Integrierte Insektenbekämpfung

Alter Hut oder etwa neue Ansätze?

Einleitung

Holzzerstörende Insekten haben die Aufgabe, den Rohstoff Holz zu zerstören und dafür zu sorgen, dass dieser Rohstoff in abgeänderter Form der Natur für neues Wachstum wieder zur Verfügung steht. Solange die Menschen Holz aus dem Wald entfernen, um es für eigene Zwecke zu nutzen, sind Insekten unterwegs, um diesen Rohstoff wieder zu erobern (zu zerstören) und für die Natur zur Verfügung zu stellen. Abhilfe schaffen chemische Holzschutzmittel, in dem sie das Holz vorbeugend schützen oder bei Befall auch die Insektenlarven abtöten. In den letzten 20 Jahren ist der Trend zu erkennen, dass Holzschutzmittel vermehrt unter Umweltgesichtspunkten zugelassen werden und mittlerweile sind auch Fälle bekannt, wo trotz Anwendung von Holzschutzmitteln Insekten im Holz eine Bekämpfungsmaßnahme überlebt haben. Nachfolgend sollen daher einige Aspekte aufgeführt werden, welche Anforderungen an eine sachgerechte Insektenbekämpfung zu stellen sind. Mit dem Begriff integrierte Insektenbekämpfung wird versucht, einen neuen Weg aufzuzeigen und hier auch auf den vorbeugenden Schutz im Rahmen einer solchen Sanierung Rücksicht zu nehmen. In dieser Betrachtung sind daher auch einige Parameter aufgeführt, die in der Praxis immer wieder bei entsprechendem Insektenbefall zu beobachten sind.

Bekämpfungsverfahren

Diese Verfahren werden unterschieden zwischen physikalischen Verfahren und chemischen Verfahren. Zu den physikalischen Verfahren gehört die Heißluftmethode, die Hochfrequenztechnik und das Mikrowellenverfahren. Das Begasungsverfahren wird häufig auch als physikalische Methode dargestellt, ist aber tatsächlich ein chemisches Verfahren, da die Insektenlarven vergiftet werden. Das bekannteste chemische Verfahren ist die Imprägnierung mit Holzschutzmittel.

Heißluft

Bei der Heißluft wird das Holz im Kern auf eine Temperatur von 55 °C erhitzt und diese Temperatur etwa 1 Stunde beibehalten. Bei dem konventionellen Heißluftverfahren wird eine Außentemperatur von etwa 105 – 120 °C mit einem Brenner erzeugt und diese heiße Luft auf das Holz einwirken lassen. In den meisten Fällen handelt es sich hier nicht um die Verbrennungsgase des Brenners, sondern um Frischluft, die in einem Wärmeaustauscher auf die entsprechende Temperatur erhitzt wurde. Der Nachteil dieser Methode ist, dass die Holzoberflächen sich durch die Wärme dunkel färben und in den Oberflächen nahen Zonen das vorhandene Harz flüssig wird und ausläuft. Dieses Verfahren ist also nach der Ausführung auf dem Holz sichtbar. Eine Untervariante davon ist die geregelte Heißluft, bei der zusätzlich Wasserdampf in die Luft geblasen wird, um mit einer niedrigeren Temperatur und einem Wasserdampf geladenen Luftgemisch eine schnellere Erwärmung des Holzes zu erzielen. Auch dieses Verfahren ist mittlerweile in der Praxis bewährt und hat einige Vorteile gegenüber der herkömmlichen Heißluft. So sind die Trockenrisse im Holz deutlich geringer, und bei einer Außentemperatur von 80 Grad auch die thermische Zersetzung an der Holzoberfläche später nach der Behandlung kaum zu sehen. Bei beiden Varianten muss das zu behandelnde Holz eingehaust werden, damit die warme Luft sich dort aufhalten kann. Es sind also je nach Größe des Objektes und nach Leistung der Brenner unterschiedliche Vorarbeiten notwendig.

Begasung

Ähnlich sieht es bei der Begasung aus. Das zu behandelnde Holz muss soweit eingepackt werden, dass das Gas nicht entweichen kann. Diese Arbeiten sind sehr umfangreich. Zudem muss das Verfahren beim örtlichen Gesundheitsamt angemeldet werden und die Verarbeiter müssen entsprechende Begasungsberechtigungsscheine vorweisen können. Das Gas dringt durch das Holz und tötet die Insekten innerhalb von wenigen Stunden ab. Je nach Gas werden auch die Eier abgetötet. Hier sind noch weitere Forschungen nötig. Sinnvoll ist zur Zeit, die Begasung lange nach der Eiablage vorzunehmen, um dann tatsächlich alle Larven abzutöten. Eine Variante ist die Begasung mit Inertgas, das selbst nicht giftig ist und in der Atmosphäre vorkommt. Die Lagerung von Hölzern unter Stickstoff oder Kohlendioxyd sind im Verhältnis zur normalen Begasung sehr langwierig, weil hier über den Sauerstoffverlust eine Abtötung der Insektenlarven vorgenommen wird. Es sind Einwirkzeiten von etwa 4 Wochen einzukalkulieren. Aus diesem Grund wird dieses Verfahren weniger bei Gebäuden eingesetzt, sondern mehr bei Einrichtungsgegenständen oder Kunstgegenständen.

Hochfrequenztechnik

Eine schon länger bekannte Methode der Abtötung ist die Hochfrequenztechnik. Hierbei werden hochfrequente Ströme durch das Holz geleitet, in dem links und rechts entsprechende Metallplatten (Elektroden) angelegt werden. Dadurch heizt das Holz auf 55 °C auf. Das Wirkungsprinzip ist das Gleiche wie bei der Heißluftmethode. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass keine erhöhten Oberflächentemperaturen auftreten und somit z. B. Farbanstriche auf der Holzoberfläche nicht stärker belastet werden. Der Nachteil dieser Methode liegt in der Kondenswasserbildung an den Elektroden und in Störungen der Ströme durch größere Metallgegenstände, die sich im Holz befinden.

Mikrowellen

In der jüngsten Zeit ist ein schon länger bekanntes, aber völlig überarbeitetes Verfahren auf den Markt gekommen. Es handelt sich um die Mikrowellentechnik. Hierbei werden die Holzoberflächen in geschlossenen Kästen mit mehreren parallel angeordneten Sendern bestrahlt und letztlich das Holz ebenfalls auf 55 °C erwärmt. Der Vorteil dieser Methode ist, dass das Holz nur von einer Seite zugänglich sein muss. Nachteilig ist die Überprüfung der Einwirktiefe im Holz, hier gibt es praktisch nur Erfahrungswerte.

Chem. Verfahren

Bei dem chemischen Verfahren wird das Holz mit einem Holzschutzmittel getränkt. Es gibt die Oberflächenbehandlung und die Bohrlochtränkung. Bei der Bohrlochtränkung wird zwischen der drucklosen Methode und der sogenannten Druckverpressung unterschieden. Bei der Druckverpressung gibt es allerdings Angaben in der Praxis, die nicht den Tatsachen entsprechen. So werden Drücke bis zu 50 bar für die Verpressung von Holzschutzmitteln im Holz angegeben. Diese Aussage ist nicht richtig. Üblicherweise wird hier nur der Druck angegeben, der bis zur Düse in der Maschine herrscht. Verlässt das Holzschutzmittel jedoch die Düse, so ist eine Entspannung eingetreten und der Druck liegt bei max. 0,5 bar. Würde das Holz tatsächlich mit einem Druck von 50 bar imprägniert, würde es explodieren. Dieses Verfahren ist sehr kostengünstig. Nachteilig ist die Wirksamkeit, da trotz sachgerechter Ausführung ein Teil der Insektenlarven überleben kann. Das liegt daran, dass die Holzschutzmittel sich im Holz teilweise nur langsam verteilen und auch nur eine bedingte Eindringtiefe erreichen. Sitzen Insektenlarven unterhalb des nicht imprägnierten Holzes, so können sie erst dann erreicht werden, wenn sie genügend imprägniertes Holz gefressen haben. Tief sitzende Insektenlarven werden mit der Oberflächenbehandlung nicht erreicht, besonders dann, wenn sie durch alte Ausfluglöcher ausfliegen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die eingebrachten Lösemittel aus dem Holz entweichen müssen. Diese Zeit dauert je nach Holz zwischen zwei und sechs Wochen, auch abhängig von den Umweltbedingungen.

