses Bauteil später der Zugluft ausgesetzt wird. Als Forderung bedeutet dies, dass eine hinterlüftete Fassade hergestellt werden sollte.

Bei Pilzbefall im Bereich der Ausfachungen, also an der Kontaktfläche zur Ausfachung selbst, ist eine genaue Prüfung erforderlich. In diesem Fall muss der Pilzbefall möglichst vom Holz durch Abschleifen, Abschlagen oder Abfräsen entfernt werden. Pilz befallenes Holz hat seine Festigkeit verloren, und die Ausfachung kann nicht im erforderlichen Maße mit dem Holz verankert werden. Ob die Verankerung der Ausfachung im Holz mit einer Dreiecksleiste, einer Nut oder Nägeln stattfindet, ist in vielen Fällen reine Philosophie, wobei die Nachteile der Befestigung mit Nägeln deutlich überwiegen, gegenüber den Nachteilen der anderen Methoden.

An dieser Stelle muss auch auf die Problematik des Gescheckten Nagekäfers hingewiesen werden. Wie mittlerweile bekannt ist, hat sich der Gescheckte Nagekäfer auf Pilz befallene Holzoberflächen spezialisiert. Er fliegt diese Hölzer an, beißt in die Oberfläche legt in der obersten Holzschicht seine Eier ab. Diese entwickeln sich und dringen in das Pilz befallene Holz ein. Dort leben sie bis zu 15 Jahre, bevor –die ersten Ausfluglöcher sichtbar sind.

Der Gescheckte Nagekäfer hat die unangenehme Eigenschaft, dass er in Fachwerkhölzern gerne in den Kern des Holzes geht und dort ganz in Ruhe seine Zerstörung hervorruft. Er kann sich in sehr kleinen Hohlräumen vermehren, bei Kernfäule im Holz also auch in den dort geschaffenen Hohlräumen. Es findet dann kein Ausflug nach außen statt.

Aus diesem Grund muss bei der Fachwerksanierung sehr genau überlegt werden, ob Pilz befallenes Holz in der direkten Bewitterung beibehalten wird. Wenn hier zwischen Denkmalschutz und Bauwerksicherheit entschieden werden muss, so ist ein Umdenken erforderlich. Es macht keinen Sinn, Holz im Außenbereich zu erhalten, das neben Pilzbefall auch Ausfluglöcher des Gescheckten Nagekäfers besitzt. Lässt sich das Holz nicht klimatisieren, dann können die Insekten immer wieder in die eigenen Ausfluglöcher einkriechen und ihre Eier tief im Holz ablegen. Die Praxis zeigt, dass dann wieder mit einer Zerstörung gerechnet werden muss. Dieses komplexe Thema kann hier nur angerissen werden und es wird geraten, soweit wie möglich bei Fachwerkhäusern Pilz befallene Hölzer zu entfernen oder den Pilzbefall auf dem Holz gründlich zu entfernen.

Bei vorgehängten Fassaden kann auch leichter Pilzbefall auf der ehemals bewitterten Fläche ignoriert, bzw. imprägniert und beibehalten werden. Das setzt aber voraus, dass die Tragfähigkeit des Holzes nicht gemindert ist.

Bei bestehenden Fachwerkwänden mit Innendämmung tritt häufig der Echte Hausschwamm auf. Hat sich der Hausschwamm auf Fachwerkholz gebildet, so zerstört er, wie bei den anderen Pilzen auch, zuerst die direkt betroffene Seite und wächst langsam rundum und nach innen vor. Durch eine Prüfung mit dem Bohrwiderstandsmessgerät lässt sich die Tiefe des Befalls feststellen.

