Thema Hausschwammbekämpfung für Wohnungs- und Hauseigentümer

Einleitung

Immer wieder kommt es vor, dass mit der Aussage: „Bei Ihnen ist der Hausschwamm, er muss bekämpft werden.“ der Wohnungseigentümer in Angst versetzt wird. Ursache dafür ist die mangelnde Kenntnis des Eigentümers, was der Echte Hausschwamm eigentlich wirklich macht und damit auch die Unkenntnis, wie er zu bekämpfen ist.

Leider hat sich das Geschäft mit der Angst in diesem Bereich sehr stark eingebürgert, was nicht heißen soll, dass jeder, der Hausschwammbekämpfungen anbietet, auch mit der Angst der Betroffenen agiert. Diese Ausführung soll Hinweise geben, woran man die seriösen Gutachter und Bekämpfer erkennen kann.

Je nach Kenntnissen über den Echten Hausschwamm führt dies zu unterschiedlichen Erwartungen und zu unterschiedlichen Reaktionen. Der Sache ist das nicht dienlich, denn mit der Unsicherheit der Betroffenen wächst in aller Regel auch das Sanierungsvolumen.

Der Verfasser hat in den letzten 25 Jahren verschiedene Sanierungstechniken in der Praxis austesten können. Ausgeführt haben diese Ideen und angepassten Sanierungen Unternehmer, die sich berufsmäßig mit der Bekämpfung von Echtem Hausschwamm befassen. Das heißt, diese Ideen wurden durch Profis umgesetzt. Nachfolgend werden daher zuerst die Eigenschaften des Echten Hausschwammes nach dem neuesten Stand der Kenntnis aufgeführt, danach werden die verschiedenen Grundzüge der Sanierung betrachtet und anschließend wird noch etwas über die Ausführung solcher Bekämpfungsmethoden ausgesagt.

Das Ziel ist, allen Eigentümern von mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäuden einen Wissensstand zu vermitteln, der es erlaubt, die Angebote zu überprüfen, um daraus zu erkennen, ob sie zielgerichtet sind.

Die Eigenschaften des Hausschwamms

Hier soll kein Lehrbuch wiederholt werden. Wer im Internet surft findet die unmöglichsten Beschreibungen von Hausschwamm, teilweise aber auch sehr wissenschaftliche und aus der Sicht des Verfassers nicht Angst machende Publikationen: z. B. www.hausschwamminfo.de. Dr. Huckfeldt ist Biologe, der auch in der Praxis Untersuchungen macht, also Labor und Praxis kennt. Diese  Webseite ist sehr zu empfehlen.

Holz zerstörende Pilze haben die Aufgabe, den Rohstoff Holz soweit zu zersetzen, dass er zu Humus wird und damit dem natürlichen Kreislauf auf der Erde zugeführt wird. Da es sehr unterschiedliche Gefährdungsgrade gibt, denen Holz ausgesetzt ist, gibt es auch unterschiedliche Pilze und Insekten, die diesen Abbau zu Humus vornehmen. Die Natur hat auch darauf reagiert, dass das Holz aus dem Wald entfernt wird und verbaut wird. Insekten mit Flügeln verfolgen das Holz (werden hier aber nicht weiter berücksichtigt) und die Sporen von Pilzen sind auf jeder Holzoberfläche vorhanden und warten nur darauf, dass sie keimen können.

Das heißt aber auch mit anderen Worten, dass praktisch jede Holzoberfläche, die sich über dem Wasser befindet, automatisch mit Pilzsporen belegt ist. Es wird selbst unter Reinstbedingungen (also Laborbedingungen) nicht möglich sein, eine Holzoberfläche ohne Sporen herzustellen. Damit ist die Gefahr immer vorhanden, dass bei feuchter Holzoberfläche Pilzsporen keimen können.

Schimmelpilzsporen verhalten sich wie die Sporen von Holz zerstörenden Pilzen, zumindest sind sie überall auf der Holzoberfläche vorhanden. Im Gegensatz zu den Holz zerstörenden Pilzen haben die Schimmelpilze ein sehr schnelles Wachstum. Nach der Durchfeuchtung der Oberfläche dauert es meist 2-3 Tage und schon ist ein Pilzrasen von Schimmelpilzen zu erkennen. Sie bauen aber die Festigkeit des Holzes nicht merkbar ab.

Bei den Holz zerstörenden Pilzen ist das anders. Dort muss die Holzoberfläche in der Praxis mehrere Tage, meist Wochen, feucht gewesen sein, damit überhaupt ein Keimen der Pilzsporen beginnt. Aber auch dann dauert es je nach Pilzart lange, bis die Tragfähigkeit eines Bauteils gefährdet ist.

Wenn über die Holzoberfläche Zugluft streicht, auch wenn sie feucht ist, werden Holz zerstörende Pilze entweder gar nicht oder nur sehr langsam keimen. Wenn sie gekeimt sind, können im jungen Zustand Wachstumsstopps erzeugt werden durch Zugluft. Bei vielen Pilzen ist es im ganz jungen Zustand sogar so, dass sie nach dem Keimen, der Zugluft ausgesetzt, ihr Wachstum komplett einstellen.