Vorbehandlung

Wichtig ist bei der Insektenbekämpfung, dass das Maß des Querschnittverlustes bekannt ist. Es werden deshalb Kontrollschläge an den Holzoberflächen ausgeführt. Hier macht es keinen Sinn, Kernhölzer zu prüfen, da der Hausbock sich im Splintbereich der Nadelhölzer aufhält. Häufig ist auch eine Prüfung des Querschnittsverlustes bei Befall durch den Gewöhnlichen Nagekäfer sinnlos, da die Hölzer über den gesamten Querschnitt befallen sind und die Festigkeitsminderung auch über diese Zone sich erstreckt. Nur vermulmte Holzoberflächen müssen abgebeilt werden. Dies dient wiederum dazu, den tatsächlichen tragenden Querschnitt festzustellen. Diese Vorarbeiten sind praktisch für jedes Verfahren notwendig, wenn es um die Tragfähigkeit geht. Auf eine Prüfung des tragfähigen Restquerschnittes kann nur dann verzichtet werden, wenn statisch andere Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Tragfähigkeit genutzt werden. Bei einem denkmalgeschützten Dachstuhl wäre dies z. B. das Verstärken mit einem neuen Sparren, wenn im alten Sparren starker Hausbockbefall vorhanden ist und auf ein Abbeilen zur Querschnittsfeststellung verzichtet werden soll. Wichtig ist auch, dass die Vorbehandlung der Hölzer berücksichtigt wird. Häufig findet man Insektenfraßspuren im Holz, und gleichzeitig auch Abbeilspuren am Holz. Der Verdacht entsteht, dass bereits eine Insektenbekämpfung durchgeführt wurde. In diesem Fall ist es sinnvoll, das Holz auf Holzschutzwirkstoffe zu prüfen. Sind noch genügend Wirkstoffe vorhanden, sind keine weiteren Arbeiten notwendig. Diese Prüfung ist auch sinnvoll, um die mögliche Gefährdung der dort arbeitenden Personen im Vorhinein festzustellen. Ggf. müssen dann andere Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Nachbehandlung

Wenn die erhitzten Hölzer abgekühlt sind, oder nach der Begasung das Gas vollständig aus dem Holz entwichen ist, so ist kein vorbeugender Schutz vorhanden. Einzig bei dem chemischen Verfahren wird gleichzeitig ein vorbeugenden Schutz erzielt, da die Wirkstoffe im oder auf dem Holz verbleiben und somit weiter wirksam sind. Aus diesem Grund ist im entsprechenden WTA-Merkblatt für die Heißluft angegeben, dass anschließend ein vorbeugender Schutz aufgebracht werden soll. Das gleiche gilt auch für die Begasung. Betrachtet man nun die Möglichkeit, einen vorbeugenden Schutz nachträglich auf bestehende Konstruktionen aufzubringen, so sollte das Holzschutzmittel für die handwerklichen Verfahren zugelassen sein. Zugelassen für handwerkliche Verfahren sind aber nur noch bekämpfende Holzschutzmittel. D. h. für den vorbeugenden Schutz nach einer Heißluftbehandlung oder einer Begasung oder eines Verfahrens, das auf ähnlichen Prinzipien beruht, ist zusätzlich die Behandlung mit einem bekämpfenden Holzschutzmittel erforderlich. Wenn also die Vorbehandlung gemäß Kapitel 2.6 und die Nachbehandlung bei den physikalischen Verfahren durchzuführen ist, so ist es erst einmal sinnvoll, zu überprüfen, ob eine sofortige Abtötung unbedingt notwendig ist. Denn letztendlich sind gerade die physikalischen Verfahren praktisch ein zusätzlicher Arbeitsschritt zu einer chemischen Insektenbekämpfung. Das drückt sich auch preislich aus. Wenn es also ausreichend ist, dass der Hausbock irgendwann abgetötet ist, dann ist für seine Bekämpfung das chemische Verfahren ausreichend. Ansonsten muss tatsächlich Objekt für Objekt geprüft werden, mit welchem Verfahren wirtschaftlich z. B. der Gewöhnliche Nagekäfer oder der Gescheckte Nagekäfer zu bekämpfen ist.

Wirksamkeit der Verfahren

Wenn das Holz mit einer Temperatur von 55 °C bei einer Stunde bis in den Kern erhitzt ist, dann ist davon auszugehen, dass alles tierische Leben abgetötet ist (WTA-Merkblatt Heißluft). Das gilt auch für die anderen Verfahren, die auf diesem Wirkungsprinzip beruhen. Wenn bei einer Begasung das Holz vollständig durchdrungen ist, und die je nach Gasart erforderliche Einwirkzeit eingehalten ist, so ist auch hier davon auszugehen, dass eine vollständige Abtötung der Insektenlarven eingetreten ist. Bei diesen beiden Sanierungsvarianten lässt sich der Erfolg prüfen, in dem entsprechende Versuchslarven in Probeholzklötzen bei der jeweiligen Bekämpfung mit eingebracht werden und später kontrolliert werden. Anders sieht es bei der chemischen Bekämpfung aus. Die heute zur Verfügung stehenden Wirkstoffe sind nicht mehr so ausgelegt, dass sofort eine Abtötung stattfindet, sondern je nach Art des Wirkstoffes kommt es zu einer unterschiedlichen Wirkungsgeschwindigkeit. Für die Zulassung von Holzschutzmitteln auf Lösemittelbasis wird in der Regel eine Wirkungszeit von 6 Wochen geprüft. Für die Zulassung von Holzschutzmitteln auf wässriger Basis wird eine Prüfungszeit von 52 Wochen eingehalten. Bei den Wirkstoffen wird auf Hausbock und auf Gewöhnlichen Nagekäfer geprüft. Der Gescheckte Nagekäfer, der auf Pilz befallenes Holz angewiesen ist, ist kein Versuchstier und auf diese Insektenart wird also nicht geprüft. An Hand von Analogieschlüssen wird bei der Zulassung von chemischen Holzschutzmitteln aber auch diese Insektengruppe mit eingeschlossen in die Aussage, dass das Holzschutzmittel gegen holzzerstörende Insekten bekämpfend wirksam ist. Das gilt auch für andere Insekten, denn es wird nur gegen Hausbock und Holzwurm geprüft. Das bedeutet, dass bei der Wahl des Holzschutzmittels sehr wohl der Wirkstoff berücksichtigt werden muss. Zudem sind in den Aussagen der Holzschutzmittelindustrie nicht immer alle Erfahrungen wieder gegeben, sondern hält man sich mit den Aussagen deutlich an die im Prüfbescheid genannten Kriterien. So hat es sich in der Praxis herausgestellt, dass z. B. Flüssigborate in ihrer Wirksamkeit gegenüber dem Gewöhnlichen Nagekäfer nicht die Effizienz aufweisen wie gegenüber dem Hausbock. Auch Mittel auf Basis Permethrin oder Deltamethrin, die als Emulsion angeboten werden, haben eine geringere Wirksamkeit gegenüber dem Gewöhnlichen Nagekäfer als gegenüber dem Hausbock. Der neue Wirkstoff Fluvenoxuron hat offensichtlich in der Praxis einige Probleme, die Hausbocklarven schnell abzutöten. So sind Fälle bekannt, wo bei sachgerechter Anwendung Hausbocklarven auch 3 Jahre nach der Bekämpfung noch lebend im Holz vorhanden waren. Bei weiteren Untersuchungen stellt sich zudem auch heraus, dass dieser Wirkstoff nicht lagerstabil ist, d. h., der Wirkstoff zersetzt sich im original verschlossenen Gebinde. Schwierig wird auch die Aussage zu der Wirksamkeit, wenn z. B. der Gescheckte Nagekäfer betrachtet wird. Dieser Nagekäfer wird, wie alle Anobienarten, durch eine Oberflächenbehandlung mit Sicherheit nicht vollständig abgetötet. Hier ist eine Bohrlochtränkung vorteilhafter. Da aber bei einer Bohrlochtränkung nur die betroffenen Gangsysteme durchtränkt werden und das Holzschutzmittel nicht das gesunde Holz völlig durchdringt, kann es zum Überleben von Insektenlarven kommen. Offensichtlich sind dann Gangsysteme durch die Bohrlochimprägnierung nicht erreicht worden, auch wenn die Bohrlochimprägnierung unter Druck ausgeführt wird. So sind dem Verfasser mehrere Objekte bekannt, wo trotz Bohrlochimprägnierung die Insekten 1 – 2 Jahre nach der Behandlung ausgeflogen sind. Von wem das auch immer zu vertreten ist, sei hier einmal dahingestellt. Viel wichtiger ist die Frage, wie der Bauherr mit einer solchen Wirksamkeit von Holzschutzmittel umgeht; und letztendlich, wie der Sanierer mit dieser „Reklamation“ umgeht…. Obwohl also Holzschutzmittel mit einer Zulassung aus Berlin (Deutsches Institut für Bautechnik) bekämpfend wirksam sind, gibt es unterschiedliche Wirksamkeitszeiten und damit auch unterschiedliche Anforderungen an den Einsatz dieser Holzschutzmittel. Zur Zeit (01/2004) werden die Zulassungen in Berlin überprüft, um alle Zweifel der (Un)Wirksamkeit auszuschließen.

