Kommentar zu DIN 68800 Teil 4
Ankündigung
Die neue DIN 68 800 Teil 4 ist seit Februar 2012 veröffentlicht. Sie ist nur mit Teil 1 und Teil 2 in die Musterliste der techn. Baubestimmungen aufgenommen worden. Damit werden der Teil 3 und Teil 4 bauaufsichtlich nicht eingeführt.
Nach Auskunft des Deutschen Instituts für Bautechnik ist ein Kommentar eine private Meinung des Autors/der Autoren. Daraus ist keine Rechtsverbindlichkeit abzuleiten. Da ich nun 5 Jahre an der neuen DIN mitgearbeitet habe, habe ich den Teil 4 aus meiner Sicht als Sachverständiger kommentiert. Dabei steht der Verbraucherschutz und die Haftung des Holzschutzsachverständigen, ebenso die Haftung des Planers und des Verarbeiters im Vordergrund. Soweit erforderlich, habe ich die Kommentare der einzelnen Abschnitte durch praktische Fälle (anonymisiert) ergänzt.
Vermutlich wird mein Name in der DIN 68 800 als Mitwirkender nicht genannt. Hintergrund ist, dass der HSÜV nach Fertigstellung der DIN 68 800 Teil 2 und deren Aufnahme in die Musterliste der techischen Baubestimmungen aus dem Förderkreis der DIN ausgeschieden ist. Während die Teile 1, 3 und besonders 4 endlich eine klare linie aufzeigen, wird in Teil 2 zum Teil gegen besseres Wissen vom chem. Holzschutz abgeraten. Mit einem solchen Machwerk (Teil 2) will sich der HSÜV nicht in Verbindung bringen lassen oder gar als Mitautor genannt werden.