Wie bereits bei der Wand angesprochen, muss bei Hausschwammbefall der Schadensumfang dargestellt werden. Dazu muss die Verkleidung entfernt werden oder der noch aufsitzende Putz. Ist das Ausmaß des Hausschwammbefalles bekannt, so sind in fast allen Fällen die vom Hausschwamm zerstörten Balken zu entfernen. Damit werden auch die pilzdurchwachsenen Ausfachungen entfernt, so dass bei Hausschwammbefall im Fachwerk lediglich eine Bohrlochimprägnierung des Sockels erforderlich ist, falls dort Durchwachsungen vorliegen.

Bei Schmuckfachwerk oder historisch sehr wertvollem Fachwerk gibt es auch andere Verfahrensweisen, dieses Holz zu schützen. Denkbar ist, dass die Holzkonstruktion ausgebaut wird und nur der vermulmte Bereich entfernt wird. Dann wird das Holz wärmebehandelt, indem es auf mindestens 40 °C erhitzt wird. Bei dieser Temperatur stirbt das Hausschwammgewebe ab (Heißluftmethode oder Mikrowelle).

Vor Einbau dieses wärmebehandelten Holzes ist eine umfassende Imprägnierung mit pilzwidrigen Mitteln erforderlich. Auf der sichtbaren Seite kann diese Behandlung unterbleiben, wenn dort noch Anstriche vorhanden sind. Je nach Art der aufgetretenen Zerstörung und je nach Grad der Gefährdung lassen sich Pfosten und Riegel zusätzlich mit Borsalzpatronen schützen. Diese Borsalzpatronen werden in Bohrlöchern in das Holz eingebracht. Bei stark auftretender Durchfeuchtung, die bei einer Fachwerkfassade nie ganz ausgeschlossen werden kann, kommt es zum Auflösen des Schutzmittels und damit zum vorbeugenden Schutz, so dass ein erneutes Wachstum durch Sporenkeimung nicht mehr möglich ist.

Diese Methode setzt aber voraus, dass das Holz sehr genau geprüft wird. Durch die erforderliche Wärmebehandlung muss die Fachwerkkonstruktion demontiert werden. Dazu ist ein erfahrener Zimmermann erforderlich. Die Kosten für den Erhalt sind sehr hoch. Daher ist eine solche Verfahrensweise nur sinnvoll, wenn es sich um entsprechende Gebäude handelt. Zum Erhalt einer einfachen Fachwerkscheune ist diese Maßnahme effektiv zu teuer.

Wie bei der Schwammsanierung in der Wand gilt auch bei der Fachwerkwand, dass auftretende Feuchtigkeit in Zukunft abgestellt werden muss. Das ist besonders im Hinblick auf die Anschlußfuge zwischen Ausfachung und Holz von großer Bedeutung. Generell gilt, dass eindringendes Wasser ungehindert ablaufen können muss. Es ist wenig von Bedeutung, ob es sich um verputzte oder andere Ausfachungen handelt. In jedem Fall muss der Anschlußfuge große Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Weiterhin spielt auch die Holzart eine große Rolle. Nadelholz wird bei Pilzbefall in Fachwerkwänden deutlich schneller zerstört als Eichenholz. Eichenholz wird aber auch zerstört. Gerade der Hausschwamm, dem eine geringe Zerstörungsfähigkeit gegenüber Eichenholz nachgesagt wird, überrascht den Beobachter immer wieder. Es gibt Fälle, wo der Hausschwamm innerhalb von 2 Jahren Eichenschwellen bis zur Tiefe von 5 cm zerstört hat.

Hier sind aber ideale Verhältnisse für ihn geschaffen gewesen, durch Innendämmung und ungünstige Wohnverhältnisse, wie z.B. viel zu hohe Luftfeuchtigkeit. Es kam zum Tauwasserausfall im Dämmungsbereich und damit zur langanhaltenden Durchfeuchtung der Wand.

Die oben angesprochene alternative Methode ist bei Nadelholz schwieriger zu realisieren, da die Zerstörung in vielen Fällen schneller vonstatten geht, und bis Befall erkannt wird, meist das Bauteil soweit zerstört ist, dass ein Erhalt nicht mehr lohnt. Bei Eichenholz sieht es etwas anders aus. Durch die geringere Zerstörungsgeschwindigkeit, die fast alle Pilze bei dem Eichenholz aufweisen, kann man häufig die Bauteile noch retten.

