Einleitung
Die Bekämpfung von Holzschadinsekten ist in den letzten Jahren sehr heiß diskutiert worden. Dabei wurden die unterschiedlichen Sanierungsmethoden gegeneinander gestellt, und es bildeten sich Gruppen, die jeweils eine Methode für alle Varianten bevorzugten. Es soll hier dargestellt werden, welche Methode wo angewendet werden kann.
Im Hinblick auf die Vielfalt der möglichen Vorkommen und der damit verbundenen Sanierungsmöglichkeiten erhebt die folgende Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher wurde dieses Thema wieder auf Wohngebäude beschränkt. Mit etwas Fantasie lassen sich aber auch die Probleme auf andere Gebäude übertragen.
Grundlage dieser Betrachtung sind die persönlichen Erfahrungen des Verfassers, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und die Forderung der heutigen Zeit, eine Sanierung möglichst schadstoffarm durchzuführen.
Untersuchung vor Ort
Wo und wie man Insektenschäden in Wohngebäuden findet, ist vielfach von persönlichen Erfahrungen abhängig. Es gibt eigentlich keine echte „Faustformel“, wo man Schäden grundsätzlich findet. Vielmehr sind die Schäden von der Nutzung des Gebäudes, äußerlichen Einflüssen (z.B. Kriegsschäden) und vom Standort abhängig.
Daraus wird in der Fachliteratur immer wieder versucht, allgemein gültige Regeln abzuleiten. Das führt aber leider zu einem Schemadenken, das dem weniger Erfahrenen nicht die gedankliche Freiheit gibt, sich in die Lage der Insekten zu versetzen, um den Befall zu orten.
Für den Hausbock sind z.B. in der Literatur grundsätzlich wärmere Holzzonen als hauptsächlicher Aufenthaltsort der Larven angegeben. Aber Ausnahmen sind häufig. Auch auf der Nordseite von Dachkonstruktionen wurde schon Hausbockbefall festgestellt, während in den südlichen Bereichen des gleichen Dachstuhles kein Befall vorlag.
Auch Deckenbalken innerhalb von Wohnräumen, die gemäß DIN 68 800 Blatt 3, Ausgabe 1990 normalerweise nicht befallen sein sollten, zeigen oft Befall durch Hausbock. Die hier angesprochene DIN mit einem Praxiskommentar (Beuth-Verlag) gibt für Holzbalkendecken an, dass ein Insektenbefall unwahrscheinlich ist, wenn die Insekten nicht zufliegen und zur Eiablage kommen können. Leider stellt man beim Öffnen von Decken häufiger fest, dass dennoch, besonders in Gebäuden mit einer Fertigstellungszeit zwischen 1900 und 1940, Hausbockbefall in den „nicht zugänglichen“ Balken vorliegt. Ob der Befall durch Übergreifen der Insekten von der befallenen Dielung oder durch direkte Eiablage der Käfer in dieses Holz kam, kann hier nicht geklärt werden. Nachweislich wurde jedoch die Decke oben und unten direkt bei der Erstellung abgedeckt.
Letztendlich zählt nur die Tatsache, dass Befall vorliegt, wo gemäß der oben zitierten DIN ein Befall unwahrscheinlich ist.
Auch die Angabe der Holzfeuchte in der DIN 68 800 Blatt 3, Ausgabe 1990, ist nicht unbedingt in der Praxis greifend. Bei einer durchschnittlichen relativen Holzfeuchte von weniger als 10 % soll ein aktiver (lebender) Insektenbefall nicht mehr möglich sein.
Wurde ein Dachboden z.B. erst Jahre nach der Erstellung eines Gebäudes ausgebaut, dann ist es sehr häufig, dass die Schäden durch Insekten (meist nur geringe) nicht erkannt wurden und das befallene Holz beibehalten wurde. Bei einer späteren Untersuchung wird der Befall festgestellt. Der Befall muss gemäß vorgefundenem Schadensbild sehr umfangreich gewesen sein. In dieser Form hätte den Schaden jeder Zimmermann bei dem Ausbau sehen müssen.
Da in vielen Gebäuden die Schlafräume in den ausgebauten Dachböden eingerichtet wurden, sind wegen der fehlenden durchgehenden Heizung dann andere Holzfeuchten möglich. Wenn zudem der Boden noch mit einem Linoleum-Belag (Dampfbremse zu den darunter liegenden, geheizten Räumen) abgedeckt wurde, herrschen hier vorübergehend genau die Bedingungen, die die Hausbocklarve für eine gute Entwicklung braucht.
Es ist dann auch weniger ausschlaggebend, ob etwa 20 Jahre vor der Untersuchung eine Zentralheizung eingebaut wurde, der Befall war bereits vorhanden und ist dann nach und nach abgestorben. Im vorliegenden Fall werden aber in der Heizperiode Holzfeuchten von unter 10 % gemessen, im Sommer nur knapp darüber.
Daraus ist zu erkennen, dass man sich über das zu untersuchende Objekt genau informieren muss. Vielfach sind diese Möglichkeiten jedoch nicht gegeben, und dann beginnt die Suche nach der früheren Nutzung des Gebäudes.
Ähnlich verhält es sich mit dem Gewöhnlichen Nagekäfer. Aktiven Befall erkennt man sehr sicher an den hellen Fraßmehlhäufchen, die die Larven aus den Fraßgängen schieben. Schwieriger wird es, wenn ein lebender Befall in Holzteilen vorliegt, die keine waagerechte Fläche aufweisen. In diesem Fall sieht man vielleicht nur Rieselspuren, an senkrechten Flächen noch nicht mal diese.