Der Echte Hausschwamm ist ein Pilz unter dieser ganzen Serie Holz zerstörender Pilze, der allerdings eine unangenehme Eigenschaft hat. Während Pilze bei hohen Feuchtigkeiten im oder auf dem Holz wachsen und Braunfäule erzeugen, kann das der Echte Hausschwamm bei sehr geringer Holzfeuchte. Diese Feuchtigkeiten werden in den meisten Fällen gar nicht erkannt.

Ein Baum hat, wenn er wächst, im Splintbereich eine Holzfeuchte von 60-70 %. Der Echte Hausschwamm kann aber schon ab 30 % Holzfeuchte wachsen und ab ca. 40 % Holzfeuchte die Sporen des Echten Hausschwamms keimen. Aus diesem Grund ist der Echte Hausschwamm z. B. ganz selten bei Leitungswasserschäden anzutreffen, weil in dem Moment, wo ein Wasserschwall über das Holz läuft, in aller Regel die Holzoberfläche so feucht ist, dass der Echte Hausschwamm nicht keimen kann.

Wenn der Echte Hausschwamm gekeimt ist, benötigt er möglichst gleichmäßige Bedingungen. Starke Lichtwechsel, Zugluft, Temperaturunterschiede oder auch Feuchteunterschiede mag er gar nicht. Damit ist sein ungehindertes Wachstum immer auf solche Stellen im Gebäude beschränkt, wo sich diese Parameter nicht ändern. Das sind z. B. Balkenköpfe in der Wand, Schüttungen in Decken und generell Hohlräume bei denen jegliche Zugluftbildung fehlt, Wandverkleidungen aus Holz auf der zur Wand zugewandten Seite, Holzelemente auf der Wand, die von Dämmung umgeben sind usw. Dort ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass bei Feuchtigkeitseinfluss der Echte Hausschwamm sich bilden kann.

Ein Echter Hausschwamm produziert wie andere Pilze auch beim Zersetzen des Holzes Oxalsäure. Diese Oxalsäure bleibt erst einmal im Holz. Wenn der Anteil von Oxalsäure zu groß wird, dann passiert das Gleiche wie beim Einmachen von Gurken. Dort werden in den heißen Essig Gurken eingelegt und durch die Säure haltbar. Das heißt, ab einem gewissen pH-Wert (Säuregehalt) im Holz kann der Echte Hausschwamm nicht mehr wachsen.

Deshalb ist der Echte Hausschwamm bemüht, mit seinem Stranggeflecht die Oxalsäure in die umgebende Wand abzuleiten. In der Wand muss aber ein alter Kalk im Mörtel vorhanden sein. Bis ca. 1930 wurden Gebäude überwiegend mit einem kalkhaltigen Mörtel, nicht einem zementhaltigen Mörtel hergestellt. Im Laufe der Zeit ist dieser Kalk karbonatisiert, das heißt, er hat sich mit dem Kohlendioxid in der Luft verändert und ist nun in der Lage, die Oxalsäure chemisch zu speichern.

Daraus folgt, dass der Echte Hausschwamm eine Strategie entwickelt hat, sich seiner Abbauprodukte zu entledigen. Wenn nämlich die Oxalsäure in der Wand umgewandelt wird, steht sie im Holz nicht mehr zur Verfügung.

Die andere Aufgabe des Stranggeflechtes ist es, Wasser aus der Wand abzuleiten. Im Internet werden keine Werte angegeben, wie nass die Wand sein muss, damit der Echte Hausschwamm die Feuchtigkeit ableiten kann. Der Verfasser hat früher (1990-94) sehr viele Messungen mit einem Messgerät gemacht, mit dem der Wassergehalt in Gewichtsprozent vor Ort ermittelt werden kann (CM-Messgerät). Hintergrund ist, dass es alte wissenschaftliche Veröffentlichungen gibt, die beschreiben, dass bis zu einer gewissen Feuchte in der Wand der Echte Hausschwamm wächst, aber dann, wenn die Wand „patschnass“ ist, der Echte Hausschwamm sozusagen ertrinkt, also sein Wachstum einstellt.

Der Verfasser hat bei seinen Untersuchungen festgestellt, dass Wandfeuchten von 3-5 % über der normalen Ausgleichsfeuchte (je nach Mauerwerksart) ausreichend sind, den Echten Hausschwamm mit Wasser zu versorgen. Damit das funktioniert, bildet der Echte Hausschwamm in aller Regel in den Gebäuden, wo die Wand nass ist, feine Hyphen unter dem Putz. Er holt sich das Wasser normalerweise nicht mitten aus der Wand.

Wenn Echter Hausschwamm wächst, ist das mit Sicherheit nicht im Neubau. Das heißt, in diesen Bereichen, wo der Echte Hausschwamm wächst, hat sich häufig durch die Feuchtigkeit ein Teil des Putzes von der Wand abgelöst und es entstehen kleine Hohlräume, die der Echte Hausschwamm ausfüllt. Oder es sind Feuchtenester auf Mauerkronen vorhanden (Bauschutt an den Fußpunkten des Daches), wo die Feuchtigkeit nicht schnell genug ablaufen kann. An solchen Stellen versorgt sich der Echte Hausschwamm mit Feuchtigkeit.

