Altbauuntersuchung auf Schäden am Holz
Die DIN 68 800 Teil 4 schreibt vor, dass vor Beginn der Sanierung ein Untersuchungsbericht über die Schäden an den verbauten Hölzern zu erstellen ist.
Dabei ist es völlig offen gelassen, ob es bereits Schäden am Holz gibt. Dieser Untersuchungsbericht ist die Grundlage für die Planung der Sanierung. In diesem Untersuchungsbericht werden verschiedene Sanierungsverfahren angegeben, so dass die jeweils wirtschaftliche Lösung ausgesucht werden kann.
Dieser Untersuchungsbericht unterstützt den Architekten/Bauplaner in seiner Arbeit. Ich versuche meistens mit Erfolg, die holzschutztechnischen Sanierungen in die bereits bestehende Bauplanung zu integrieren.
Bei sehr schwerwiegenden Schäden, wie z. B. Hausschwamm, werden die Sanierungen vor der Festlegung und Fixierung im Bericht mit dem Bauplaner durchgesprochen, um ggfs. Hinweise zu geben, welche Veränderungen im Rahmen der geplanten Nutzung des Gebäudes notwendig sind.
Ich verfüge über mehr als 35 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Holzschutzes.