Liegt das befallene Holzteil, z. B. eine Mittelpfette, mehrere Meter über dem (Dach)boden, dann kann man unter diesem Bauteil kein helles Fraßmehlhäufchen finden. Lebender Befall liegt aber vor.
Deshalb ist es wichtig, auf Hinweise eines lebenden Befalles zu achten. Das ist gleichzeitig die schwierigste Aufgabe, die ein Sachverständiger lösen muss.
Bei einem Anobienbefall (Gewöhnlicher Nagekäfer, Anobium punctatum de Geer) sind vielfach helle Ausfuglöcher im Holz der einzige Anhaltspunkt, der gefunden wird. Liegen in der näheren Umgebung auch dunklere (ältere) Ausfluglöcher vor, so spricht hier vieles für aktiven Befall, auch wenn keine Fraßmehlhäufchen zu finden sind.
Vielfach wird die Untersuchung auch durch das Verhalten der Bewohner des Gebäudes beeinträchtigt. Nach dem Motto: Der Sachverständige soll einen sauberen Dachboden vorfinden, trifft man bei der Untersuchung einen frisch gekehrten Dachboden an. Helle Ausfluglöcher sind dann durch Staubablagerung dunkel.
In diesem Fall muss man bei der Untersuchung möglichst im Umfeld häufiger Ausfluglöcher die Dielung öffnen, vielleicht findet man entsprechende Hinweise unter der Dielung.
Bei Möbeln und Gewöhnlichem Nagekäfer gibt es häufig Probleme mit dem rieselnden Fraßmehl. Wurde ein alter Schrank nach langer Standzeit in einem ungeheizten Raum in einer normal temperierten Wohnung aufgestellt, dann findet man zuweilen neues rieselndes Mehl. Vorher waren zwar Ausfluglöcher, aber keine hellen Fraßmehlhäufchen zu finden.
Oft liegt hier ein physikalisches Phänomen vor. Durch die trockene Wohnraumluft trocknet das Holz. Das Feuchte geladene Fraßmehl trocknet auch und verliert den Zusammenhalt. Es kommt zum Rieseln dieses alten Mehles. Trotzdem liegt kein lebender Befall vor.
Noch schwieriger ist die Suche nach einem lebendem Hausbockbefall. Es gibt hier keine Fraßmehlhäufchen und somit auch kein weithin sichtbares Indiz. Hier bleibt nur die Überprüfung der Holzoberfläche nach hellen Ausfluglöchern, die keine Staubablagerung aufweisen. Bei einem Dachstuhl mit einer Firsthöhe von ca. 10 m ist die Untersuchung eines Sparrens über die gesamte Länge sehr aufwendig.
Herr Dr. Grosser gab 1991 in Berlin einen Überblick über die Anforderungen an Holzschutz-Sachverständige. Nach seiner Auffassung muss ein Sachverständiger in der Lage sein, einen lebenden von einem toten Befall zu unterscheiden.
Diese Forderung lässt sich nach Auffassung des Verfassers so ohne weiteres nicht aufrechterhalten. Dazu noch ein Beispiel:
Wird nur dort eine Bekämpfung eingesetzt, wo tatsächlich lebender Befall vorhanden ist, bedeutet dies für einen Dachstuhl, dass jedes einzelne Bauteil überprüft werden muss. Es ist leicht auszurechnen, dass bei einer Grundfläche des Daches von 10 x 8 m sehr viele Arbeitsstunden für die Überprüfung der einzelnen Bauteile notwendig sind. Im Hinblick auf die Kosten des Sachverständigen stellt sich hier sehr leicht die Frage nach der Wirtschaftlichkeit.
Da in den meisten Dächern nicht alle Holzteile zugänglich sind, kann in den seltensten Fällen eine vollständige Untersuchung aller Bauteile durchgeführt werden. Damit bleibt die Untersuchung zwangsläufig unvollständig.
Geht man dann der Forderung der DIN 68 800 Blatt 4 nach, die nicht zugänglichen Teile bei der Untersuchung zugänglich zu machen, z.B. durch Öffnen des Daches, Abnehmen von Verkleidungen etc., hat dies wiederum Einfluss auf die Nutzung des Gebäudes.
Daher müssen solche Forderungen auf ein Gebäude übertragen werden. Wie weiter unten zu lesen ist, sind bestimmte Vorarbeiten zur Bekämpfung eines Befalls bzw. der Prüfung des vorhandenen Querschnittes der Holzbauteile notwendig. Bei einem denkmalgeschütztem Dachstuhl sind aus Sicht des Verfassers durchaus sehr umfassende Untersuchungen zum Erhalt der historischen Bausubstanz notwendig.
Bei einem Dachstuhl eines Einfamilienhauses, wo die Untersuchung im Rahmen des später geplanten Ausbaues des Dachgeschosses stattfindet, braucht dagegen ein solcher Aufwand nicht betrieben zu werden. Je nach Alter des Holzes und Aufbau der Dachhaut, ist dort ein Nachschutz gemäß DIN 68 800 Blatt 3 erforderlich.
Daher genügt es hier, durch Untersuchung der zugänglichen Teile auf Hinweise eines aktiven Befalles zu achten. Keinesfalls muss hier eine punktuelle Bekämpfung eingeleitet werden, wie in einem Vortrag von Herrn Radovic, FMPA Stuttgart, gefordert wird, denn der Holzschutz muss bei gefährdeten Hölzern von Zeit zu Zeit nachgebessert werden.