Lebensbedingungen von Holzschadinsekten

Auch hier ist einiges zu überdenken, was bisher in der Literatur veröffentlicht wurde. So steht z. B. in der DIN 68 800 Teil 4, dass Hölzer mit einem gewissen Alter erst einmal geprüft werden müssen, ob der Hausbock noch lebt. In der Bundesmaterialprüfanstalt in Berlin wurden im Jahr 2002 und folgend Versuche durchgeführt, inwieweit sich der Hausbock in einem Holz aus dem 13. Jahrhundert ernähren kann. Gegenüber einem jungen Nadelholz wurden keine gravierenden Unterschiede festgestellt. Demnach ist die Aussage über den Hausbock und das Alter des befallenen Holzes in der DIN 68 800 Teil 4 falsch. Auch zum Gescheckten Nagekäfer gibt es unterschiedliche Erkenntnisstände. Herr Dr. Uwe Noldt von der Bundesforschungsanstalt in Hamburg hat festgestellt (Aussage anlässlich einer Führung im Aachener Dom 01/2004), dass der Gescheckte Nagekäfer sich bis zu 13 Jahren im Holz aufhalten kann. Üblich sind ja Angaben bis zu 5 Jahren. Das bedeutet, dass auch dieses Insekt deutlich länger im Holz verweilt. Je länger das Insekt jedoch im Holz frisst, um so größer sind die Schäden, die jeweils eine einzelne Larve hervor rufen kann. Vom Hausbock, vom Gewöhnlichen Nagekäfer und vom Gescheckten Nagekäfer ist mittlerweile auch bekannt, dass sie sich in sehr kleinen Hohlräumen vermehren können. Das erschwert das Aufspüren eines lebenden Befalls bei verdeckten Hölzern (z. B. überputztes Fachwerk). Bei den Nagekäfern wird angegeben, dass ein lebender Befall zu erkennen ist, wenn sich um die Ausfluglöcher Fraßmehl bildet. Dieses Fraßmehl wird von den Larven im Holz ausgestoßen. Sind aber im Holz Hohlräume vorhanden, und leben die Insekten um diese Hohlräume herum, so rieselt außen kein Holzmehl mehr aus. Damit ist ein solcher Befall auch mit dem bloßen Auge nicht mehr zu erkennen. Der Hausbock selbst stößt kein Fraßmehl aus. Die Insektenlarven werden häufig nur aufgrund ihrer Fraßgeräusche erkannt. Kommt nun ein Sachverständiger auf einen Dachboden, um Hausbocklarven zu hören, so ist äußerste Ruhe vorgegeben. Häufig genügen geringe Erschütterungen, dass die Insektenlarven ihre Fraßtätigkeit einstellen. Selbst mit elektronisch verstärkten Stethoskopen ist nicht immer eine Fraßtätigkeit zu erkennen. Diese Aufzählung soll aufzeigen, wie schwierig es ist, in der Praxis einen lebenden Befall sicher nachzuweisen. Hinzu kommen dann noch zum Teil widersprüchliche Angaben über die Auswirkung eines solchen Befalls. In der Literatur wird angegeben, dass der Hausbock das gefährlichste Schadinsekt im Holz ist. Auch diese Aussage ist zu überdenken. Der Hausbock befällt überwiegend nur die Splinthölzer von Nadelholz und kein Laubholz. Dem Verfasser ist kein Dachstuhl bekannt (Norddeutschland), der aufgrund einer starken Hausbocktätigkeit eingestürzt ist, zumindest nicht ohne Fremdeinwirkung. Anders verhält es sich aber mit dem Gewöhnlichen Nagekäfer. Hier sind schon mehrfach Deckenbalken beobachtet worden, die aufgrund ihrer starken Zerstörung durch den Gewöhnlichen Nagekäfer eingeknickt oder abgebrochen sind. Da der Gewöhnliche Nagekäfer auch das Kernholz von Nadelholz befällt, kann also ein auftretender Befall praktisch den gesamt Querschnitt des Holzes nachträglich schwächen. Auch beim Gescheckten Nagekäfer sind mittlerweile stärkere Schäden bekannt, da sich häufig bei luftumspülten Hölzern der Pilzbefall nur im Kern des Holzes hält. Dieses Pilz befallene Holz wird durch den Gescheckten Nagekäfer von außen unsichtbar innen weiter zerstört. Es sind Fälle bekannt, wo der Gescheckte Nagekäfer das Holz so nachhaltig aufgefressen hat, dass nur noch eine äußere Hülle eines Holzpfostens stehen blieb und innen Hohlräume entstanden sind. Solche Schäden sind über die Randbedingungen zu erklären, die die Insekten benötigen, um das jeweilige Holz zu befallen. So liegt z. B. beim Gewöhnlichen Nagekäfer das Feuchteoptimum für den Befall bei ca. 35 %. Je trockener das Holz, um so geringer ist die Befallswahrscheinlichkeit. Liegt aber erst einmal ein Befall vor, so hält sich dieser auch über Jahre bei ca. 10 % Holzfeuchte. Der Gescheckte Nagekäfer befällt Holz, das Pilzbefall aufweist. Hierbei ist es unerheblich, ob der Pilzbefall noch aktiv ist. Zerstört wird letztendlich alles Pilz befallene Holz. Auch beim Hausbock ist die Problematik des Befalls näher bekannt. Die Hausbockmännchen fliegen das Holz an und setzen Duftmarken für die Eiablage der Weibchen. Sie werden von dem Geruch frischen Holzes angelockt. Ist das frische Holz aber imprägniert, so findet die Eiablage in altem Holz statt. Das bedeutet, dass allein durch den Einbau von neuem Holz das alte Holz stärker gefährdet ist. Zudem liegen bereits in beheizten Räumen unter ungünstigen Bedingungen Holzausgleichsfeuchten vor, die über dem Existenzminimum der Hausbockkäferlarven liegen; unbeheizte Räume sowie offen überdachte Konstruktionen sind problemlos befallbar vom Hausbock und vom Gewöhnlichen Nagekäfer. Hier soll nun keine vollständige Aufzählung sämtlicher Eigenschaften der unterschiedlichen Insekten vorgenommen werden. Angesprochen wurden nur die gravierenden Unterschiede zu den in der gängigen Literatur gemachten Angaben. Es muss auch hinzugefügt werden, dass hier vom Verfasser der Gescheckte Nagekäfer nur als Synonym für die insgesamt 3 Nagekäferarten genannt wird, die in der Lage sind, Pilz befallenes Holz zu zerstören.

Ablauf einer integrierten Insektenbekämpfung

Allgemein

Anhand der vorgenannten Überlegungen zu den Bekämpfungsmethoden und den Eigenschaften der Holzschutzmittel und der Holzschadinsekten ist es also erst einmal erforderlich, zu klären, ob es Befall gibt oder gab. Dies erkennt man an den Ausfluglöchern. Nachdem nun bekannt ist, welche Insekten vorhanden sind (Kotuntersuchungen), sind die Randbedingungen für einen solchen Befall, also quasi die Ursachen des Befalls zu ermitteln. Danach kann die Art und der Umfang der Sanierung festgelegt werden. Hierbei ist aber unbedingt die spätere Nutzung des Holzes zu berücksichtigen. Wenn nun feststeht, nach welcher Methode saniert werden soll, ist zu überlegen, wie die Reparatur der Holzkonstruktion vorgenommen wird. Daraus resultiert die Frage nach einem vorbeugenden Schutz der verbliebenen und der neuen Hölzer. Zum Schluss bleibt dann zu klären, welche Überwachungen oder Bauwerksunterhaltungen notwendig sind, um den Erfolg der Sanierung zu kontrollieren und einen neuen Befall schnell zu erkennen und dann entsprechend zu behandeln.

