Begehung von Dachstühlen zur Kontrolle von Schäden

In der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer ist aufgeführt, dass jeder Gebäudeeigentümer dafür verantwortlich ist, für sein Gebäude die Standfestigkeit zu erhalten. Zudem ist dafür zu sorgen, dass durch Feuchtigkeit, tierische oder pflanzliche Schädlinge sowie andere chemische, physikalsche oder biologische Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen. Wer kennt aber die Holzschädlinge und weiß um ihr Vorkommen? Deshalb biete ich eine Gebäudesicherung nach LBO für Fachwerk und Dachstühle an.

Überprüfungen für Heizungen und Dächer sind allgemein bekannt. Mittlerweile gibt es auch regelmäßige Überprüfungen für Anstriche und, das sieht zumindest die neue DIN 68 800 Teil 4 vor, auch für Holzkonstruktionen.

Sinn und Zweck dieser Gebäudesicherung ist es, durch regelmäßige Begehungen frühzeitig Insekten- oder Pilzschäden zu erkennen, um eine umfassende Sanierung zu umgehen und frühzeitig eine gezielte Sanierung festlegen zu können.

Aus den Lebensgewohnheiten von Pilzen und Insekten lässt sich ableiten, wo diese Schäden zu suchen sind. Mit der notwendigen Erfahrung ist es möglich, allein beim Begehen dieser Dachstühle und der Fachwerkfassaden zu erkennen, ob es eine Gefahr gibt. Solange keine Schäden deutlich sichtbar sind, muss auch nicht gehandelt werden.

Ich habe ein Konzept entwickelt, um solche Dachstühle, Fachwerkfassaden und andere Holzkonstruktionen zu überprüfen. Zu einem Pauschalpreis werden die Objekte im Zeitraum von zwei Jahren begangen.

Ist dann nach einer längeren Besichtigung erkennbar, dass eine Sanierung ansteht, dann muss im Sinne der DIN 68 800 Teil 4 ein Sanierungsgutachten erstellt werden. Dafür erarbeite ich ein Angebot. Bekomme ich den Auftrag zur Untersuchung, werden die Kosten für die Wartung des Objektes verrechnet.

Sollten Sie daran Interesse haben, dann kontaktieren Sie mich. Sie erhalten dann ein Angebot für eine solche Überprüfung eines Dachstuhls. Für Wohnungsverwaltungen etc. sind auch Pauschalverträge vorgesehen.

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