Auch bezüglich des Alters von Holz und der Befallswahrscheinlichkeit dieser Hölzer gibt es mittlerweile sehr kontroverse Aussagen. In älterer Fachliteratur wird angegeben, dass ein lebender Hausbockbefall in Hölzern, die älter als 80 Jahre sind, sehr unwahrscheinlich ist. Dennoch gibt es hier genügend Ausnahmen, wie jeder Bekämpfer belegen kann. Völlig an den Tatsachen vorbei geht jedoch die Aussage, dass ein lebender Befall in Hölzern, die älter als 30 Jahre im Gebäude verbaut sind, durch den Hausbock sehr unwahrscheinlich sei.
Die Konsequenz ist also, dass je nach Anforderung der Untersuchung ein lebender Befall nachzuweisen ist. Die sicherste Methode ist, das Holz solange abzuspanen, bis eine lebende Larve gefunden wird. Das Ergebnis einer solchen Untersuchung ist jedem einleuchtend, der Dachstuhl wird dadurch zerstört. Also bleibt letztendlich nur die Suche nach Indizien und somit die persönlichen Erfahrungen des Untersuchenden übrig.
Bei Pilz befallenem Holz sind häufig Nagekäfer vorzufinden, die auf Pilz befallenes Holz in ihrer Entwicklung angewiesen sind. Zum Beispiel der Gescheckte Nagekäfer (Xestobium rufovillosum) ist vielfach im Umfeld eines, meist verdeckten, Pilzbefalls zu finden. Man erkennt den Befall des Insektes an den runden Ausfluglöchern mit einem Durchmesser von ca. 2 bis 4 mm (manchmal lässt er sich aufgrund des Durchmessers der Ausfluglöcher nicht vom Gewöhnlichen Nagekäfer unterscheiden. Hier bleibt letztendlich nur die Kotuntersuchung im Fraßmehl).
Eine Bekämpfung dieses Befalls, bzw. die Untersuchung auf lebenden Befall kann sehr oft unterbleiben, da im Rahmen der Sanierung pilzbefallener Hölzer ein Austausch notwendig ist. Nur bei sehr leichtem Pilzbefall in z.B. einem historischen Gebäude, wo im Rahmen der Umnutzung eine weitere Feuchtigkeitseinwirkung ausgeschlossen werden kann, ist dann eine Sanierung eines solchen Befalles notwendig. Eine solche Fragestellung ist jedoch vor der Untersuchung bereits bekannt, und hier muss dann entsprechend den hier angegebenen Hinweisen vorgegangen werden.
Mit dem Hausbock werden die Scheibenböcke oft verwechselt. Zur Unterscheidung benötigt man eine Büroklammer. In das ovale Ausflugloch eingeführt, wird die Tiefe des Loches gemessen. Beim Hausbock sind meist Tiefen von 0,5 – 1,0 cm vorhanden, wogegen bei den Scheibenböcken je nach Art 2,0 – 4,0 cm Tiefe vorzufinden sind.
Scheibenböcke legen Hakengänge an, während der Hausbock sich direkt unter der Holzoberfläche verpuppt. Scheibenböcke benötigen für ihre Entwicklung unbedingt Rinde, der Hausbock nicht.
Befinden sich also an der Baumkante eines Sparrens flache Fraßgänge, dann spricht hier vieles für Scheibenböcke. Sind bei ovalen Ausfluglöchern keine Baumkanten zu finden, dann muss man die Tiefe messen. In Zweifelsfällen sind wiederum nur Kotuntersuchungen erfolgreich zur Unterscheidung der Befallsursache.
Scheibenböcke müssen nicht bekämpft werden, es genügt, wenn die Rinde vollständig entfernt wird. Damit wird die Lebensgrundlage entzogen und der Befall stirbt ab. Schon oft waren Scheibenböcke der Anlass für eine umfangreiche Sanierung gegen Hausbock.
Wo Nadelholz für Fachwerk verwendet wurde, liegt auch häufig Hausbockbefall vor. Es ist letztendlich gleich, ob der Befall lebend oder abgestorben ist. Ein Abbeilen der Hölzer ist schlecht möglich, da das Holz im Fachwerkgerüst optisch stark beeinträchtigt wird. Ein Austausch der befallenen Hölzer ist sinnvoller.
Wertung der Untersuchungsergebnisse
Dies ist ein wichtiges Stadium in der Planung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Wurde z.B. ein alter Hausbockbefall unter der Dielung eines ausgebauten Dachgeschosses festgestellt, entscheidet der Umfang der Zerstörung des Holzes über den Aufwand der Sanierung.
Es liegen zwar keine lebenden Larven (mit einiger Sicherheit, siehe oben) mehr im Holz vor, jedoch ist das Holz durch den Insektenbefall bereits soweit geschwächt, dass ein statischer Nachweis erforderlich wird. Das hat zur Folge, dass wiederum die Balken frei zugänglich sein müssen, um die stärkste Schwächung pro Balken zu erkennen.
Es gibt Hilfsgeräte, um eine solche Bestimmung auch ohne Öffnung der Balken durchzuführen. Wird ein Bohrer durch Holz getrieben, dann braucht der Motor Strom, um den Bohrer einzutreiben. Bei festem Holz wird mehr Strom, bei befallenem Holz wird weniger Strom benötigt. Dieser Stromverbrauch ist ein Maß für die Dichte des Holzes, also auch für die Festigkeit.
Die Bohrwiderstandsmessung ermöglicht eine exakte Ermittlung des inneren Zustandes der untersuchten Hölzer. Diese Erkenntnisse gelten dabei nur für den untersuchten Bereich. Wie bei allen bohrenden und besonders bei den herkömmlichen visuellen Untersuchungsmethoden, kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass versteckte Schäden übersehen werden, z.B. weil sie nicht zugänglich sind.