Damit ist also schon einmal festgestellt, dass an einer trockenen Wand kein Hausschwammwachstum vorliegen kann, allerdings ist die Feuchte von 3 % über der normalen Ausgleichsfeuchte bei einem Ziegelmauerwerk gleichbedeutend mit einer Feuchte von ungefähr 3,5 Gewichtsprozent, so dass diese Wand optisch nicht als feucht erkannt wird. Hier hat der Hausschwamm Chancen, unentdeckt zu wachsen.

Fast alle verunglückten Hausschwammbekämpfungen beruhen darauf, dass nach der Sanierung die Wand noch feucht war. Demnach ist das oberste Gebot für die Hausschwammbekämpfung, dass die Wand nach der Bekämpfungsausführung trocken ist. Darauf wird weiter unten noch einmal ganz speziell eingegangen.

Wenn bekannt ist, dass der Echte Hausschwamm feuchte Wände braucht, um das Holz zu zersetzen, dann sind daraus einige Rückschlüsse zu ziehen. Der Echte Hausschwamm ist nicht in der Lage, Feuchtigkeit aus der Luft zu gewinnen. Er wird also, um sich weiter ausbreiten zu können, mit seinen Hyphen ein Stück am feuchten Holz entlang wachsen, dann ein watteartiges Myzel ausbilden, Wasser aus der Wand auf das Holz transportieren, das Holz also für sich richtig befeuchten und von dieser Stelle aus dann das Holz zersetzen und weiterwachsen.

Was viele nicht wissen ist die Tatsache, dass der Echte Hausschwamm beim Zersetzen des Holzes selbst Wasser produziert. Auf den weißen Myzelflächen vom Echten Hausschwamm ist häufig tropfbares Wasser vorhanden, das als Tränen bezeichnet wird und letztendlich nichts anderes ist als das Wasser, das aus der Zersetzung von Holz gewonnen wurde.

Die praktischen Erfahrungen des Verfassers zeigen aber, dass dieses selbständig gewonnene Wasser nicht ausreicht, einen Echten Hausschwamm von einer äußeren Wasserzufuhr autark zu machen. Mit anderen Worten, Echter Hausschwamm im Gebäude bedeutet immer, dass irgendwo Wasser eindringt oder z. B. durch Kondensat entsteht.

Wenn die Wand trocken ist, kann der Echte Hausschwamm nicht weiter wachsen. Frau Dr. Theden hat 1972 eine Arbeit veröffentlicht, in der sie beschreibt, dass sie vom Echten Hausschwamm durchwachsenes Holz im Labor trocken gelagert hat. Nach zweijähriger trockener Lagerung hat sie das Holz befeuchtet und der Echte Hausschwamm ist nicht wieder ausgekeimt. Der Echte Hausschwamm war tot. Das sind wissenschaftlich bewiesen völlig andere Werte als sie im Internet herumgeistern.

Aus den Untersuchungen von Herrn Dr. Huckfeldt geht hervor, dass bei Temperaturen um 80 °C das Hausschwammgeflecht abgetötet wird. Dafür sind nur zwei Stunden notwendig. Darauf begründet sich die Bekämpfungsmethode mit Heißluft. Dr. Huckfeld gibt aber auch an, dass alle Holz zerstörenden Pilze durch Trocknung zu bekämpfen sind!

Wenn eine Wand feucht ist und die Feuchtigkeitsursache beseitigt wird, trocknet die Wand langsam aus. Befindet sich in der Wand Echter Hausschwamm, wird der Echte Hausschwamm beim Austrocknen der Wand merken, dass er keine weitere Ausbreitungsmöglichkeit mehr hat. Somit versucht der Echte Hausschwamm, sich aus der Wand zu entfernen, indem er einfach ein schnelleres Wachstum vorlegt.

Normalerweise gehört der Echte Hausschwamm zu den am langsamsten wachsenden Pilzen im Gebäude. Diese Geschwindigkeit, die er dann zutage legt, liegt wiederum an seinen speziellen Eigenschaften. Er kann das Geflecht an einer Seite abbauen, in sich selbst weitertransportieren und an der anderen Seite wieder neues Geflecht damit aufbauen.

Das führt zu der sog. Angstfruchtkörperbildung. Ein normaler Fruchtkörper vom Echten Hausschwamm ist fleischig und hat einen breiten weißen Rand mit einer braunen Schicht, die die Sporen abgibt. Dieser Angstfruchtkörper entsteht praktisch über Nacht, ist relativ klein, hat kaum eine weiße Zone rundum und gibt sehr viele Sporen ab. Das ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass der Echte Hausschwamm versucht, seine Art zu erhalten, weil es ihm grundlegend an die Existenz geht. Angstfruchtkörper bilden sich innerhalb kurzer Zeit nach den Trocknungsmaßnahmen zur natürlichen Trocknung.