In der Praxis wird immer wieder festgestellt, dass beim Anstrich von Fachwerkholz auf den Untergrund relativ wenig Rücksicht genommen wird. Pilz befallenes Holz erkennt man an dem würfelförmigen Bruch an der Oberfläche. Hier wird dann ein Farbanstrich aufgebracht. Da die Holzfestigkeit nicht mehr gegeben ist, ist diese Holzoberfläche mechanischen Belastungen gegenüber sehr empfindlich. Im Falle einer Verletzung der Anstrichoberfläche dringt hier Wasser ein und führt wieder zu Pilzbefall.

Daher ist auch die Forderung zu verstehen, die in der DIN deutlich ausgesprochen wird, dass alles Pilz befallene Holz zu entfernen ist. Die alternative Methode setzt also voraus, dass sämtliche Schadensmöglichkeiten soweit begrenzt werden, dass das Risiko eines späteren wiederauftretenden Pilzbefalles genau eingegrenzt wird. Nur dann läßt sich bei Fachwerk mehr Substanz erhalten.

Andere Methoden zur Bekämpfung

Für die Sanierung von Pilzen in der Wand und im Holz gibt es neuere Methoden, die unterschiedlich zu bewerten sind. Als erstes ist die Heißluftbehandlung bereits mehrfach angesprochen.

Das Verfahren besteht darin, dass das Holz oder die Wand mittels warmer Luft soweit erhitzt wird, dass das Pilzgeflecht abgetötet wird. Üblicherweise ist dies bei Temperaturen von etwa 40 °C der Fall. Bei geringen Holzquerschnitten ist eine solche Abtötung recht einfach vorzunehmen. Je nach Art des Befalls und je nach Verbreitung im Holz ist eine Erwärmung des Holzes bis zum Kern notwendig.

Ist der Pilzbefall durch diese Wärmebehandlung im Holz abgetötet, besteht durch Sporenflug bei Feuchtigkeitseinwirkung weiter Gefahr für das Holz. Daher ist eine vorbeugende Behandlung notwendig. Die Gefährdung liegt, wie auch bereits weiter oben festgestellt, in der Veränderung der pH-Wertes im Holz, so dass es hier zu einem leichteren Anwachsen der Pilzspore kommt. Mit einer vorbeugenden Imprägnierung läßt sich dies verhindern.

Bei der Wärmebehandlung von Mauerwerk gibt es etliche Probleme. Reines Ziegelmauerwerk läßt sich sicher leichter erwärmen. Allerdings ist der Aufwand an Energie sehr hoch. Hier kommt es aber zu einer einseitigen Betrachtungsweise, wenn man sich nicht den Gesamtumfang der Pilzsanierung in der Wand vor Augen hält.

Als Pilzbefall in der Wand muss praktisch nur der Echte Hausschwamm bekämpft werden. Das Wichtigste ist aber, die Wand zu trocknen und trocken beizubehalten. In fast allen Fällen sind aber bauliche Maßnahmen notwendig, das Eindringen des Wasser in die Wand zu verhindern. In diesen Fällen kann dann lediglich durch Heißluft das Pilzgeflecht abgetötet werden. Die Sporen lassen sich aber nicht abtöten. Dazu sind Temperaturen von 80 – 100 °C mehrere Stunden lang erforderlich.

Verbleibt dann noch Holz in der Wand, oder muss Holz wieder eingebaut werden, so ist bei tiefsitzendem Schwammgewebe, wegen der entsprechenden mangelhaften Temperaturverteilung in der Wand, zusätzlich die Bohrlochtränkung im Balkenkopfbereich erforderlich.