Befallsermittlung

Zuerst einmal ist zu klären, ob das Holz Befall aufweist. Diesen Befall erkennt man in aller Regel an den Ausfluglöchern. Schwierig wird es jedoch, wenn keine Ausfluglöcher sichtbar sind. Bei Holzkonstruktionen, die sehr alt sind, ist es dann eher unwahrscheinlich, dass lebender Befall vorhanden ist. Hier ist es sinnvoll, mit Kontrollschlägen in den Baumkantenbereichen zu prüfen, ob es Fraßgänge des Hausbockes gibt. Der Befall durch den Gewöhnlichen Nagekäfer ist aber bei nicht vorhanden sein von Ausfluglöchern in altem Holz eher unwahrscheinlich. Im Bereich von Pilz befallenen Stellen ist ebenfalls zu prüfen, ob es tief sitzende Fraßgänge des Gescheckten Nagekäfers gibt, der bisher noch nicht ausgeflogen ist. Sind Fraßgänge vorhanden, so ist es ratsam, die Insektenart über den Kot im Fraßmehl zu überprüfen. So ist es keine Seltenheit, dass sich unter den Fraßgängen des Scheibenbockes (also im Cambiumbereich direkt unter der Rinde) Fraßgänge des Hausbockes befinden. Beide Insekten hinterlassen die gleiche Form der Fraßgänge und der Ausfluglöcher, allerdings mit unterschiedlichen Nebeneffekten. Nachdem nun die Insektenart geklärt ist, ist zu überlegen, ob die Aussage nach lebendem Befall erforderlich ist. Generell erkennt man lebenden Befall, in dem Insektenlarven im Holz gefunden werden oder nach einer gewissen Zeit neue Ausfluglöcher im Holz entstanden sind. Zudem ist diese Aussage auch auf die unterschiedlichen Insekten abzustimmen. Bei einem Hausbockbefall ist die Frage nach lebendem Befall sehr schwierig zu beantworten. Nicht immer ist es möglich, lebende Larven zu finden. Vielfach wird auch nach der Farbe der Ausfluglöcher geurteilt. Auch hier sind die Randbedingungen zu beachten, wann z. B. auf dem Dachboden viel Staub aufgewirbelt ist, und wie der Lichteinfall ist, um die Verschmutzung und die Farbe des Ausflugloches zu beurteilen. Gerade bei Gebäuden, die sehr schnell umgebaut werden müssen, bleibt häufig nichts anderes übrig als lebenden Befall anzunehmen und entsprechend zu handeln. Diese Aussage widerspricht zwar der DIN 68 800 Teil 4, aber letztendlich muss auch einmal die Kostenseite berücksichtigt werden. Wird ein lebender Befall nämlich nicht erkannt, dann sind nach der Umnutzung Fraßgeräusche der Insektenlarven zu hören. Es ist dann deutlich teurer, die Konstruktion wieder zu öffnen und bekämpfend zu behandeln. Es macht also hier mehr Sinn, sofort eine Bekämpfung durchzuführen, weil das in der Konsequenz gesehen immer noch wirtschaftlicher als eine spätere Öffnung der Dachkonstruktion ist. Zudem ist dieses Holz ja dann auch vorbeugend zu schützen (Landesbauordnung). Ist das Holz vermulmt, so ist auch die Frage der Tragfähigkeit zu klären. Das geschieht durch Anschlagen des Holzes. Bei sehr dichtem Befall sind dann schon lebende Larven zu erkennen, so dass die Frage nach lebendem Befall eindeutig beantwortet ist. Muss das befallene Holz nicht sofort verkleidet werden (z. B. bei Denkmal geschützten Gebäuden), so ist es auch möglich, die bereits vorhandenen Ausfluglöcher auf der Holzoberfläche zu markieren. Das bietet sich überall dort an, wo die Konstruktion weiter zugänglich bleibt. Sind mit dem Stethoskop oder ohne solche Hilfsmittel keine Fraßgeräusche von Hausbocklarven im Sommer zu hören, wird der Nachweis für einen lebenden Befall sehr schwierig. Hier muss die Prüfung dann ggfs. auf mehrere Jahre erweitert werden. Lebender Befall durch den Hausbock wird an neuen nur Ausfluglöchern (oder an lebenden Larven) erkannt. Anders sieht es beim Holzwurm aus. Lebenden Befall erkennt man häufig daran, dass frische Fraßmehlhäufchen auf der Holzoberfläche sichtbar sind. Allerdings ist hier zu beachten, dass es sich dann um Insektenlarven handelt, die oberflächennah im Holz nagen. Bei großen Holzquerschnitten wird bei tief sitzenden Larven kein frisches Fraßmehl mehr ausrieseln, obwohl die Insektenlarven im Holz aktiv sind. Meist sind dann auch die Ausfluglöcher dunkel, weil die Nagekäfer keine neuen Ausfluglöcher bohren. So hat der Verfasser schon öfter festgestellt, dass in alten Eichenholz im Splintbereich nur dunkle Ausfluglöcher sichtbar waren und aus diesem Holz dann 2 Jahre nach der Umnutzung der Räume, in denen sich dieses Holz befand, plötzlich Käfer ausgeflogen sind. Hier gibt es die Möglichkeit, die Holzoberflächen mit Packpapier abzudecken und anhand von neu aufgetretenen Ausfluglöcher im Packpapier lebenden Befall festzustellen. Wenn die Abflugtemperaturen nicht erreicht sind, können die Insekten nur krabbeln. Sie sind dann mit Klebefallen einzufangen und zu bestimmen. Beim Gescheckten Nagekäfer wird das Problem noch größer. Die Larven verbleiben unterschiedlich lange im Holz. Pilz befallenes Holz ist dunkel gefärbt, so dass anhand der Farbe der Ausfluglöcher auch kein sicherer Hinweis auf lebenden Befall gegeben ist. Allein das Ausrieseln von Fraßmehl sagt ebenfalls nichts über den aktiven Befall aus, so dass je nach Nutzung des möglicherweise befallenen Holzes weitere Untersuchungsmethoden angesagt sind. Herr Dr. Uwe Noldt von der Bundesforschungsanstalt in Hamburg hat mit Lichtfallen und Klebefallen eine Methode ausprobiert, einen Befall des Gewöhnlichen Nagekäfers auf Aktivität zu überprüfen. Zusätzlich setzt er bei seinen Forschungen auch die Abklebetechnik mit Packpapier ein (Monitoring). Das Ergebnis ist sehr erstaunlich. Er findet auch dort lebenden Befall, wo die äußeren Merkmale eher auf einen erloschenen Befall schließen lassen.(Vortrag im Dom zu Aachen, Januar 2004) Für die Praxis sind daher zwei grundsätzliche Ansatzpunkte gegeben. Muss das möglicherweise befallene Holz schnell weiter verarbeitet werden, so ist eine Insektenbekämpfung erforderlich, da die Überprüfung Zeit benötigt, die für einen schnellen Umbau nicht vorhanden ist. Lässt sich das Holz aber längerfristig beobachten, dann kann die Frage nach lebendem Befall über das Monitoringsystem geklärt werden. Die Konsequenz daraus ist, dass häufig eine Insektenbekämpfung sinnvoll ist, obwohl nicht sicher ist, ob lebender Befall vorhanden ist. Andererseits wiederum lässt sich gerade bei alten Gebäuden, bei denen z. B. die Hölzer im Dachbereich nicht verkleidet werden, eine teure Insektenbekämpfung erst einmal umgehen, bis sicher ist, ob überhaupt lebender Befall vorhanden ist. (Das ist ein Widerspruch zur DIN 68 800 Teil 4!!)