Die andere Möglichkeit ist, dass der Echte Hausschwamm z. B. in einer dicken Wand (wird innen zuletzt trocken) sich nicht mehr groß ausbreiten kann und dann im Stranggeflecht Sporen bildet. Die Sporenbildung ist normalerweise auf den Fruchtkörper begrenzt. Diese in den Strängen gebildeten Sporen nennt man Arthrosporen und ihnen wird eine extrem gute Keimfähigkeit nachgesagt. Mit dieser Problematik hatte der Verfasser in seinen 38 Jahren Holzschutzpraxis bisher kein Problem.

Arthrosporen entstehen also beim langsamen Austrocknen des Pilzes, bei dicken Wänden immer in der Mitte der Wand und nur selten auf Holzoberflächen. Daraus resultiert, wenn es in der Wand kein Holz gibt, können die Arthrosporen auch nichts ausrichten. Auch das ist wichtig für die Bekämpfung und darauf wird später noch einmal eingegangen.

Der Echte Hausschwamm ist also ein in sich funktionierendes System, muss zusammenhängende Geflechte aufweisen, wenn er aktiv ist, und ist unbedingt auf Feuchtigkeit angewiesen. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, wenn es in der Wand vereinzelt irgendwo kurze Fragmente von Echtem Hausschwammgeflecht in trockenen Wänden gibt, spricht alles dafür, dass dieses Geflecht nicht mehr lebt.

Wer die Ortskenntnis besitzt und weiß, dass diese Wand sich in den letzten fünf Jahren überhaupt nicht verändert hat, kann davon ausgehen, dass der Schwamm dort tot ist. Diese kurzen Geflechtefragmente sind aber häufig der Anlass für Bekämpfungsfirmen, eine ausgedehnte Schwammbekämpfung über die Angst der Betroffenen zu verkaufen. Eine wirksame Gegenmaßnahme ist, eine Untersuchung des Hausschwammvorkommens von einem Sachverständigen durchführen zu lassen, der keine Bekämpfungsfirma hat und einen Bekämpfer zu beschäftigen, der dieses Gutachten ausführt. Das ist aber das Thema des nächsten Absatzes.

Grundlagen zur Bekämpfung von Echtem Hausschwamm

In der Landesbauordnung steht, dass jeder für ein Gebäude Verantwortliche dafür sorgen muss, dass das Gebäude in seiner Standfestigkeit erhalten wird. In den meisten Bauordnungen der Länder gibt es auch einen Paragraphen, der die „Schädlingsbekämpfung“ regelt. Somit ist bei erkennen von Hausschwamm erst einmal Handlungsbedarf gegeben. Sinnvoll ist, die nun anstehende Untersuchung über die Ausbreitung des Echten Hausschwamms und die damit erforderlichen Bekämpfungen einem Fachmann zu übertragen.

Wer den Echten Hausschwamm untersucht und Sanierungsmaßnahmen festlegt (speziell Gutachter oder Sachverständiger) schuldet den Erfolg. Das heißt, die vorgeschlagenen Sanierungsmethoden müssen funktionieren. Das ist Gegenstand des Werkvertrags nach dem bürgerlichen Gesetzbuch.

Zudem hat ein Gutachten die Aufgabe, schwierige technische Zusammenhänge in einem verständlichen Deutsch darzustellen. Gutachten, die vor lauter Fremdworten nicht zu verstehen sind oder nur aus Tabellen bestehen, haben diesen Zweck nicht erfüllt. Bei diesen Gutachten muss der Gutachter nachbessern, das heißt, er muss den Text so verändern, dass das Gutachten verständlich ist. Dafür erhält er keine zusätzliche Vergütung, er hatte zuvor den Werkvertrag nicht erfüllt.

Einen eher ungeeigneten Gutachter oder Sachverständigen erkennt man auch daran, dass er viele Proben nehmen will, um den Hausschwamm bestimmen zu lassen. Für den Sachkundenachweis muss er der Prüfungskommission beweisen (auch der Bekämpfer), dass er den Echten Hausschwamm erkennt. Da nach der neuen DIN 68 800 Teil 4 nur noch zwischen Echtem Hausschwamm und anderen Pilzen unterschieden wird, sollte ein sachkundiger Gutachter oder Sachverständiger das auch ohne Labor können.

Im Angebot zur Untersuchung kann also schon festgestellt werden anhand der vorgeschlagenen Pilzproben, wie sicher der Sachverständige ist. Es kann tatsächlich vorkommen, dass es Zweifelsfälle gibt, das stellt sich aber erst bei der Untersuchung heraus und somit steht eine solche Laboruntersuchung nur als Eventualposition im Angebot. Erfahrene Sachverständige lassen in einem solchen Fall auf eigene Kosten die Pilzart prüfen.

Genauso wenig macht es Sinn, dass ein Holzschutzsachverständiger alle möglichen Gewerke berücksichtigt und beschreibt. Das ist nicht seine Aufgabe. Die Aufgabe des Holzschutzsachverständigen ist, den Befallsumfang festzulegen, ggf. zeichnerisch zu dokumentieren, Fotos anzufertigen, um eine Kontrolle der späteren Sanierung möglich zu machen und die für das Gebäude wirtschaftlichste Sanierungsmaßnahme herauszufinden.