Betrachtet man die angebotene Warmluftbehandlung, die z.B. eine dänische Firma propagiert, im Verhältnis zu den Maßnahmen einer Hausschwammsanierung nach DIN 68 800 Teil 4, so ist in vielen Fällen die Wirtschaftlichkeit der dänischen Heißluftmethode zu überprüfen.

Eine weitere Methode ist aus den neuen Bundesländern bekannt. Es handelt sich um die Begasung eines Pilzbefalles mit Äthylenoxid. Mittlerweile ist die Anwendung von Äthylenoxid weitestgehend verboten, so dass nur vereinzelte Objekte bekannt sind, wo diese Methode angewendet wurde. Auch hier gilt, wie bei der Heißluftmethode, dass die Abtötung im Mauerwerk zwar vonstatten geht, jedoch die Feuchtigkeitsursache dadurch in den meisten Fällen nicht beseitigt wird. Bei der Begasung von Holz wird das Pilzgeflecht ebenfalls abgetötet, jedoch die Festigkeit des Holzes nicht mehr hergestellt. Daher ist auch hier die Prüfung erforderlich, wie weit die Holzbauteile tragen, und wie weit ein Ersatz notwendig ist.

Um Bauteile oder ein Gebäude begasen zu können, ist es erforderlich, dass das zu begasende Objekt gasdicht eingepackt wird. Da das Gas durch die Wand treten soll, um den Schwamm in der Wand abzutöten, ist die Wand nicht als natürliche Begrenzung eines Gasraumes zu betrachten. Die Abkleidung muss also auch an der Außenseite vorgenommen werden.

Neben der eigentlichen Verkleidung sind aber noch weitere Kriterien zu berücksichtigen. Das Gas wird in den Gasraum einströmen gelassen. Es wird ein geringer Druck erzeugt. Die “Verpackung” muss diesen Druck aushalten. Daher ist eine Druckdichtigkeitsprüfung erforderlich.

Selbstverständlich dürfen Begasungen nur durchgeführt werden, wenn entsprechend geeignetes Fachpersonal vorhanden ist. Daher ist die Methode auf wenige Spezialisten begrenzt. Die Wirtschaftlichkeit der Methode muss nicht näher beleuchtet werden. Was auf wenige Anbieter begrenzt ist, ist in aller Regel teuer.

Dennoch kann die Begasung, wenn auch andere Gase als das bisher bekannte eingesetzt werden, durchaus eine Alternative sein, schwer zu schützende Bauteile so zu behandeln, dass der Hausschwamm oder andere Pilze abgetötet sind.

In jüngster Zeit wird mit einem Verfahren experimentiert, das auf Basis von hochfrequenter elektromagnetischer Felder eine Erwärmung von Wandteilen hervorruft. Das Wirkprinzip besteht darin, dass ständig wechselnde Magnetfelder das Wasser als dipolares Mittel anregen, sich zu bewegen. Das Wassermolekül gerät in Schwingung. Durch die Schwingung werden die umgrenzenden Stoffe ebenfalls angeregt. Das bedeutet also, dass bei Vorhandensein von Wasser in der Wand und Anlegen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern eine Erwärmung in der Wand eintritt. Es gibt unterschiedliche Anbieter mit unterschiedlichen Zielsetzungen dieser Methode.

Bei einer Firma liegt der Schwerpunkt der Anwendung in der Erhitzung der Wand zur Austrocknung. Hier wird z.B. angegeben, dass für 1 m³ Ziegelwand zum Erreichen der Temperatur von 70 bis 100 °C zur Austrocknung ca. 3 Stunden benötigt werden.

Wenn die Wand trocken ist, ist aber die eigentliche Feuchtereduzierung, d.h. das Vorhalten der trockenen Wand, noch nicht erreicht. Für die Erhitzung der Wand bietet sich das Isotect-Verfahren an, dessen Wirksystem darauf beruht, dass flüssiges Paraffin in die aufgeheizten Kapillaren eingebracht wird. Dadurch bildet sich eine natürliche Sperre, die verhindert, dass z.B. Feuchtigkeit weiter in der Wand aufsteigt.