Wie oben angegeben, ist bei der Auswertung nicht nur der vorhandene Zustand, sondern auch die spätere Nutzung zu berücksichtigen. Bleiben Hölzer sichtbar, und ist ein lebender Befall nicht zu erkennen, dann sind u.U. keine Sanierungsmaßnahmen notwendig. Man kann diese ja auch dann durchführen, wenn ein lebender Befall (z.B. neue Ausfluglöcher) sich zeigt.
Vielfach sind jedoch die notwendigen, begleitenden Maßnahmen (z.B. statische Prüfung, erforderliche Verstärkungen, nutzungsbedingte Veränderungen) so umfangreich, dass eine Erneuerung des Holzschutzes notwendig ist. Dann entscheidet die Wahl des Holzschutzmittels, abgestimmt auf die Nutzung des Gebäudes, die notwendigen Maßnahmen.
Liegt aber in einem alten Dachstuhl kein lebender Befall vor, und bleiben die Hölzer weiter zugänglich, dann muss auch keine Bekämpfung oder Holzschutzbehandlung durchgeführt werden. Auch hier entscheidet die spätere Nutzung. Allerdings ist die Tragfähigkeit der Bauteile zu prüfen.
Sanierung des Insektenbefalles
Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlage für die Sanierung von tierischen oder pflanzlichen Schädlingen am und im Holz sowie in der Wand ist die DIN 68 800 Teil 4, Ausgabe November 1992. Dieser Teil der Norm lässt die Möglichkeit zu, bei bestimmten Voraussetzungen auch keine Schwammsanierung oder Insektenbekämpfung durchzuführen (z. B. Abs. 4.3.4). Zudem sollte immer lebender Befall nachgewiesen sein.
Daher ist der Wortlaut der DIN 68 800 Teil 4 heute zu interpretieren, was durch den ergänzenden Kommentar aus dem Beuth-Verlag möglich ist. Zudem hat der Verfasser eine Reihe eigener Ideen mit Sanierern entwickelt. Deshalb wird hier vom üblichen DIN-Schema teilweise abgewichen.
Bei allen Holzschutzarbeiten sind das jeweilige Merkblatt des Herstellers, die Gebindetexte und das Sicherheitsdatenblatt für die Produkte zu beachten. Weiterhin sind die Angaben im Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmittel und die jeweiligen techn. Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Unfallverhütung zu beachten.
Für die Bekämpfung von Schädlingen in tragenden Holzbauteilen und in der Wand (Insekten- und Pilzbefall) sind nur solche Produkte zu verwenden, die eine bauaufsichtliche Zulassung durch das „Deutsche Institut für Bautechnik“ (DIBt) besitzen oder die Zustimmung im Einzelfall durch das gleiche Institut. Für den Übergangszeitraum gelten auch noch die Prüfbescheide dieser Mittel.
Für nicht tragende Bauteile können auch RAL-Holzschutzmittel verwendet werden. Generell ist aber zu berücksichtigen, dass möglichst wenig Holzschutzmittel angewendet werden und gerade bei Sanierungen im Innenbereich (Wohnräume, Büros, Lagerräume, Dachräume) der vorhandene Befall durch Austausch des Bauteiles beseitigt wird, sofern sich diese Maßnahme wirtschaftlich darstellen lässt.
Die Bekämpfungsmaßnahmen erfordern grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen. Seit dem 01.11.1995 dürfen solche Holzschutzmittel, die selbst giftig oder mindergiftig sind oder aber Stoffe enthalten, die in der Gefahrstoff-Verordnung namentlich benannt sind, nur noch von geprüften Schädlingsbekämpfern durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen. Alle anderen Berufsgruppen, wie z. B. Zimmerleute, dürfen seit diesem Zeitpunkt nur noch solche Produkte verwenden, die nicht nach der Gefahrstoffverordnung als giftig oder mindergiftig zu kennzeichnen sind (z. B. Flüssigborate).
In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Ausnahmeregelungen. Daher sollte der Auftraggeber bei Ausschreibungen die Forderung stellen, dass der Bieter für jeden seiner am Bau tätigen Mitarbeiter die Prüfungszeugnisse der Schädlingsbekämpfer-Ausbildung oder der vergleichbaren und zugelassenen Ausbildung vorlegt.
Da auch nach DIN 68 800 Teil 4 nur Sachkundige die Bekämpfungsmaßnahmen durchführen sollen, kann diese Regelung auch auf die Verwendung von Flüssigboraten angewendet werden. Allerdings ist die DIN 68 800 Teil 4 bisher nicht bauaufsichtlich eingeführt und kann daher nur als Stand der Technik betrachtet werden. Trotzdem wird geraten, bei der Ausschreibung die Ausbildungsnachweise zu verlangen.
Chemische Methode
Wenn sicher ist, dass lebender Befall vorliegt, dann ist eine Bekämpfung erforderlich. Nach DIN 68 800 Blatt 4, müssen alle Hölzer mit zwei Kontrollschlägen pro lfd.m, seitlich versetzt über die Kanten ausgeführt, auf Befall geprüft werden. Sofern Befall vorliegt, ist nur das vermulmte Holz zu entfernen. Dabei darf mit dem Beil nur soviel entfernt werden, dass die Standsicherheit des jeweiligen Bauteils gewährleistet ist. Sind stärkere Schäden vorhanden, dann ist ein Austausch erforderlich.
