Leitungswasser-Versicherung und Hausschwamm

Dieser Link bringt Klarheit: OLG Schleswig Damit ist ein lang erwartetes Urteil in Kraft getreten. Zitat: Der Umstand allein, dass sich aufgrund der länger anhaltenden Durchfeuchtung hier und da auch Schwamm gebildet hat, kann den Ausschluss schlechterdings nicht rechtfertigen. Wäre es so, dass schon jedes Auftreten von Schwamm die Eintrittspflicht des Versicherers ausschließen könnte, würde der Versicherungsschutz gegen Leitungswasserschäden in nicht hinzunehmender Weise gleichsam „durch die Hintertür“ entwertet.

Damit kommt auf den untersuchenden Sachverständigen eine große Verantwortung zu, er muss herausfinden, ob der Echte Hausschwamm schon vor dem Schadensereignis an der Schadensstelle vorhanden war. Das setzt eine große Erfahrung des Sachverständigen voraus. Eine Altersbestimmung des Hausschwamms lässt sich aus der entnommenen Probe nicht sicher vornehmen, denn das Geflecht muss an der ältesten Befallstelle genommen werden. Selbst dann ist eine Zuornung nach Monat und Jahr nicht möglich. Hier entscheidet für die Zuordnung Sachverstand.

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