Dieses Verfahren der Erhitzung der Wand mit hochfrequenten Magnetfeldern steckt noch in den Kinderschuhen und wird sicher noch weiter entwickelt.

In der Vergangenheit gab es auch schon mehrfach Versuche, mit der Mikrowelle Pilzbefall im Holz abzutöten. Diese Methode ist mittlerweile wesentlich verbessert worden. Sie verspricht im Hinblick auf die Trocknung der Wand und die damit verbundenen Abtötung des Hausschwammes ein neues Betätigungsfeld.

Leider sind hier wieder die Sanierer mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen und Preisbildungen vertreten. Wenn gleich zu Anfang das System so teuer verkauft wird, dass es sich kein Bauherr leisten kann, dann dürfte sich diese zukunftsträchtige Methode nicht durchsetzen.

Zum Zeitpunkt der Überarbeitung dieses Artikels laufen die ersten Versuche mit der Mikrowelle bei Hausschwammbefall. Es ist zu erwarten, dass gerade bei Tauwasseranfall in der Wand und Durchfeuchtungen in Folge von Leckagen dieses Verfahren mit seiner schnellen Trocknung der Wand geeignet ist, auch den Hausschwamm abzutöten. Die Feuchtereduzierung der Wand beschränkt sich dann auf die Veränderung der Bauphysik z. B. durch eine Außendämmung oder die Reparatur undichter Wasser führender Leitungen.

Vorstellbar ist eine solche Methode, wenn in einer Konstruktion einer Decke einzelne Bauteile von Pilzen befallen sind und diese aufgrund der schweren Erreichbarkeit nur dadurch geschützt werden könnten, wenn für die herkömmlichen Verfahren die Deckenkonstruktion weitestgehend geöffnet werden muss und dadurch eine Zerstörung eintritt. Da bei Holz in einer Deckenkonstruktion die Wasseraufnahme nur durch Leckagen von außen eintritt, ist also die Abtötung des Pilzbefalls mit dieser energiereichen Strahlung möglich. Die Trockenlegung selbst wird durch begleitende Maßnahmen herbeigeführt. Durch die Erwärmung des Holzes ist mit dieser Methode auch Insektenbefall zu bekämpfen.

Die Problematik liegt wieder in der Nachweisbarkeit der durchgeführten Erwärmung. Es muss ähnlich wie bei der Heißluftmethode eine Überprüfung vorgenommen werden, inwieweit die Erwärmung im Holzinneren stattgefunden hat und wie weit sich die Pilze im Holz ausgebreitet haben. Zudem ist wiederum zu prüfen, wie weit das Bauteil noch tragfähig ist und welche Ersatzmaßnahmen notwendig sind. Deshalb dürfte auch diese Methode auf wenige Einzelfälle beschränkt bleiben.

Bei der Übersicht dieser alternativen Methode fällt auf, dass auch hier eine genaue Prüfung vor der Sanierung notwendig ist und möglichst viele Kriterien für die Sanierung bekannt sein müssen. In diesem Fall kann, wie bei der geschilderten Beurteilung alternativer chemischer Methoden, eine Auswahl getroffen werden, und die Risiken begrenzt werden. In jedem Fall ist es aber erforderlich, bei Pilzbefall in der Wand dafür zu sorgen, dass kein Wasser weiter Zutritt hat.

Gesetzliche Grundlagen

In der Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes wird geregelt, dass jeder dafür Sorge zu tragen hat, dass sein Gebäude in einem standfesten Zustand beibehalten wird. Dies ist meist in § 1 aufgeführt. Weiterhin gibt es den Paragraphen mit der Schädlingsbekämpfung, der in den einzelnen Bundesländern an unterschiedlicher Stelle steht. Sinngemäß steht darin, dass Schädlingsbefall, sofern er entdeckt wurde, zu bekämpfen ist. Es muss also alles getan werden, um die Standfestigkeit des Gebäudes wieder herzustellen.