Anschließend müssen die Fraßgänge gereinigt werden. In die Reinigung ist das gesamte Holz einzubeziehen. Durch Beseitigung von Staub und Schmutz wird die Saugfähigkeit und Aufnahmefähigkeit des Holzes an Holzschutzmittel erhöht.
Danach sind alle erreichbaren Holzoberflächen im Sprühverfahren mindestens zweimal zu imprägnieren. Dafür sind bekämpfend wirkende Holzschutzmittel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Diese Mittel sind auf Lösemittelbasis mit organischen Wirkstoffen oder auf Borsalzbasis hergestellt.
Für den Fall, dass ein direkter Kontakt einer befallenen Holzbalkendecke zu bewohnten Räumen vorhanden ist, kann alternativ auch auf Flüssigborpräparate zurückgegriffen werden. Der Vorteil dieser Flüssigborpräparate besteht darin, dass sie keine Lösemittel an die Raumluft abgeben und später, auch bei Tränkung der Deckenuntersicht, nicht zu Geruchsbelästigungen führen. Eventuell durchschlagende Holzschutzmittel sind wesentlich leichter zu sanieren, wenn keine Lösemittel vorhanden sind. Je nach Angabe des Herstellers über die Mindesteinbringmenge des Holzschutzmittels muss so lange imprägniert werden, bis die erforderliche Menge auf dem Holz aufgebracht ist. Dachsparren müssen dabei so behandelt werden, dass der Sprühstrahl auch zwischen Dacheindeckung und Sparren gelangt. Dann ist eine allseitige Behandlung gewährleistet.
Hölzer, die nicht von allen Seiten gleichmäßig behandelt werden können, müssen im Bohrlochtränkverfahren imprägniert werden. Dazu werden Bohrlöcher in das Holz eingebracht. Die Einbohrtiefe beträgt 2/3 des Holzquerschnittes. Der Abstand der Bohrlöcher untereinander sollte nicht mehr als 20 cm betragen, der Durchmesser 10 – 14 mm.
Diese Bohrlöcher werden insgesamt dreimal verfüllt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vor der weiteren Befüllung das eingebrachte Tränkmaterial im Holz aufgenommen wurde. Deshalb können die Bohrlöcher erfahrungsgemäß nicht mehr als zweimal pro Tag befüllt werden.
Nicht zugängliche Sparrenteile, wie z.B. im Bereich der Ausbauten, müssen durch Aufnehmen der Dachfläche von außen zugänglich gemacht werden. Dämmstoffe sind weitestgehend zu entfernen. Beim Sprühen gelangen sonst größere Mengen Holzschutzmittel in die Dämmstoffe und können, je nach Art des Mittels, auch an die Innenräume abgegeben werden. Außerdem sind Verfärbungen durch die Lösemittel zu erwarten. Die Fußpfette und die Lagerhölzer sind am Traufpunkt in die Behandlung mit einzubeziehen.
Um die Balken des (Dach)Bodens zu erreichen, ist die Dielung zu entfernen. Ein Durchbohren der Bohrlöcher durch die Dielung zum Befüllen der darunter liegenden Deckenbalken ist nicht statthaft. Hier besteht die Gefahr, dass es durch die Trockenrisse im Holz zum Austreten der Holzschutzflüssigkeit kommt und somit zu Schäden an der darunter liegenden, sichtbaren Decke führt.
Anzumerken ist, dass eine vollständige Abtötung der Insekten nicht geprüft wird. Bei der Zulassung des Holzschutzmittels müssen gemäß DIN EN 22 85 % der lebenden Hausbocklarven innerhalb einer bestimmten Zeit abgetötet sein.
Die Folge ist, dass bei ordnungsgemäßer Durchführung der Insektenbekämpfung einige Larven im Holz überleben können. Diese können sich bis zur Oberflächenzone durchnagen und nehmen dann die Holzschutzwirkstoffe auf. Das führt dennoch zur Abtötung, jedoch nicht direkt.
Daher sind viele Bekämpfer bemüht, möglichst viel Holz mit Fraßgängen abzubeilen. Der Nachteil besteht darin, dass mehr Holz entfernt wird, als unbedingt nötig. Zuweilen wird auch durch übermäßiges Abbeilen die Standsicherheit der Konstruktion gefährdet.
Deshalb ist zu prüfen, ob bei lebendem Befall der Ersatz des Holzes durch neues nicht wirtschaftlicher ist. Zudem ist die Einbringung von Holzschutzwirkstoffen in ein Gebäude geringer.
Dass bei Gebäuden mit Denkmalschutz andere Maßstäbe anzusetzen sind, versteht sich von selbst. Bei historischen Holzkonstruktionen stören vielfach schon die Kontrollschläge an den Kanten. Hier kann und muss man andere Verfahren anwenden.
In Absatz 5.2.2 (DIN 68 800 Teil 4) wird für altes Holz (länger als 60 Jahre im Gebäude) kein Holzschutz mehr zwingend vorgeschrieben. Vielmehr kann nach Prüfung der Gefährdung auch auf Holzschutzmittel verzichtet werden.
Heißluftbehandlung
Die Methode beruht auf der Denaturierung des tierischen Eiweißes durch Hitze. Um die Larven zu erreichen, muss die Wärme im Holz gleichmäßig verteilt sein.
Man erreicht dies, indem warme Luft mit ca 105 bis 120 °C das Holz umspült. Die Abtötung ist vollzogen, wenn im Kern des Holzes eine Temperatur von 55 °C für eine Stunde erreicht ist.