Außerdem ist ein Gutachter verpflichtet, den Auftraggeber zu beraten. Das führt sogar soweit, dass er dem Auftraggeber davon abraten muss bei bestimmten Konstellationen, ihn als Gutachter weiter zu beschäftigen. Eine Beratung bedeutet aber, dass nicht nur ein einziges Sanierungsverfahren, sondern alle für dieses Vorkommen des Echten Hausschwammes geeigneten Sanierungsverfahren beschrieben werden, gegeneinander abgewogen werden und dem Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer eine Entscheidung ermöglicht wird, wie bekämpft werden soll.

In einem Prozess im Jahr 2000 vor dem Landgericht Essen/Ruhr folgte das Gericht der Auffassung des Verfassers, dass der Sachverständige verpflichtet ist, alles zu tun, eine möglichst kostengünstige Sanierung herauszufinden, um das Eigentum des Auftraggebers (Hauseigentümer, Wohnungseigentümer) zu schützen.

Schon von daher ist es notwendig, dass mehrere Methoden der Bekämpfung in einem Gutachten aufgeführt werden und bei Verzicht von weiteren Bekämpfungsmaßnahmen dies so schlüssig begründet wird, dass auch ein Laie diesen Gedankengängen folgen kann.

Auch der pauschale Hinweis, dass nach DIN zu sanieren ist (häufig mit einer Kopie der DIN unterlegt), ist nicht sachgerecht, da vom Betroffenen nicht erwartet werden kann, dass er die DIN 68 800 Teil 4 kennt oder den Text versteht. Die DIN 68 800 wird immer als gesetzliche Grundlage gehandelt. Sie ist es nicht und ist es auch nie gewesen.

Das Deutsche Institut für Normung ist ein privater Verein, der Fachleute um sich herum sammelt. Es werden Arbeitskreise gebildet, die sich mit bestimmten Fachthemen befassen. In den verschiedenen Kommentaren zum sog. Meersburg-Urteil wird die DIN sogar soweit abgewertet, dass sie zwar einen technischen Background hat, aber unverkennbar auch das Bestreben hat, die Interessen der darin vertretenen Berufsgruppen zu wahren. In jüngeren Veröffentlichungen wird auf OLG-Urteile hingewiesen, deren Tenor es ist, dass nicht die DIN zu erfüllen ist, sondern der Werkvertrag.

Mit aus diesem Grund sind in der DIN 68 800 nicht die verschiedenen Mauerwerksarten beschrieben, sondern stellvertretend für alle Mauerwerksarten ist eine Ziegelsteinwand in einschaliger Bauart für den Hausschwamm aufgeführt. Auf die Einzelheiten wird hier gar nicht weiter eingegangen, denn schon diese Einseitigkeit lässt erkennen, dass die DIN 68 800 Teil 4 kein Regelwerk ist oder den Stand der Technik wiedergibt, sondern eine Mindestanforderung, die bei einer Sanierung beachtet werden sollte. Die DIN 68 800 Teil 4 ist in keinem Fall eine allgemein anerkannte Regel der Technik. Dafür wird sie viel zu kontrovers diskutiert!

Wer aber die DIN 68 800 Teil 4 genau liest wird feststellen, dass in Abs. 4.3.1 sogar auf chemische Mittel verzichtet wird, wenn die Wand getrocknet wird, trocken beibehalten wird und kein Holz mehr eingebaut wird. Dieser Einbau des Holzes beschränkt sich auf die Sicherheitszonen, die auch in der DIN genannt sind, also 1,5 m über die Befallszone in der Wand hinweg. Das ist also auch ein Regelverfahren nach dieser Norm!

Zusammengefasst heißt das also, dass die gesetzliche Grundlage für die Empfehlung einer Sanierung nicht die DIN, sondern der Werkvertrag ist, dass der Sachverständige dem Werkvertrag unterliegt und eine wirtschaftliche Sanierung für das Objekt ausarbeiten soll.

Der Verarbeiter ist (abgeleitet aus der DIN 68 800 Teil 4) daher nur verpflichtet, das Gutachten zu erfüllen, denn mit dem Gutachten übernimmt der Sachverständige auch die Haftung, dass die Sanierung so funktioniert wie beschrieben. Trotzdem muss der Verarbeiter wachsam sein, da im Rahmen der Sanierung gewisse Punkte freigelegt werden, die unter Umständen bei der Untersuchung noch nicht erkennbar waren. Es ist daher notwendig, dass eine bauseitige Abstimmung zwischen Ausführenden und Sachverständigen geregelt ist. Nur so lassen sich größere Unstimmigkeiten vermeiden.

In diesem Zusammenhang wird dringend davon abgeraten, eine Bekämpfungsfirma mit der Untersuchung und Festlegung der Bekämpfung zu beauftragen. Es gibt nur ganz wenige Firmen, die dann eine neutrale Beurteilung der Bekämpfung abgeben. Gerade beim Erstkontakt kann das aber kein Betroffener erkennen.