In diesem Paragraph war auch früher in den meisten Bundesländern die Meldepflicht vorhanden. Nach der neuen Musterbauordnung wird diese Meldepflicht abgeschafft. Im Hinblick auf den Hausschwammbefall führt das zu einigen Konsequenzen und hier wird letztendlich der Hauseigentümer gefordert, sich der Realität zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass der Hausschwamm bekämpft wird.

Für den Bekämpfer gilt, dass er, wenn er mit der Hausschwammsanierung beauftragt wird, den Erfolg schuldet. Er geht einen Werkvertrag ein. Der Werkvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Zu diesem Werkvertrag gibt unter dem Stichwort „Meersburg-Urteil“(Bundesverwaltungsgericht Az. 4 C 33-35/83 Urteil vom 22.05.1987) eine interessante Variante.

Dort steht sinngemäß, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Erfolg schuldet. Wendet er ein Verfahren an, das so nicht in der DIN-Norm aufgeführt ist, und wird dadurch der Erfolg bestätigt, hier also der Hausschwammbefall abgetötet, dann war er erfolgreich und hat den Vertrag erfüllt.

Wendet er eine Methode nach DIN an und der Erfolg stellt sich nicht ein, dann muss er nachbessern. In dem Fall war er nicht erfolgreich.

Hat er ein Gebäude gegen Hausschwamm saniert und seine eigene Methode verwendet, so kann der zukünftige Eigentümer dieses Hauses nicht verlangen, dass nach DIN saniert wird. Auch in diesem Fall hat der Bekämpfer mit seinen eigenen Methoden (also nicht in der DIN aufgeführt) den Erfolg gezeigt.

Das relativiert den Wert der DIN-Norm. Das wird sich auch auf Dauer bei den Bekämpfern herumsprechen. Dort wird immer noch auf die DIN abgehoben, weil aus der Sicht des Verfassers durch Anwendung der DIN häufig mehr saniert wird, als tatsächlich erforderlich ist. Ganz kritisch zu bemerken ist aber, dass bei sachgerechter Anwendung der DIN all die hier gemachten Sanierungsvorschläge im Hinblick auf Pilzbefall und Hausschwammbefall realisierbar sind, letztendlich sich die Empfehlungen und Anregungen in diesem Artikel von den Forderungen der DIN-Norm nicht unterscheiden.

Seit Sommer 1991 (Auch Entwurf aus 2004) gibt es vom Wissenschaftlich-Technischen-Arbeitskreis für Bauwerksanierung und Denkmalpflege ein Merkblatt über den Echten Hausschwamm, in dem alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen gegen den Hausschwamm aufgeführt sind. Die Angaben über die Sanierung sind weitgehend identisch mit der neuen DIN 68 800 Blatt 4.

Bei allen Holzschutzarbeiten sind das jeweilige Merkblatt des Herstellers, die Gebindetexte und das Sicherheitsdatenblatt für die Produkte zu beachten. Weiterhin sind die Angaben im Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmittel und die jeweiligen techn. Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Unfallverhütung zu beachten.

Für die Bekämpfung von Schädlingen in tragenden Holzbauteilen und in der Wand (Insekten- und Pilzbefall) sind nur solche Produkte zu verwenden, die eine bauaufsichtliche Zulassung durch das “Deutsche Institut für Bautechnik” (DIBt) besitzen oder die Zustimmung im Einzelfall durch das gleiche Institut. Für den Übergangszeitraum gelten auch noch die Prüfbescheide dieser Mittel.

Für nicht tragende Bauteile können auch RAL-Holzschutzmittel verwendet werden. Generell ist aber zu berücksichtigen, dass möglichst wenig Holzschutzmittel angewendet werden und gerade bei Sanierungen im Innenbereich (Wohnräume, Büros, Lagerräume, Dachräume) der vorhandene Befall durch Austausch des Bauteiles beseitigt wird, sofern sich diese Maßnahme wirtschaftlich darstellen läßt.