Dabei dürfen als Messpunkte nur thermisch ungünstig positionierte Hölzer verwendet werden. Warme Luft steigt nach oben. Also müssen die Messpunkte möglichst niedrig liegen. Zudem sollten die Thermometer vor Beginn der Beheizung gesetzt werden. Wird ein Thermometer während der Beheizung von Messpunkt zu Messpunkt getragen, ist das Ergebnis klar.
Hölzer, die nicht von mindestens drei Seiten durch die Heißluft umspült werden, müssen zusätzlich durch die chem. Methode behandelt werden. Bevorzugt wird hier die Bohrlochimprägnierung eingesetzt.
Vor der Beheizung ist die Tragfähigkeit zu prüfen. Im entsprechenden WTA-Merkblatt wird dafür die Endoskopie, das Abbeilen und das Anbohren angegeben. Richtig eingesetzt, sind alle Methoden geeignet. Beim Abbeilen an den besonders geschädigten Bauteilen sind die gleichen Bedingungen wie o.g. zu erfüllen.
Nach der Heißluftbehandlung bleibt das Holz weiterhin gefährdet, da ein vorbeugender Schutz nicht erreicht wird. Zwar versuchen einige Firmen auf dem Markt mit entsprechenden Bescheinigungen zu beweisen, dass ein Hausbockbefall nach der Heißluftbehandlung über Jahre nicht mehr aufgetreten ist, jedoch wurde bei einem Wahlversuch in der BAM Berlin festgestellt, dass die Hausbockweibchen gerade das heißluftbehandelte Holz für die Eiablage bevorzugten.
Diese Untersuchung wurde von der chemischen Industrie in Auftrag gegeben. Allein die Fragestellung seinerzeit ergab eine gewisse Tendenz, jedoch das Ergebnis war an sich eindeutig.
Daher sind nach der Heißluftbehandlung alle Holzoberflächen vorbeugend zu imprägnieren. Bevorzugt werden dafür Borsalze oder Flüssigborsalze eingesetzt. Ohne eine nachträgliche Behandlung mit Wasser bleiben diese Produkte an der Oberfläche (kaum Eindringung), da die Hölzer in der warmen Luft ausgetrocknet sind. Man kann aber auch auf den chem. Holzschutz verzichten, muss aber dann regelmäßig die Hölzer auf neuen Befall überprüfen.
Mit der Heißluftbehandlung wird ein rein physikalisches Verfahren angewendet, das besonders schadstoffarm ist (Blauer Engel).
Die warme Luft kann auch Zerstörungen hervorrufen. Deshalb ist vor der Erhitzung eine sorgfältige Prüfung notwendig. Wegen der erforderlichen Freilegung im Rahmen der sachverständigen Prüfung kann daher schon hier die Entscheidung für das geeignete Verfahren getroffen werden.
Zu große Räume lassen sich nur mit mehreren Geräten gleichzeitig oder mit wenigen Geräten in Etappen erhitzen. Das hängt von der Leistungsfähigkeit des Betriebes ab.
Vielfach wird das Verfahren als zerstörungsfreie Bekämpfung angegeben. Das trifft nicht zu. Die Hölzer müssen kontrolliert werden, also auch freigelegt werden (Lehmeinschübe in Decken etc.) Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden ist Vorsicht geboten, da je nach Holzart mehr oder weniger Harzläufer an der Holzoberfläche zu erwarten sind.
Besonders geeignet ist das Verfahren zur Bekämpfung des Gewöhnlichen Nagekäfers oder zur Bekämpfung in Futtermittellagern und Tierställen. Bei normalem oder geringem Befall ist das Holz nicht abzubeilen. Mittels Heißluftbehandlung werden die Larven abgetötet.
Hausbockbefall dagegen macht fast immer ein Abbeilen zur Prüfung der Statik erforderlich. Bei starkem Befall ist auch mit Auswechselungen zu rechnen. Daher sollte die Beheizung nach Vervollständigen der Holzkonstruktion durchgeführt werden.
Bei den Splintholzkäfern versagt diese Methode mit den genannten Werten. Der Braune Splintholzkäfer entwickelt sich zwischen 20 und 55 °C. Damit sind die Larven imun gegen die genannten 55 °C. Erfolgreich bei den Splintholzkäfern ist eine Temperatur von 75 °C auf die Dauer von 3 Stunden. Das wurde schon mehrfach in der Praxis bestätigt. Damit stimmen aber die Temperaturangaben des WTA-Merkblatts nicht.
Es gibt sicher das eine oder andere Objekt, wo die Heißluftbehandlung die einzig mögliche Methode zur Sanierung darstellt. Vielfach läßt sich aber auch die chem. Methode einsetzen, die normalerweise kostengünstiger ist.
Dennoch ist regionsweise eine wahre Heißlufthysterie ausgebrochen, die zudem durch teilweise unsachliche Berichterstattung unterstützt wird. Andererseits ist die Heißluftbehandlung nicht mit dem „Heiß Abreißen“ gleichzusetzen. Auch hier gibt es Sensationsberichte. Daher kann man die Heißluftbehandlung im Hinblick auf die Forderung eines umweltgerechten Holzschutzes nicht ignorieren.
Begasung
Dieses komplexe Thema soll hier nur angeschnitten werden. Bei der Begasung wird das Holz von Giftgas durchdrungen und somit wird alles tierische Leben im Holz abgetötet.
Bei Anwendung in oder an einem Gebäude sind alle zu behandelnden Teile gegen die Außenluft abzudichten. Diese Dichtigkeit wird vor dem Einbringen des Gases überprüft. dass das Einpacken eines Gebäudes nicht gerade kostengünstig ist, kann man sich leicht vorstellen.