Technik der Hausschwammsanierung

Das Regelverfahren nach DIN 68 800 Teil 4 besteht bei der Hausschwammbekämpfung aus der Entfernung des Putzes (1,5 m Sicherheitszone über den Befall in der Wand hinaus), dem Ausbau des Holzes (also alles Holz auch in der Sicherheitszone), der Tränkung der Wand mit einem Schwammsperrmittel, der Oberflächenbehandlung (Abflammen und Sprühen/Beschäumen) und der anschließenden Trocknung der Wand. Fugen auskratzen ist in der DIN 68 600 Teil 4 nicht aufgeführt und in den meisten Fällen völlig überflüssig. Beschrieben ist das für eine einschalige Wand aus Ziegelsteinen.

Beim befallenen Holz wird beim Vorkommen von Hausschwamm der befallene Balken 1 m über den mit dem bloßen Auge erkennbaren Befall hinaus abgeschnitten und eine statisch wirksame Wandauflage wieder hergestellt. Bei allen anderen Pilzen unterbleibt die Freilegung der Wand und die Sicherheitszone bei Abschneiden des befallenen Holzes beträgt 30 cm.

Die Arbeiten am Holz dürfen nur im Beisein eines Zimmerermeisters durchgeführt werden. Hier gibt es genügend „Allroundsanierer“, die diese Beschränkungen im Handwerk nicht erfüllen. Auch die Statik prüft ein Statiker, nicht der Bekämpfer, es sei denn, er hat einen Statiker oder Zimmerermeister beschäftigt. Das steht jetzt auch in der neuen DIN 68 800 Teil 4.

Die Schwammsperrmittel sind nicht in der Lage, den Hausschwamm abzutöten. Sie verhindern nur, dass er weiter wächst. Bleibt die Wand nass, ist die Hausschwammbekämpfung gefährdet. Diese Mittel lösen das Hausschwammgeflecht auch nicht auf. Somit verbleibt das Geflecht immer in der Wand.

Bei früheren Schwammbekämpfungen wurden andere Techniken eingesetzt, besonders direkt nach dem 2. Weltkrieg. Damals wurden org. Wirkstoffe verwendet, die tief in das Mauerwerk eingezogen sind. Diese Verfahren waren erfolgreich. Es kann also eine erfolgreiche Hausschwammbekämpfung vorliegen, ohne dass Bohrlöcher im Mauerwerk vorhanden sind. Daher muss besonders bei der Untersuchung auch auf diese Möglichkeit geachtet werden, denn dann ist keine Bekämpfung erforderlich.

Daher entscheidet der Sachverständige vor Ort über die Notwendigkeit, Art und Umfang der Sanierung (DIN 68 800 Teil 4, Abs. 4.4). Damit gibt es eine gewisse Anpassung bei den Bekämpfungsverfahren und das Ziel in der DIN 68 800 Teil 4 war es, für z. B. Denkmäler von dem starren Regelwerk loszukommen. Da der Hausschwamm aber nicht weiß, ob er in einem Baudenkmal lebt, wird er auch überall auf in Baudenkmälern funktionierenden Bekämpfungsmaßnahmen reagieren.

Bei den Eigenschaften des Echten Hausschwamms wurde schon darauf hingewiesen, dass der Echte Hausschwamm überwiegend von der Feuchtigkeit abhängig ist. Für die sachgerechte Bekämpfung des Echten Hausschwammes bedeutet das also, dass die Feuchtigkeitsursache 1. gesucht werden muss und 2. abgestellt werden muss. Dann sind 3. die feuchten Bauteile zu bestimmen und 4. zu trocknen. Als 5. Maßnahme sind dann ergänzende Arbeiten möglich. Zu den ergänzenden Arbeiten in dieser Aufstellung gehören dann die Bohrlochtränkung oder die Hitzebehandlung oder die Lüftung oder …

Wenn kein Wasser mehr da ist in dem Mauerwerk, kann auch kein Hausschwamm mehr wachsen. Ohne Wasser wachsen überhaupt keine Pilze. Wenn das Mauerwerk feucht ist, zusätzlich Wasser durch die Bohrlochtränkung eingebracht wird, wird also der Wassergehalt dadurch erhöht und muss anschließend sofort getrocknet werden.

Im Arbeitskreis der DIN 68 800 Teil 4 wurde klar und deutlich darüber gesprochen, dass diese Trocknung unverzüglich stattzufinden hat. Unverzüglich heißt sofort. Es ist also nicht damit getan, dass der Unternehmer den Bauherrn vertröstet, dass in einem halben Jahr die Wand von selbst getrocknet ist. Das ist ein Zeitverlust, ein Zinsverlust und unter Umständen hängen davon auch noch andere Nachteile für den Bauherrn ab.

Das Thema sachgerechte Trocknung von Mauerwerk gehört hier eigentlich nicht ausführlich behandelt. Für die schnelle Trocknung von Mauerwerk wird Hitze benötigt, also Infrarottrocknung, Mikrowellentrocknung oder konvektive Trocknung. Auch das sollte im Gutachten aufgeführt sein.