Ursache des Befalls

Bei den Nagekäfern ist diese Frage relativ einfach zu beantworten. Der Gewöhnliche Nagekäfer braucht eine höhere Holzfeuchte. Liegt also ein Befall durch den Gewöhnlichen Nagekäfer vor, so war oder ist die Holzfeuchte in diesem Holz höher. Die Ursache für diese erhöhte Holzfeuchte muss gefunden werden, oder es muss Hinweise geben, warum diese Holzfeuchte nicht mehr vorhanden ist. Vorhandene Ursachen sind zu beseitigen. Wurden die Ursachen schon vor längerer Zeit beseitigt, so ist die Frage des aktiven Befalls zu überprüfen. Auch beim Gescheckten Nagekäfer ist die Fragestellung relativ einfach. Sind außen auf dem Holz Ausfluglöcher des Gescheckten Nagekäfers zu finden, so sind im Holz mit Sicherheit Pilz befallene Stellen zu finden. Wegen der Ausbreitung der Larven in gesundem Holz muss also die Suche auf bis zu 3 m weit von den Ausfluglöchern entfernt ausgedehnt werden. Liegt generell Pilzbefall in dem Holz vor, so gibt es die Möglichkeit, dass der Gescheckte Nagekäfer das Holz befällt. Dieser Neubefall wird aber nicht in bewohnten Innenräumen auftreten. Anders sieht es beim Hausbock aus. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse sind dem Verfasser kaum Kriterien bekannt, nach denen sich ein Befall des Hausbockes einstufen lässt. Aktiver Befall durch Hausbock in einer Gaststätte (Gefährdungsklasse 0), aktiver Befall durch Hausbock in Holzbalkendecken, bei denen in den Räumen über und unterhalb der Decke eine Zentralheizung installiert ist (Bedingungen gemäß Gefährdungsklasse 0) und aktiver Befall in Kiefernhölzern einer ca. 200 Jahre alten Schule sind beobachtet worden. All diese Kriterien werden als ungünstig für die Entwicklung des Hausbockes in der bisher zur Verfügung stehenden Literatur beschrieben. Eine direkte Zuordnung von Schadensursachen gibt es aus der Sicht des Verfassers daher nicht, so dass generell allein die Anwesenheit von Nadelholz und Ausfluglöchern des Hausbockes als Hinweis auf einen aktiven Befall verstanden werden sollten.(Siehe auch weiter oben) Auch die unterschiedlichen Konstruktionsformen, die z. B. in der DIN 68 800 Teil 2 aufgeführt werden, schützen nicht immer gegen Hausbockbefall. In dieser Norm wird unter anderem nicht aufgeführt, dass bei Konstruktionen, die im Außenraumklima (Rosenheimer Tabelle, also z. B. Holzständerbauten) erstellt werden, völlig andere Bedingungen herrschen, als bei Konstruktionen, die in geschlossenen Räumen erstellt werden (Fertighausfirmen). Hier ist gerade der Bau von Holzständerbauten angedacht, bei denen oft über Jahre hinweg unbehandelten Nadelholzflächen für Hausbockkäfer zugänglich bleiben und selbstverständlich dort auch ein Befall entsteht, obwohl nach DIN 68 800 Teil 2 die geplante Konstruktion nicht befallen werden sollte. Auch hier kann dann als Befallsursache eine nicht imprägnierte Holzoberfläche mit entsprechenden Rissen im Holz angesehen werden. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Pallaske in seinem Artikel (Legenden im Holzschutz) sehr deutlich diese „Binsenweisheiten“ zum Holzschutz benannt hat. Dieser Artikel kann von der Website des Verfassers (www.jochenwiessner.de) herunter geladen werden. Erst wenn die Ursachen geklärt sind, macht es Sinn, die Bekämpfungsmaßnahme festzulegen. Es nutzt nicht, nur die Insekten abzutöten, sondern es ist auf alle Fälle sinnvoll, auch die Umweltbedingungen so zu verändern, dass ein Neubefall nicht mehr möglich ist. Die Veränderungen der Umweltbedingen ist in vielen Fällen nicht möglich, dennoch muss dieses Thema hier angesprochen werden. Fehlen die Lebensgrundlagen für die Insekten, dann ist die Konstruktion einfach sicherer.

Bekämpfung der Insekten

Kriterien

Zu den unterschiedlichen Verfahren wurden Aspekte aus der Praxis bereits weiter oben genannt. Die Frage ist nur, welchem der Verfahren der Vorzug gegeben werden soll. Auch das lässt sich relativ einfach beantworten. Die Auswahl des Verfahrens ist abhängig von der zukünftigen Nutzung der betroffenen Hölzer. Sind die Hölzer nach der Imprägnierung später nicht mehr sichtbar, so muss ein Verfahren verwendet werden, dass den Befall mit Sicherheit abtötet. Bleibt das Holz später sichtbar und auch erreichbar, dann kann die Bekämpfung auch in mehreren Etappen durchgeführt werden, wenn sich daraus wirtschaftliche Vorteile ergeben. Dazu ein paar Fallbeispiele aus der Praxis:

Beispiel 1

Ein Dachstuhl zeigt Ausfluglöcher des Hausbockes, verwendet ist Fichtenholz, der Dachstuhl soll ausgebaut werden. Um den Dachstuhl auszubauen, müssen neue Hölzer eingebaut werden. Der bisher festgestellte Befall hat keine große Querschnittsminderung hervorgerufen. Hier ist eine chemische Bekämpfung notwendig und ausreichend. Dazu wird das Holz im Sprühverfahren mit dem Bekämpfungsmittel behandelt. Da eine große Querschnittsminderung nicht eingetreten ist, ist auch keine Vermulmung des Holzes aufgetreten. Somit ist ein Abbeilen der befallenen Zonen nicht notwendig, wohl aber die Kontrollschläge. Mit dem chemischen Holzschutzmittel wird auch gleichzeitig ein vorbeugender Schutz aufgebracht, so dass im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung ein ausreichender Holzschutz gewährleistet ist. Das setzt aber auch voraus, dass die neu eingebauten Hölzer vorbeugend imprägniert sind.

Beispiel 2

Ein anderes Beispiel ist ein Dachstuhl, der dunkle Ausfluglöcher zeigt, aber nicht weiter ausgebaut wird. Die Untersuchung zeigt, dass nur spezielle Sparren Hausbockbefall aufweisen. Ein solcher Zustand ist häufig bei großen Kirchendachstühlen zu sehen. Aus statischen Gründen ist keine Verstärkung notwendig. Neu einzubauende Hölzer sollten hier vorbeugend imprägniert sein. Die wenigen befallenen Sparren werden bekämpfend behandelt, und zwar mit einem chemischen Holzschutzmittel. Die Mehrzahl der Sparren bleibt unbehandelt. Hier ist aber die Einschränkung zu machen, dass der Dachstuhl regelmäßig überprüft wird, um einen möglicherweise auftretenden Befall rechtzeitig aufzuspüren. Die erste Untersuchung sollte 3 – 5 Jahre nach der teilweisen Bekämpfung der Sparren durchgeführt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass an einem als bisher nicht befallenen Sparren nachträglich Ausfluglöcher auftreten, weil erst eine Generation Larven im Holz lebt. Tritt dann nachträglich an einzelnen Sparren noch einmal Befall auf, so ist es ausreichend, nur diese Sparren zu behandeln. Der Vorteil liegt hier in der Kostenersparnis einer vollständigen Insektenbekämpfung. Allerdings muss der Bauherr darauf achten, dass diese Überprüfung regelmäßig durchgeführt wird.

Beispiel 3

In einer Scheune ist ein Nagekäferbefall aufgetreten. Es gibt frische Rieselspuren an den Flanken der Hölzer. Hier ist ebenfalls dann eine chemische Bekämpfung möglich, wenn die Hölzer später nicht in direktem Kontakt mit Lebens- oder Futtermittel kommen oder im Wohnbereich sichtbar sind. Nur eine Oberflächenbehandlung der Hölzer ist wenig sinnvoll, sondern wegen des Nagekäferbefalls bietet sich eine Bohrlochimprägnierung unter Druck an. Damit ist sicher gestellt, dass die Fraßgänge auch im Kern des Holzes ausreichend imprägniert sind. Kriecht dann nachträglich ein Nagekäfer in die eigenen Ausfluglöcher hinein, um seine Eier abzulegen, dann ist dort bereits eine Imprägnierung vorhanden. Mit einer normalen Oberflächenimprägnierung sind die Fraßgänge nicht ausreichend zu imprägnieren. Denkbar wäre auch eine Kombination von Oberflächenbehandlung und Bohrlochimprägnierung. Allerdings ist eine vollständige Nagekäferbehandlung ohne Bohrlochimprägnierung mit dem chemischen Verfahren nicht möglich.

Beispiel 4

Bei einer Fachwerkkonstruktion, die verputzt ist, zeigen sich nachträglich Ausfluglöcher des Gescheckten Nagekäfers. Mit einer Bohrwiderstandsmessung wird kein Pilzbefall im Kern des Holzes festgestellt, der Befall stammt offensichtlich nur von einer Pilz befallenen Stelle an der Oberfläche des Holzes, wobei der Pilzbefall nur eine geringe Querschnittsminderung hervor gerufen hat. Hier wäre der Einsatz der Mikrowelle denkbar, da hier praktisch von außen das Holz bestrahlt werden kann und es im gesamten Querschnitt zu Abtötung kommt. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass unter Umständen nach 1 Jahr erneut ein Ausflug stattfindet und zwar an den bisher nicht behandelten Flächen. Das bedeutet, dass die Arbeiten auch auf alle mit Ausfluglöchern erkannte Hölzer auszudehnen sind. Der Vorteil der Mikrowelle besteht darin, dass keine Bohrlochimprägnierung von außen in das sichtbare Fachwerk eingebracht werden muss und das Verfahren auch funktioniert, wenn praktisch nur eine Seite des Holzes zugänglich ist. Für eine Heißluftbehandlung hätte das Holz frei gelegt werden müssen, für eine Begasung wären umfangreiche Abdichtungsarbeiten notwendig.