Schwierig wird es immer dann, wenn trotz vorher eingeholtem Wetterbericht plötzlich Wind aufkommt. Das kann zum Abbruch der Begasung führen.
Es gibt verschiedene Gase (z.B. Methylbromid, Blausäure, Kohlendioxid, Stickstoff etc.), die wieder unterschiedlich je nach Anforderung eingesetzt werden können. Vorher ist das Gebäude aber auf unverträgliche Materialien zu prüfen. Je nach Gas kann z.B. Leder oder eine Vergoldung (eines Altares) zerstört oder negativ verändert werden.
Die Begasung wird dann eingesetzt, wenn mit den vorher genannten Verfahren kein Erfolg zu erwarten ist. Der Kreis der berechtigten Begaser ist sehr klein. Hauptsächlich wird das Verfahren bei Schiffsladungen und in Getreidemühlen eingesetzt.
Alternative zur Insektenbekämpfung
Bei Insektenbefall im Holz ist die Prüfung der Ausbreitung durch Abbeilen durchzuführen. Diese Abbeilspuren sind und bleiben am Holz sichtbar. Zudem sind im stark vermulmten Bereich, wo die Statik des Bauteils gefährdet ist, entsprechende Verstärkungen aufzubringen. Weiterhin sind meist einige Änderungen am Gebäude im Dachbereich notwendig.
Aus der Summe dieser Umbaumaßnahmen, die im Rahmen der Insektenbekämpfung ausgeführt werden müssen, ergibt sich oft ein sehr erheblicher Aufwand, dessen Kosten nur mit einiger Unsicherheit zu schätzen sind (Probleme des Planers).
Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein ausgebesserter Dachstuhl zwar wieder funktionsfähig ist, aber im wesentlichen immer noch ein ausgebesserter Dachstuhl bleibt. Wird z.B. beim Wiederverkauf eines Gebäudes bei der Besichtigung durch den Käufer die Ausbesserung festgestellt, führt dies in aller Regel zur Kaufpreisminderung (merkantiler Minderwert).
Daher ist zu überlegen, ob es nicht wirtschaftlicher ist, bei sehr starken Ausbesserungsarbeiten den Dachstuhl komplett zu erneuern. Neben der einfacheren Preisgestaltung, da hier nach Festpreis abgerechnet werden kann, sind im wesentlichen die Vorteile auch in dem höheren Wert des neuen Dachstuhls zu sehen, der sich selbstverständlich auch auf den Gesamtwert des Gebäudes positiv auswirkt.
Selbst unter der Voraussetzung, dass die Sanierung eines Dachstuhls ca. 30 % günstiger als die Errichtung eines neuen Dachstuhles ist, sind die oben aufgeführten Kriterien durchaus so gewichtig, dass man aus wirtschaftlichen Gründen einer Erneuerung zustimmen kann.
Zwar sprechen denkmalschützerische Aspekte vielfach gegen den Austausch von altem Holz, jedoch ist diese Maßnahme fraglich, wenn von der alten Dachkonstruktion, aufgrund des Ausbaus des Daches, nichts mehr sichtbar ist. Wenn zudem noch statische Probleme, die bei der Erstellung des ursprünglichen Dachstuhls nicht berücksichtigt wurden, jetzt zu lösen sind, ist sehr schnell die Frage nach dem Erhaltenswert eines Daches offen.
Die Beantwortung dieser Frage liegt meistens nicht im Ermessensbereich des Sachverständigen. Dennoch sollten hier Hinweise für den Auftraggeber gegeben werden, aufgrund der Abwägung aller notwendigen Sanierungsmaßnahmen, auch die Neuerstellung eines Dachstuhls zu berücksichtigen. Es ist nicht damit getan, nur die reinen Kosten der Sanierung den Kosten einer Neuerstellung gegenüber zu stellen.
Ist aufgrund des schnellen Baufortschritts ein Austrocknen der Hölzer nicht zu erwarten, so sollten grundsätzlich trogtränkimprägnierte Hölzer eingesetzt werden.
Neu einzubauende Hölzer
Wie bereits in den einzelnen Sanierungsmethoden dargestellt, sind neu einzubauende Hölzer aufgrund ihrer Exposition im Gebäude unterschiedlich zu betrachten.
Werden Hölzer in einer Decke eingebaut, wo die darüber- und darunter liegenden Räume ständig geheizt werden, entsteht im Holz aufgrund der ständigen Heizung eine Ausgleichsfeuchte von unter 10 %. In diesem Fall kann die Gefährdungsklasse 0 nach DIN 68 800 Blatt 3 angewendet werden.
Wesentliche Aussage dieser Gefährdungsklasse 0 ist, dass in einem solchen Fall in gedeckten Gebäuden auf Holzschutz verzichtet werden kann, wenn die Hölzer bei der niedrigen zu erwartenden Ausgleichsfeuchte kontrollierbar bleiben oder durch mechanische Vorrichtung soweit verdeckt sind, dass ein Zuflug von Insekten nicht möglich ist.
Lediglich im Außenwandbereich sind in den Balkenauflagern andere Gefährdungsklassen anzuwenden. Dafür eignet sich die Bohrlochimprägnierung. Für neu einzubauendes Holz ist die Bohrlochimprägnierung auch bereits vor dem Einbau durchführbar. Anzuwenden sind im wesentlichen Flüssigborsalze, um die Hölzer gegen einen Pilzbefall und Insektenbefall vorbeugend zu schützen.
Flüssigborsalze werden von verschiedenen Anbietern auf dem bundesdeutschen Markt vertrieben. Wichtig ist, dass sie eine Zulassung von Institut für Bautechnik besitzen und die Prüfprädikate P und Iv beinhalten. Bei der Anwendung sind die vom Hersteller angegebenen Anwendungsmengen zu berücksichtigen.