Selbst wenn Holzbalken saniert werden, sind diese nach dem Absatz 8.2.1.1 nach der Sanierung zu trocknen. Nicht selten sind, selbst wenn die Sicherheitszone zum Abschneiden des befallenen Holzes von 1 m bei Hausschwamm eingehalten wird, die Balken im weiteren Verlauf noch feucht. Das muss also gemessen werden. Feuchte Balken müssen nach der Sanierung trocken sein.

Wenn ein Mauerwerk feucht ist und es wird mit einem Wärmedämmputz oder mit Wärmedämmung bekleidet (z. B. im Drempelmauerwerk unter dem Dach bei einer Innendämmung), dann trocknet das Mauerwerk in aller Regel nicht ab. Genau das Gegenteil ist der Fall. Unter Umständen ist die Taupunktlage im Gebäude so unglücklich gewählt, dass die Wärmedämmung den Taupunkt erst richtig in die Außenwand verlegt.

Daraus resultiert, dass die Schwammbekämpfung insgesamt in die Bauplanung im Gebäude eingegliedert werden muss. Es geht nicht an, dass nach der Schwammbekämpfung alles andere keine Rolle mehr spielt. Das ist zumindest das Gefühl, das häufig vermittelt wird, wenn ein Schwammbekämpfer seine Arbeiten darstellt und diese wenig auf die Bausituation abstimmt.

Wenn die wichtigste Aufgabe für die Bekämpfung des Schwamms die Feuchtigkeitsreduktion ist, setzt das voraus, dass sich diese Werte kontrollieren lassen. Auch das wurde schon weiter oben angesprochen. Es macht keinen Sinn, mit einem Induktionsmessgerät oder einer Einstechelektrode die Holzfeuchte zu messen. Hier werden elektrische Induktionen oder Messwiderstände geprüft, die nur bedingt eine Aussagekraft über die Konzentration von Wasser im jeweiligen Bauteil haben. Genau definiert sind Gewichtsprozente, die sich nur über eine Trocknungsprüfung oder über das berühmte CM-Messgerät prüfen lassen.

Die Ausgleichsfeuchte von Ziegelmauerwerk liegt z. B. bei 0,5 Gewichtsprozent. Angenommen, eine vom Echten Hausschwamm befallene Wand wird mit 8 % Wandfeuchte gemessen, dann ist es wenig sinnvoll, die Wand anschließend auf 0,5 % herunterzutrocknen. Da die Wand nach dem Trocknen noch verputzt werden muss, wird eine gewisse Feuchte durch den Putz wieder eingebracht. Der Verfasser lässt solche Wände auf ca. 3 Gewichtsprozent herunter trocknen und hat bisher damit gute Erfahrungen gemacht.

Mit diesen wenigen Beispielen soll nur aufgezeigt werden, welche Zusammenhänge ein erfahrener Hausschwammsachverständiger kennen muss, um die für den Bauherrn wirtschaftlichste Methode zu entwickeln. In den wenigsten Fällen sind die Betroffenen in der Lage, ein Gutachten in seiner Auswirkung zu prüfen. Aus diesem Grund wurde in der neuen DIN 68 800 Teil 4 der Paragraf 13 aufgeführt, der eine Gütesicherung für solche Maßnahmen vorschreibt. Auch das ist ein völlig neuer Aspekt, der bisher bei der Hausschwammbekämpfung noch nicht weiter verfolgt wurde. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Paragraf in der Praxis durchsetzt.

Geplant war, dass gerade bei individuellen Sanierungsmaßnahmen ein zweiter Sachverständiger mit entsprechender Erfahrung hinzugezogen wird, der Verarbeiter mit an dem Gespräch teilnimmt und dann in dieser Gruppe die Daten noch einmal gesichtet werden, ob sie erfolgversprechend sind. (Das ist in letzter Zeit immer häufiger die Aufgabe des Verfassers bei Hausschwammproblemen.)

Wichtig für den Bauherrn ist, dass nicht die Bohrlochtränkung der wesentliche Punkt der Hausschwammsanierung ist, sondern dass die Trocknung der Wand ausschlaggebend ist für den Erfolg und sogar die DIN 68 800 eine Maßnahme als Regelsanierung vorgibt, die ohne Bohrlochtränkung in der Wand auskommt.

Verdacht auf Hausschwamm, was nun?

Hier soll aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die Gebäudeeigentümer haben, sich bei Verdacht auf Echten Hausschwamm möglichst weitsichtig zu verhalten.

Als erstes ist zu prüfen, ob die Feuchtigkeit nachzuverfolgen ist, z. B. durch Wasserflecken an der Wand etc. Es soll möglichst festgestellt werden, wie weit die Feuchtigkeit sich ausbreitet.

Dann macht es Sinn, sich die Pilze näher anzusehen. Da es mittlerweile im Internet sehr viele Aufnahmen vom Echten Hausschwamm gibt, lässt sich schon eine gewisse Bestimmung durchführen. Besteht der Verdacht auf Hausschwamm wird dringend dazu geraten, einen erfahrenen und qualifizierten Sachverständigen einzuschalten.