Beispiel 5

In einem Kindergarten ist der Dachstuhl befallen. Es handelt sich um Befall durch Hausbock. Der Befall ist nicht gravierend, eine nennenswerte Querschnittsminderung ist noch nicht eingetreten. Hier empfiehlt sich der Einsatz einer Heißluftbehandlung, wenn die Arbeiten in der Zeit durchgeführt werden müssen, wo der Kindergarten noch genutzt wird. Es entstehen somit keine übermäßigen Belastungen durch Holzschutzmittel. Man kann auch auf den vorbeugenden Schutz verzichtet, wenn sichergestellt wird, dass durch regelmäßige Nachkontrollen ein Neubefall überprüft wird. Für diesen Anwendungsbereich würden ölige Holzschutzmittel nicht in Frage kommen, besonders dann, wenn die Wirkstoffe der Holzschutzmittel auf Hausstaub aufziehen können. Es könnte zur Gefährdung der sich in den Räumen aufhaltenden Personen kommen.

Beispiel 6

In einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus ist umfangreicher Insektenbefall aufgetreten. Auch Befall durch den Gescheckten Nagekäfer ist vorhanden. Dieser Befall wurde eindeutig als aktiv mit dem Monitoring festgestellt. Hier empfiehlt sich der Einsatz der geregelten Heißluft, und anschließend eine regelmäßige Überprüfung des Gebäudes. In solches Verfahren bietet sich z. B. für Häuser in Museumsanlagen an. Anschließend muss weiter kontrolliert werden, da durch die Heißluft praktisch kein vorbeugender Schutz erzielt wird. Bei Neubefall ist dann wieder zu sanieren. Der Vorteil liegt bei einem chem. nicht belasteten Holz. Der Nachteil liegt im fehlenden vorbeugenden Schutz.

Weitere Feststellungen

Diese Liste der Fallbeispiele lässt sich beliebig erweitern. Allen Beispielen liegt der Gedanke zu Grunde, dass zuerst physikalische Verfahren überprüft werden, und dann erst auf chemische Bekämpfungsmittel zurück gegriffen wird. Weiterhin ist auch zu berücksichtigen, ob später eine weitere Gefährdung durch Holzschadinsekten auftritt. Mit der chemischen Behandlung wird gleichzeitig auch ein vorbeugender Schutz eingebracht, so dass im Sinne der Landesbauordnung auch die Konstruktion ausreichend gegen Neubefall geschützt ist. Diese Erfordernis muss also von Fall zu Fall überprüft werden und ist auch auf die spätere Nutzung abzustimmen. Wird z. B. ein Insektenbefall an Hölzern vorgefunden, die später im bewohnten Innenbereich sichtbar sind, so macht es wenig Sinn, hier bekämpfende Maßnahmen einzuleiten. Häufig ist es wirtschaftlicher, neues Holz einzubauen. In dem Fall wird dann auch die Unsicherheit bezüglich eines noch lebenden Befalls ausgeschlossen. Es wird für alle Fälle, die in der Praxis vorkommen, eine zusammen hängende Klassifizierung der anzuwendenden Methoden kaum möglich sein. Die Entscheidung, welches Verfahren mit welchem kombiniert oder alleine eingesetzt wird, bedarf einer gründlichen Kenntnis der Sanierungsverfahren, der Lebensweisen der Insekten und der umwelttoxischen Wirkungen der Holzschutzmittel. Betrachtet man zudem noch die zukünftige Gefährdung des Holzes nach der Sanierung, so wird in 90 % der Fälle ein vorbeugender Holzschutz erforderlich sein. Deshalb sind auch hier unbedingt wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, in welcher Kombination welche Bekämpfungsverfahren eingesetzt werden.

Sanierungablauf gemäß DIN 68 800 Teil 4

Diese Norm ist bauaufsichtlich in keinem Bundesland eingeführt. Sie wird von sehr vielen Bekämpfern als technisches Regelwerk und Stand der Technik anerkannt. Da bei diesem Teil der DIN aber nur tragende Bauteile berücksichtigt sind, ist von daher schon eine Überprüfung notwendig, ob die DIN überhaupt anzuwenden ist. Die wesentlichen Schritte, die in dieser DIN für die Insektenbekämpfung vorgegeben sind, betreffen die Kontrolle des Befalls, das Beseitigen der vermulmten Holzzonen und den chemischen Schutz. Bei normalen Holzkonstruktionen kann mit einem Beil oder Hammer, seitlich über die Kanten ausgeführt, durch Kontrollschläge geprüft werden, ob Insektenbefall unter der Holzoberfläche sitzt. Da die Insekten überwiegend in den Splinthölzern zu finden sind, ist es also sinnvoll, auch in diesem Bereich nach Befall zu suchen. Wurde Befall festgestellt, so gibt die DIN vor, dass zur Klärung der Standfestigkeit ein Abbeilen der Holzoberflächen notwendig ist. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Sind nur noch wenige Fraßgänge im Holz, so ist keine nennenswerte Querschnittsminderung mehr vorhanden. In diesem Fall macht es also keinen Sinn, bis zum letzten Fraßgang abzubeilen. Es ist vielmehr ausreichend, wirklich nur den vermulmten Bereich zu entfernen. Anschließend können die Hölzer imprägniert werden. Hier muss auch noch etwas kritisch die chemische Bekämpfung in der heute durchgeführten Form berücksichtigt werden. Auf die Erfordernisse der Hausbockbekämpfung und der Bekämpfung der unterschiedlichen Nagekäferarten wurde schon weiter oben hingewiesen. Solche Angaben fehlen in der DIN 68 800 Teil 4. Beim Gescheckten Nagekäfer wird immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Imprägnierung gegen dieses Insekt nicht notwendig ist, da ja Pilz befallenes Holz vorhanden ist. Das ist im Prinzip richtig. Allerdings zeigt die Praxis z. B. bei Eichenhölzern, dass der Gescheckte Nagekäfer mit seinen Larven bis zu 2,50 m in das gesunde Holz eindringt und es dort dann zum Ausflug kommt. D. h. in diesem Bereich ist kein Pilzbefall vorhanden. Zudem sind bei denkmalgeschützten Gebäuden auch andere Überlegungen notwendig, und häufig ist es ausreichend, einen vorbeugenden Schutz gegen Pilzbefall durch bauliche Maßnahmen einzuleiten. Jetzt kann der Gescheckte Nagekäfer aber weiter leben, da ja noch Pilz befallenes Holz vorhanden ist. Hier empfiehlt sich also dann die Bohrlochtränkung, ähnlich wie beim Gewöhnlichen Nagekäfer.

Sanierung von Baudenkmälern

Die Sanierung von Baudenkmälern fordert ein Umdenken bezügl. der Insektenbekämpfung im Holz. Meist sind Kontrollschläge nicht geeignet, weil sie die Holzoberfläche nachträglich verändern. Das bedeutet, das hier mit anderen Verfahren untersucht werden muss. Für die Überprüfung der Tragfähigkeit von Insekten befallenen Hölzern scheidet nach eigenen Erfahrungen die Bohrwiderstandsmessung aus. Damit entfällt eine Messmethode, die reproduzierbare Ergebnisse bringt, und bei Pilzbefall im Holz mit großem Erfolg angewendet wird. Letztendlich verbleiben für die zerstörungsfreie Überprüfung nur sehr individuelle Methoden, z. B. das Anschlagen mit einem Hammer mit der breiten Seite auf das Holz und der anschließenden Überprüfung der Verformung der Holzoberfläche. Bei Nagekäferbefall kann dann etwas über die Festigkeit des Holzes abgeleitet werden. Die Überprüfung der Aktivität eines Insektenbefalls im Denkmalbereich kann sich nur auf die Suche nach Ausfluglöchern beschränken, anschließend dann auf das Monitoring, um herauszubekommen, ob noch lebender Befall vorhanden ist. Ähnlich sieht es mit der Insektenbekämpfung aus. Heißluft z. B. verändert die Holzoberfläche und es kommt zur Verfärbung bzw. auch zum Austreten von Harz. Dieses Verfahren ist somit weniger geeignet. Es muss also ein Verfahren gefunden werden, dass zum jeweiligen Objekt passend, keine wesentlichen Veränderungen der Holzoberfläche bringt. Hinzu kommt, dass durch die physikalischen Verfahren kein vorbeugender Schutz erzielt wird, weshalb sich letztendlich auch hier alles wieder um bekämpfende Holzschutzmittel drehen wird. Allerdings gibt es in den letzten Jahren viele Versuche, z. B. durch Klimatisierung, zusätzliche Heizung in den kalten Jahreszeiten, Veränderung der Luftfeuchten etc., solche Klimata zu schaffen, die für Holzschadinsekten weniger geeignet sind. Hier ist überwiegend an den Einfluss des Gewöhnlichen Nagekäfers und des Gescheckten Nagekäfers gedacht, der Hausbock selbst lässt sich mit vertretbarem technischen Aufwand durch Veränderung der Umweltdaten kaum vom Befall des Holzes abhalten. Gerade in diesem Bereich ist auch bei der integrierten Schädlingsbekämpfung ein hohes Maß an Erfahrung notwendig, um jeweils die geeigneten Verfahren herauszufinden. Häufig müssen hier zur einvernehmlichen Insektenbekämpfung sehr unterschiedliche Aspekte der einzelnen Interessensgruppen an einem solchen Gebäude berücksichtigt werden. Aus eigener Erfahrung kann hier berichtet werden, dass dies häufig für den Holzschützer eine sehr schwierige Aufgabe ist, eine konfliktfreie Lösung zu finden.