Alles übrige Bauholz sollte vorbeugend mit einem wässrigen Schutzmittel behandelt werden. Dafür eignen sich schwermetallfreie Holzschutzpasten. Diese Produkte sind in den meisten Tränkanlagen enthalten und haben den Vorteil, dass sie auf dem Holz im eingebrachten Zustand keine Gase an die Raumluft abgeben.
Alternativ können die Hölzer auch mit reinen Borsalzpräparaten geschützt werden. Vorteil dieser Salzgruppe ist ebenfalls, dass sie nach Einbau im Gebäude und Abtrocknung keine Gase mehr an die Raumluft abgeben. Hierin unterscheiden sich beide genannten Gruppen sehr stark von den fluorhaltigen Mitteln, die nicht mehr in gedeckten Bauten eingesetzt werden sollen.
Nachteil von Borimprägnierungen ist, dass sie im Holz nicht fest verankern und ständig durch Regen ausgewaschen werden können. Werden reine Borpräparate eingesetzt, so ist es durchaus zweckmäßig, das Bauholz nach dem Einbau zu imprägnieren. Andernfalls muss sichergestellt sein, dass die Hölzer beim Transport abgedeckt sind und nicht dem Regen ausgesetzt werden.
Bei den in Trogtränkanlagen vorhandenen Schutzmitteln sind sog. Fixierungszeiten zu berücksichtigen. Das ist die Zeit, die das lösliche Holzschutzmittel benötigt, sich in eine schwer auslaugbare Verbindung umzulagern.
Diese Zeit muss bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Der Unternehmer muss genügend Zeit haben, das Holz vor Einbau zu lagern. Andernfalls werden tropfnasse Hölzer angeliefert, und es kommt zu einer unnötigen Umweltgefährdung durch Holzschutzmittel.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei Hölzern ein Nachschutz der Trockenrisse erforderlich ist. Dies ist in der DIN 68 800 Blatt 3 klar geregelt. Daher sind die Hölzer möglichst trocken einzubauen. Das bedeutet, dass die Holzschutzmaßnahme früh genug geplant sein muss, um auch nach der Fixierung der Salze eine ausreichende Trocknung zu erhalten. Daher kann es u. U. günstig sein, kammergetrocknetes, also mit Trockenrissen versehenes Holz zu imprägnieren. Bei den schwermetallfreien Salzen ist dies bei der Forderung von zu imprägnierenden Hölzern mit weniger als 20 % Holzfeuchte bereits berücksichtigt.
Zusammenfassung
Aus der Vielzahl der hier gegebenen Informationen ist zu erkennen, dass die Sanierung von holzzerstörenden Insekten ein hohes Maß an Kenntnissen vom Verarbeiter und dem untersuchenden Sachverständigen verlangt.
Im Hinblick auf die Forderung, Holzschutzmittel in gedeckten Bauten so wenig wie möglich einzusetzen, ergeben sich vielfach große Probleme. Einige Lösungsansätze sind hier aufgeführt.
Es ist aber auch zu erkennen, dass neben den Kenntnissen der Lebensgewohnheiten der Schädlinge Informationen über die auf dem Markt befindlichen Holzschutzmittel und über die Feinheiten der möglichen Verfahren vorliegen müssen. Auch die Wirtschaftlichkeit ist zu berücksichtigen, ebenso die spätere Nutzung eines Gebäudes.
Diese Forderungen können nicht mit einer einzigen Allheilmethode gelöst werden. Das bedeutet aber auch, dass anstehende Untersuchungen möglichst von neutralen Personen durchzuführen sind. Verarbeiter scheiden in den meisten Fällen aus. Erst wenn die Untersuchung abgeschlossen ist und mit dem Auftraggeber die Nutzung geklärt ist, kann der Verarbeiter im Hinblick auf seine Haftung das vorgeschlagene Verfahren nochmals überprüfen.
Literaturangaben
„Pflanzliche und tierische Bau- und Werkholzschädlinge“ von Dr. D. Grosser, DRW-Verlag
„Holzschädlinge an Kulturgütern erkennen und bekämpfen“ von Dr. H.P. Sutter, Haupt-Verlag
„Handbuch der Mikroskopie in der Technik“, Band V 1 + 2 von Dr. H. Freund, Umschau-Verlag
„DIN-Taschenbuch Holzschutz 1992″ Beuth-Verlag
„Holzschutzmittelverzeichnis“, Stand August 1997, Erich Schmidt Verlag, Berlin
„Merkblatt Baulicher Holzschutz“ Entwurf von 1991, Wissenschaftlich-Technischer Arbeitskreis für Denkmalpflege und Bauwerksanierung e.V.
„Probleme und Perspektiven eines umweltverträglichen Holzschutzes“, von Bringezu/Schenke, Erich Schmidt Verlag 1992
„Schäden an Holzkonstruktionen“, von Willi Mönck, VEB Verlag für Bauwesen in Leipzig
„Der Holzbau“, von Hans Issels, Reprint nach der Originalausgabevon 1900, Verlag Th. Schäfer
„Die Konstruktionen in Holz“, von Dr. Otto Warth, Nachdruck der Ausgabe von 1900, aus dem TH. Schäfer Verlag, 9. Nachdruckauflage von 1994
„Bauen und Sanieren mit Holz“, von Willi Mönck, Deutsche Verlagsanstalt in Stuttgart
„Fachwerk“ von Manfred Gerner, Deutsche Verlags Anstalt
Joachim Wießner
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