Die Bekämpfungsmaßnahmen erfordern grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen. Seit dem 01.11.1995 dürfen solche Holzschutzmittel, die selbst giftig oder mindergiftig sind oder aber Stoffe enthalten, die in der Gefahrstoff-Verordnung namentlich benannt sind, nur noch von geprüften Schädlingsbekämpfern durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen. Alle anderen Berufsgruppen, wie z. B. Zimmerleute, dürfen seit diesem Zeitpunkt nur noch solche Produkte verwenden, die nicht nach der Gefahrstoffverordnung als giftig oder mindergiftig zu kennzeichnen sind (z. B. Flüssigborate).

In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Ausnahmeregelungen. Daher sollte der Auftraggeber bei Ausschreibungen die Forderung stellen, dass der Bieter für jeden seiner am Bau tätigen Mitarbeiter die Prüfungszeugnisse der Schädlingsbekämpfer-Ausbildung oder der vergleichbaren und zugelassenen Ausbildung vorlegt.

Da auch nach DIN 68 800 Teil 4 nur Sachkundige die Bekämpfungsmaßnahmen durchführen sollen, kann diese Regelung auch auf die Verwendung von Flüssigboraten angewendet werden. Allerdings ist die DIN 68 800 Teil 4 bisher nicht bauaufsichtlich eingeführt und kann daher nur als Stand der Technik betrachtet werden. Trotzdem wird geraten, bei der Ausschreibung die Ausbildungsnachweise zu verlangen.

Beim Verkauf eines Hauses muss der Hausschwammbefall nicht angegeben werden, wenn der Verkäufer davon ausgehen muss, dass der Befall seinerzeit ordnungsgemäß saniert wurde. Wird er aber vom Käufer nach Vorschäden befragt, dann hat er die Sanierung des Hausschwammes anzugeben.

Zusammenfassung

Die Sanierung von Pilz in Holz und Wand ist ein sehr umfassendes Thema. Es gibt sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten, eine solche Sanierung vorzunehmen. Alle Sanierungen gleichen sich in ihrem Grundsatz, dass eintretende Feuchtigkeit beseitigt werden muss.

Aus der Vielzahl der geschilderten Methoden und Beispiele ist zu erkennen, dass es keine allgemein gültige Verfahrensweise gibt. Die DIN 68 800 Teil 4 gibt bestimmte Sanierungsmaßnahmen an. Gerade bei Hausschwamm werden diese Maßnahmen durch das WTA-Merkblatt ergänzt und konkretisiert. Auch der neue Kommentar läßt ein breites Spektrum an Sanierungsmethoden zu.

Allerdings ist bisher keine Veröffentlichung bekannt, die die unterschiedlichen Mauerwerke näher beleuchtet. Zudem hüllen sich die Hersteller von Schwammsperrmitteln in Schweigen, wenn es um die Verteilung der Schwammsperrmittel in unterschiedlichen Mauerwerken geht.

Bedingt durch den Einsatz von Chemikalien, die nach der Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig sind, ist die Anwendung von Schwammsperrmitteln und Holzschutzmitteln auf eine geringe Zahl von Fachleuten begrenzt, so dass sich hier in Zukunft ein ganz spezieller Markt noch stärker als bisher ausbilden wird. Bei einer so großen Spezialisierung besteht zweifelsohne die Gefahr, dass man sich, was völlig natürlich ist, noch weiter abgrenzen wird, um dann möglichst hohe Preise zu erzielen.

Demgegenüber besteht die Bemühung in dieser Ausarbeitung, mehr Licht in die Sanierung von Pilzbefall in Holz und Wand zu bringen. Durch gezielte Überlegungen hinsichtlich der Wachstumsbedingungen von Pilzen, der Auffindung von Schäden in Gebäuden, der Abhängigkeit der Pilzsanierung von der Nutzung der Gebäude und damit auch eine Übersicht über die kostenmäßige Entwicklung einer Pilzsanierung (integrierte Pilzsanierung), sollte versucht werden, diesen möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen entgegenzuwirken.