Reparatur der Holzkonstruktion

Für die Wiederherstellung der Tragfähigkeit ist grundsätzlich ein Statiker zuständig. In geringem Umfang können Reparaturen aber auch von einem Zimmerermeister vorgenommen werden. Bei einem ausgeprägten Insektenbefall ist häufig die Holzoberfläche nicht mehr sehr fest. Der Statiker braucht aber, um Verstärkungen anbringen zu können, geeignete Holzflächen. In diesem Fall ist es also notwendig, dass bei der Insektenbekämpfung zuerst das statische Konzept festgelegt wird. Danach richtet sich dann der Holzschutz. Werden z. B. Deckenbalken mit Insektenbefall in der Außenwandauflage mit Holz verstärkt, so ist in aller Regel kein Kondensatproblem zu erwarten. Anders sieht es aus, wenn hier Stahllaschen seitlich angebracht werden und in der kalten Außenwand aufliegen. Je nach Art der Decke ist dann mit einer starken Abkühlung des Holzes zu rechnen, so dass Kondensat entstehen kann. Sinnvollerweise werden dann also Holzschutzmittel eingesetzt, die zusätzlich einen Pilzschutz beinhalten. Wird hier aber sehr viel Kondensat entstehen, dann ist aus holzschutztechnischer Sicht diese Konstruktion nicht geeignet, weil durch das Auftreten von großen Mengen Kondensat chemische Holzschutzmittel zum Schutz des Holzes versagen, wenn sie im handwerklichen Verfahren vor Ort aufgebracht werden. Also sind neben den Angaben des Statikers auch bauphysikalische Überlegungen notwendig, um einen vernünftigen Holzschutz bei dieser Konstruktion zu erreichen. Wichtig bei all diesen Überlegungen ist auch, dass der chem. Holzschutz des verbliebenen Holzes zuerst aufgebracht wird, bevor die Bauteile entsprechend verstärkt werden.

Konstruktiver Holzschutz

Dieser in den letzten Jahren stark beanspruchte Begriff muss an dieser Stelle einmal kritisch betrachtet werden. Ein konstruktiver Holzschutz gegenüber Holzschadinsekten ist nur möglich, wenn das Holz entsprechend abgedeckt wird. Bei bestehenden Gebäuden und vorhandenem Befall ist dies nicht der Fall. Das bedeutet, dass grundsätzlich eine Wiederbefallbarkeit der Hölzer gegeben ist, wenn die Konstruktion nicht geändert wird. Der Verwendung von nicht befallbaren Holzarten sind enge Grenzen gesetzt. So wird der Denkmalpfleger nicht damit zufrieden sein, dass ein Nadelholzdachstuhl dann wegen der Nichtbefallbarkeit von Eichenholz mit Eichenhölzern verstärkt wird. An dieser Stelle soll auch darauf hingewiesen werden, dass die sogenannten Farbkernhölzer (Lärchenkernholz, Kiefernkernholz) schon kritisch betrachtet werden müssen. So gibt die DIN 68 800 Teil 3 vor, dass diese Hölzer durch Insekten normalerweise nicht befallen werden. Betrachtet man aber nun die EN 350 – 2 so ist dort vermerkt, dass Lärchenkernholz anfällig gegen Hausbock und Gewöhnlichen Nagekäfer ist. Diese Europa-Norm hat den Status einer deutschen Norm. Es ist nicht zu vermuten, dass sich die Insekten auf Grund der unterschiedlichen Normen in ihrem Verhalten beeinflussen lassen. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass die in der DIN 68 800 Teil 3 gemachten Einschränkungen bezügl. des chemischen Holschutzes aus der Not geboren wurden, dass Holzschutzmittel als gesundheitsbeeinträchtigend einzustufen sind und deshalb alle Anstrengungen unternommen wurden, diese Holzschutzmittel zu vermeiden. Im Bestand ist es meist auch nicht möglich, die Konstruktion so zu verändern, dass keine Insekten mehr zufliegen können. D. h., grundsätzlich ist mit einer weiteren Gefährdung durch Insekten zu rechnen. Die Konsequenz daraus ist, dass bei allen Hölzern, wo eine vollständige Abdeckung der Holzoberflächen nicht möglich ist, ein chemischer Holzschutz zur Vorbeugung eines Befalles notwendig ist.

Vorbeugender Schutz

Wie aus dem zuvor bereits Gesagten zu erkennen ist, halten sich die bei uns einheimischen Insekten in den meisten Fällen mehr an ihren Instinkt und weniger an unsere Normen. Mit anderen Worten, ein vorbeugender Schutz ist in den meisten Fällen notwendig. Die Landesbauordnung gibt an, dass der Verantwortliche für ein Gebäude dafür zu sorgen hat, dass dieses Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand ist und unterhalten wird. In vielen Landesbauordnungen ist auch zusätzlich noch einmal auf Befall durch Pilze oder Insekten hingewiesen, dass in diesen Fällen eine Sanierung notwendig ist. Wird auf diesen vorbeugenden Schutz verzichtet, dann sind zumindest regelmäßige Prüfungen notwendig, um neuen Insektenbefall zu erkennen. Auch hierzu sind einige Beispiele notwendig, um an Fällen aus der Praxis zu verdeutlichen, wie weit eine solche Forderung reicht.

Beispiel 1

Ein Kirchendachstuhl, der einen Grundriss von etwa 1.000 m² aufweist, hat eine abgewickelte Holzoberfläche von ca. 3.000 m². Durch den Einbau von neuem, imprägniertem Holz werden Insekten vermehrt angelockt. Damit ist das ungeschützte alte Holz gefährdet. Ein vorbeugender Schutz des alten Holzes ist erforderlich. Geht man davon aus, dass ein vorbeugender Schutz mit Gerüst etc. mindestens 15,00 €/m² abgewickelte Holzoberfläche kostet (Gerüst, Sprühen, Abdeckung, Entsorgung etc.), dann wären für den vorbeugenden chemischen Schutz ca. 45.000,00 € netto einzusetzen. Da dieser Kirchendachstuhl weiterhin sichtbar bleibt und auch überprüft werden kann, ist also dann eine regelmäßige Kontrolle möglich und sicher auch bezahlbar. Tritt dann an einzelnen Bauteilen nachträglich Befall auf, so kann dann auch nur punktuell bekämpft werden. Es ist unbestritten vorteilhafter, alle Holzoberflächen in Einem zu behandeln. Wenn allerdings kein Geld dafür da ist, dann müssen Kompromisse gefunden werden. Der hier vorgeschlagene Lösungsweg ist ein solcher Kompromiss.

Beispiel 2

Ein ganz normaler Dachstuhl eines Wohnhauses soll ausgebaut werden. Insektenbefall wurde mit der Heißluftmethode abgetötet. Anschließend ist ein vorbeugender Schutz notwendig, weil ein Wiederbefall stattfinden kann. Dazu sind chemische Holzschutzmittel erforderlich. Der Wiederbefall wird häufig versucht, mit Insektengittern abzuwehren. Das geht aber nur beim Hausbock. Sind alte Dachkonstruktionen vorhanden, wird häufig keine vollständige Veränderung vorgenommen. D. h., hier können immer wieder Kondensat oder auch durch Schneeflug verursachte Feuchten auftreten, die für den Gewöhnlichen Nagekäfer geeignete Lebensbedingen schaffen. Dieser Gewöhnliche Nagekäfer lässt sich mit herkömmlichen Insektenschutzgittern nicht abwehren. Damit ist, da die Konstruktion nicht mehr einsehbar ist, unbedingt ein chemischer Holzschutz erforderlich.