Sachverständige gibt es sehr viele. So hat fast jeder Holzschutzfachverband eine eigene Sachverständigenliste. Diese schützt aber nicht unbedingt davor, dass weniger engagierte Sachverständige in dieser Liste aufgeführt sind und vermittelt werden.

Es gibt Internetportale, z. B. www.Fachwerk.de oder www.Holzfragen.de, wo auch schon einmal gezielt nach Sachverständigen gefragt oder gesucht werden kann. Auch die Internetauswahl ist ein probates Mittel, sich dort auf der Seite des Sachverständigen über dessen Arbeitsweise zu informieren.

Der Sachverständige wird eingesetzt, den Befallsumfang festzulegen und für das Gebäude die geeignete Bekämpfungsmethode zu bestimmen. Da aber der Bauherr verschiedene Auswahlkriterien benötigt ist es erforderlich, nicht nur eine Sanierung, sondern wenn möglich mehrere Sanierungen gegeneinander abzuwägen, zu vergleichen und Vor- und Nachteile deutlich verständlich herauszuarbeiten.

Nachdem die verschiedenen Bekämpfungsvarianten bekannt sind und eine Empfehlung ausgesprochen wurde ist es Sache des Bauherrn zu befinden, nach welcher Methode saniert wird. Hier wird häufig der Sachverständige dazu gehört, um seine Standpunkt noch einmal zu erklären. Das Ergebnis dieser Betrachtung ist dann in aller Regel, dass ein Bauplaner als Koordinator für diese Sanierung mit eingesetzt wird. Es wird dringend davon abgeraten, einer Bekämpfungsfirma die komplette Bauleitung zu übertragen.

Bei größeren Maßnahmen verursacht durch den Hausschwamm ist es in aller Regel wirtschaftlicher, einen mit Echten Hausschwamm erfahrenen Architekten einzuschalten. Er kann die Arbeiten koordinieren und kennt die Problemstellen bei der Sanierung.

Die Mitarbeiter einer Firma, die solche Bekämpfungen ausführt, werden immer nur das beurteilen können, was sie auch selbst durchführen. Gibt es aber Sanierungswege oder werden während der Sanierung Unzulänglichkeiten entdeckt, die nicht bekannt sind, hat das zur Folge, dass die Bauleitung darauf nicht reagieren kann. In der neuen Norm ist vorgesehen, dass Holzschutzsachverständige die Fachbauleitung Hausschwammbekämpfung mit übernehmen.

Hier gibt es leider die unschöne Praxis, dass im Gutachten z. B. nur beschrieben wird, dass die Balken defekt sind und während der Bauleitung wird dann ausgemessen, wie weit der Befall im Holz reicht. Damit hat der Sanierungsbetrieb das große Problem, dass er möglichst schnell die passenden Holzlängen beibringen muss. Das führt zu einer großen Verzögerung am Bau. Abhilfe schaffen „Statikmodelle“, die eine Zuordnung des Befalls in z. B. 2 unterschiedliche Varianten zulassen.

Bei der Schlussabnahme ist letztendlich bei der Hausschwammbekämpfung zu kontrollieren, wie trocken die Wand ist, ob sie verputzt werden kann und ob die im Gutachten aufgeführten Maßnahmen erfüllt sind. Automatisch ist damit jede Hausschwammbekämpfung eine individuelle Sache und kann von Wohnung zu Wohnung durchaus unterschiedlich ausfallen. (Eine Wohnung ohne Balkon, eine Wohnung mit Balkon).

Aus der Sicht des Verfassers sind das die wichtigsten Gesichtspunkte, die der Wohnungseigentümer oder Hauseigentümer beachten sollte, wenn der Verdacht auf Hausschwamm besteht.

Schlussbemerkung

Mit dieser Beschreibung soll dem Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer das Schreckgespenst Hausschwammbefall näher beleuchtet werden, um die Zusammenhänge des Wachstums und der Vorgehensweise bei dem Verdacht auf Befall aufzuzeigen. Natürlich ist es nicht möglich, alle möglichen Fälle der Praxis zu berücksichtigen. Dazu ist das Vorkommen von Echten Hausschwamm viel zu vielfältig.

Erkennbar ist aber, dass der Echte Hausschwamm bestimmten Wachstumsvorgaben folgt und durch Beseitigung dieser Grundlagen eine Hausschwammbekämpfung gelingt. Es werden Kriterien für die Bewertung von Gutachten und Bekämpfungsmethoden genannt, die eine Eingrenzung auf wesentliche Voraussetzungen und Methoden zulassen.

Beim Erkennen von Hausschwamm ist immer ausreichend Zeit, sich zu orientieren und es gibt nur ganz wenige Fälle in genutzten Wohnungen, wo aus statischen Gründen sofort gehandelt werden muss, also sichern und nicht bekämpfen.

Auf eine umfangreiche Literatursammlung wird verzichtet, es sind genügend Links eingefügt, um weitere Infos zu erhalten. Wenn Sie jetzt Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich bitte.

Lastrup im August 2014

Joachim Wießner
Heinrich-Heine-Straße 6
49688 Lastrup
04472/94840

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