Andererseits sind solche Überlegungen aber notwendig, um bei historischen Gebäuden einen entsprechenden Schutz durchzuführen, unter Berücksichtigung des Erhaltes möglichst vieler Bauteile. Der hierbei zu schließende Kompromiss ist mehrfach angesprochen.

Dass das Thema aktuell ist, zeigen viele neue Verfahren, die immer wieder auf dem Markt angeboten werden, und die einer ständigen Beobachtung bedürfen. Da jedoch das Hauptproblem das Trocknen der Bauteile ist, sind die zusätzlich einzusetzenden Methoden immer nur als Ersatz oder Verbesserung der Trocknung zu betrachten. Bei der Pilzsanierung in der Wand handelt es um ein sehr altes Problem, wie im 3. Buch Moses, Kapitel 14, Vers 34 ff. nachzulesen ist.

Bei den chemischen Sanierungsmitteln stehen mehrere Varianten zur Verfügung. Die toxikologisch unbedenklichste Produktgruppe sind Borsalze. Diese Borsalze können sowohl zur Sanierung in der Wand und zum vorbeugenden Schutz auf dem Holz verwendet werden. Andere Mittel sind in dieser Ausarbeitung angesprochen.

Die in den Ausarbeitungen angesprochenen Firmen und Produkte können beim Verfasser nachgefragt werden. Um die Ausarbeitung einigermaßen übersichtlich zu erhalten, wurden deshalb keine speziellen Firmen genannt und die Literaturhinweise nur auf das absolut Erforderliche minimiert.

Weiterhin wurde versucht, eine kritische Haltung gegenüber der DIN 68 800 Teil 4 einzunehmen. Die grobe Übersicht über das Ausmaß einer Sanierung im Holz und in der Wand führt zu vielen Unsicherheiten, die bei genauer Betrachtung jedoch nicht Bestand haben. Wenn der Pilzbefall erst einmal erkannt ist, dann ist er auch wirkungsvoll in den Griff zu bekommen.

Literaturangaben

1.    „Der Hausschwamm und andere Bauholzpilze“ von Prof. Dr. Bavendamm, Gustav Fischer – Verlag

2.    „Pflanzliche und tierische Bau- und Werkholzschädlinge“ von Dr. D. Grosser, DRW-Verlag

3.    „Holzschädlinge an Kulturgütern erkennen und bekämpfen“ von Dr. H.P. Sutter, Haupt-Verlag

4.    „Holz- und Baumpilze“ von Prof. Dr. Olaf Schmidt, Springer-Verlag 1994

5.    „DIN-Taschenbuch Holzschutz 1992“ Beuth-Verlag

6.    „Holzschutzmittelverzeichnis“, Stand Januar 2006, Erich Schmidt Verlag, Berlin

7.    „Hausschwamm-Merkblatt“, WTA 1-2-05(D)

8.    „Probleme und Perspektiven eines umweltverträglichen Holzschutzes“, von Bringezu/Schenke, Erich Schmidt Verlag 1992

9.    „Moderne Holzschutzlegenden“, Vortrag von Dr. Pallaske, 2001 (Dieser Vortrag kann vom Verfasser bezogen werden oder auf der website des Verfassers downgeloadet werden.)

10.    „Holz – Außenverwendung im Hochbau“ von Prof. Willeitner und Dr. Schwab, Verlagsanstalt Alexander Koch

11.    „Fachwerk“ von Manfred Gerner, Deutsche Verlags Anstalt,

12.    „Farbiges Fachwerk“, von Manfred Gerner, Deutsche Verlags Anstalt

Stand Januar 2006

Joachim Wießner
Heinrich-Heine-Straße 6
49688 Lastrup
04472/94840

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