Beispiel 3

Bei einem Fachwerkhaus wird nach der Insektenbekämpfung (Gescheckter Nagekäfer, teilweiser Ausbau von stark Pilz befallenem Holz) noch altes Holz beibehalten. Dieses Holz zeigt vereinzelt Pilzbefall an der Oberfläche. Bei diesem denkmalgeschützten Gebäude konnte nicht jedes Pilz befallene Holz entfernt werden. Auch hier ist rundum ein vorbeugender Holzschutz notwendig, um die Gefahr eines Wiederbefalls zu mindern. Zusätzlich sind entsprechende Anstriche notwendig, um die Oberfläche zu schützen. Bei einem solchen Fall wird dann regelmäßig zur Kontrolle geraten, da ein Befall durch den Gescheckten Nagekäfer unter sehr ungünstigen Bedingungen an dem verbliebenen Pilz befallenem Holz möglich ist. Einen vorbeugenden Schutz bei einer solchen Konstruktion mit einer Bohrlochtränkung einzubringen, ist weit übertrieben. Da bei nicht befallenem Holz ein neuer Befall nur über die Oberfläche eintreten kann, genügt also eine ausreichende Oberflächenbehandlung.

Beispiel 4

In einer Schule wurde ein Hausbockbefall in der Dachkonstruktion mit der Heißluftmethode abgetötet. Auf einen vorbeugenden Schutz soll verzichtet werden, weil Eltern und Lehrer sich gegen chemische Holzschutzmittel sträuben. In diesem Fall muss ebenfalls eine weitere Überprüfung vorgenommen werden. Hier macht es Sinn, dass sog. Wartungsverträge abgeschlossen werden, so dass zumindest eine regelmäßige Kontrolle durch Externe möglich ist. Gerade bei öffentlichen Gebäuden hat es sich gezeigt, dass immer nur zeitnah zur Bekämpfung die weitere Gefährdung des Holzes berücksichtigt ist. Liegt die Bekämpfung weiter zurück, dann wird die Gefahr durch Holzschadinsekten nicht mehr sehr ernst genommen. Es unterbleiben häufig die erforderlichen Gebäudeunterhaltungen.

Beispiel 5

Beim Ausbau eines Dachgeschosses wurde erheblicher Insektenbefall in der Deckenbalkenlage bekämpft. Verwendet wurde hier die Heißluftmethode. Anschließend wird das Holz von oben und unten mit einer dichten Schalung versehen und es ist auch sicher gestellt, dass in beiden Ebenen über und unter der Deckenbalkenlage im fertigen Zustand eine Heizung vorhanden ist. Hier ist ein vorbeugender Schutz nicht notwendig, da der Zuflug der Insekten nicht möglich ist.

Weitere Feststellungen

Diese Beispiele lassen sich beliebig weiter fortführen. Aus den unterschiedlichen Anforderungen ist aber zu erkennen, dass eine allgemein gültige Regel im Hinblick auf die integrierte Insektenbekämpfung für den vorbeugenden Schutz nicht möglich ist. Mit Wartungsverträgen kann sicher gestellt werden, dass ein möglicher Befall frühzeitig erkannt wird und dann, auch auf die Dauer gesehen, mit geringem wirtschaftlichem Aufwand ein Schutz des Holzes möglich ist. In den Beispielen ist aber auch erkennbar, dass nach einer Insektenbekämpfung ein vorbeugender Schutz bei physikalischen Verfahren unbedingt berücksichtigt werden muss. Dabei ist aber auch zu bedenken, dass bei chemischen Verfahren eine Erfolgskontrolle stattfinden sollte. Da bei dieser Methode gleichzeitig ein vorbeugender Schutz aufgebracht wird, heißt das aber auch mit anderen Worten, dass die Abtötung des Befalls überprüft werden muss. Mit einem Neubefall ist dann nicht mehr zu rechnen. Auch diese Aussage muss im Hinblick auf die unterschiedlichen Insekten etwas relativiert werden. Während beim Hausbock die Erfolgskontrolle relativ einfach erscheint (neue Ausfluglöcher), ist sie bei den Nagekäfern deutlich schwieriger. Der wieder eingetretene Befall lässt sich letztendlich nur dadurch erkennen, dass aus den alten Ausfluglöchern Insekten austreten oder dass neue Ausfluglöcher entstehen. Die Problematik des vorbeugenden Schutzes bei Gewöhnlichem Nagekäfer und bei bereits vorhandenen Ausfluglöchern wurde weiter oben schon angesprochen. Der Befall ist bei diesem Insekt letztendlich auch nur daran erkennbar, dass Insekten ausfliegen.

Haftung des Bekämpfers

Normalerweise unterliegt der Bekämpfer dem Werkvertragsrecht. Er schuldet somit den Erfolg. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde am 22.5.1987 mit Aktenzeichen 4 C 33 – 35/83 das sogenannte Meersburg-Urteil verkündet. Dieses Meersburg-Urteil relativiert die DIN-Norm. Nachfolgend ein Auszug aus diesem Urteil: „Abgesehen davon darf der Erkenntniswert von DIN-Normen nicht überbewertet werden. Technische Regelwerke des Deutschen Instituts für Normung e. V. dienen in erster Linie einer Standardisierung von Produkten im Interesse ihrer Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit, Austauschbarkeit. Darüber hinaus kommt ihnen praktische Bedeutung für die Vereinheitlichung behördlicher Anforderungen an Qualität und Sicherheit von Materialien, Bauwerken und dergleichen im Interesse der Gleichbehandlung und Verfahrensvereinfachung zu. Die Normausschüsse des Deutschen Instituts für Normung sind so zusammen gesetzt, dass ihnen der für ihre Arbeit benötigte Sachverstand zu Gebote steht. Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen. Die Ergebnisse ihrer Beratungen dürfen deswegen im Streitfall nicht unkritisch als ‚geronnener Sachverstand‘ oder als reine Forschungsergebnisse verstanden werden. Zwar kann den DIN-Normen einerseits Sachverstand und Verantwortlichkeit für das allgemeine Wohl nicht abgesprochen werden. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, dass es sich dabei zumindest um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflussnahme auf das Marktgeschehen bezwecken. Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.“ Das bedeutet, dass jeder der mit einer Bekämpfung beauftrag wird, als erstes zu prüfen hat, ob die Norm anwendbar ist. Wendet er jedoch die Norm an, und gelingt die Bekämpfung nicht, so muss er nachbessern. Er hat seinen Auftrag nicht erfüllt. Hat er dagegen ein Verfahren verwendet, das nicht in der DIN 68 800 Teil 4 aufgeführt ist, und ist der Insektenbefall damit abgetötet, so hat er seinen Auftrag erfüllt. Und letztendlich kann der Käufer eines Hauses, der dort eine Insektenbekämpfung vorfindet, nicht verlangen, dass diese Insektenbekämpfung nach den Grundsätzen der DIN 68 800 Teil 4 durchgeführt wird. Auch hier zählt der Erfolg. Das entbindet den Bekämpfer nicht, eigene Überlegungen zur Sanierung des Insektenbefalles anzustellen. Will er die Verantwortung nicht tragen, so können Sachverständige eingeschaltet werden. Im Sinne der integrierten Insektenbekämpfung ergeben sich hier wiederum interessante Ansatzpunkte für den Umgang mit Insekten befallenen Hölzern. Regelmäßige Überwachungen, Hinzuziehung von zusätzlichen Fachfirmen für Sonderverfahren, Beratung der Architekten bei Bauplanungen etc. sind sicher längst bekannte Mechanismen, die Insektenbekämpfung zu beeinflussen. Die Berufsverbände Deutscher Holz- und Bautenschutzverband und Deutscher Schädlingsbekämpferverband vermitteln seit langem ihren Mitgliedern das entsprechende Fachwissen. Dieser Aufgabe kommt immer größerer Bedeutung zu.

Zusammenfassung

Die hier dargestellten Zusammenhänge zwischen Holz, Insektenbefall, Bekämpfung und Vorbeugung führen in der Praxis zu einer individuellen Beurteilung, Beratung und Ausführung der Insektenbekämpfung. Das Bekämpfungsergebnis lässt sich durch entsprechende Wahl der Verfahren schon im Vorhinein mitteilen und nach der Sanierung auch kontrollieren. Es entsteht somit Klarheit, welche Erfordernisse notwendig sind, um die vom Endverbraucher gewünschten Erfolge zu erzielen. Dies ist unter Berücksichtigung von immer knapper werdenden finanziellen Mitteln notwendig. Auf Dauer ist hier eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Industrie, Verarbeiter und Sachverständigen erforderlich. In dem Bestreben, möglichst schnell für aktuelle Informationen zu sorgen, muss eine zeitnahe Veröffentlichung der gewonnen Untersuchungsergebnisse, der in der Praxis beobachteten Schadensfälle und einer umfassenden Information der zur Verfügung stehenden Schutzmittel und Schutzverfahren sicher gestellt werden. Das ist leider momentan nicht der Fall. Joachim Wießner Heinrich-Heine-Straße 6 49688 Lastrup 04472/94840
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