Lebt der Hausschwamm noch?

In der neueren Literatur ist nunmehr die Einsicht eingekehrt, dass der Echte Hausschwamm die ihm angedichteten Eigenschaften nicht hat. Vergleicht man die Aussagen von Dr. Huckfeldt, Dr. Nuss und auch Dr. Grosser, so ist zu erkennen, dass der Echte Hausschwamm ziemlich empfindlich ist. Theden hat in ihrer Arbeit „Das Absterben holzzerstörender Pilze im Holz“ (Mat. Org. 7, Seite 1 – 18; 1972) nachgewiesen, das der Echte Hausschwamm nach 1 Jahr steter Trockenheit bei 20 °C in Holz nicht mehr auswächst, wenn das Holz befeuchtet wird.
Aus meiner Praxis läßt sich feststellen, dass der Hausschwamm einige Umweltbedingungen garnicht mag. Der größte Feind vom Hausschwamm ist die Zugluft. Sie trocknet die Substratoberfläche, also Stein, Holz, Dämmung etc. Ständig wechselnde Feuchten führen dazu, dass der Echte Hausschwamm sich nicht weiter ausbreiten kann.
Temperaturveränderungen mag der Echte Hausschwamm auch nicht. Er hat es gerne, wenn gleichmäßige Temperaturen herrschen. Ab ca. 40 °C (siehe auch www.hausschwamminfo.de, Diplomarbeit, Tabelle 2) kann das Geflecht des Hausschwamms abgetötet werden.
Der Hausschwamm meidet die direkte Beleuchtung, weil sich dadurch Feuchte- und Temperaturunterschiede ergeben. Deshalb wächst er meist im Verborgenen. Nur der Fruchtkörper wächst überwiegend da, wo es hell ist und Zugluft herrscht. Das sind die Voraussetzungen, damit sich die Sporen ausbreiten können.
Wird in einem Gebäude Hausschwamm festgestellt, ist zuerst zu prüfen, ob der Hausschwamm noch aktiv ist. Bei einem abgestorbenen Hausschwamm sind deutlich geringere Aufwendungen zur Sanierung notwendig. In der Version von 1992 ist dazu im Kapitel 4.3.4 mehr ausgesagt. Dort wird beschrieben, wann auf eine chemische Behandlung der Wand verzichtet werden kann.
In der neuen DIN 68 800 Teil 4 ist die Heißluftbekämpfung als Sonderverfahren zur Hausschwammsanierung zugelassen. Spätestens jetzt ist die Frage der Vitalität brandaktuell. Bei der Heißluftanwendung gibt es keine Bohrlöcher in der Wand. Zur Zeit wird argumentiert, dass eine Hausschwammbekämpfung ohne Bohrlöcher in der Wand nicht nach DIN sei (trotz Absatz 4.3.4) und damit die Sanierung nicht sachgerecht sei. Nicht sachgerecht sei Pfusch.
Wie erkennt man direkt vor Ort ohne große Hilfsmittel, ob ein Hausschwammvorkommen abgestorben ist oder noch lebt? Wurde der Befallsherd schon mit Hitze behandelt (dann fehlen die Bohrlöcher)? Ist der Hausschwamm durch Trocknung (also auch ohne Hitze) abgestorben? Das läßt sich meistens schon beantworten, wenn z. B. die Feuchte der Wand bekannt ist. Zudem sollte bekannt sein, wie das Objekt in den letzten Jahren genutzt wurde. Diese Fragen sind schon länger bekannt, nur gehen nach meiner Erfahrung nur wenige Referenten auf dieses Thema ein.
Fortbildung ist heute ein großes Thema, nur ist bezüglich der Hausschwammproblematik zu klären, wohin die Fortbildung in den letzten Jahren geführt hat. Scheinbar hält sich bei dem Lehrkörper die Lehrmeinung (Leermeinung) sehr lange und es wird auf moderne Erkenntnisse nicht eingegangen. Glaubt man den Referenten, dann werden zur Bestimmung der Vitalität Proben gezogen und eingeschickt. Dann ist nur noch das Untersuchungsergebnis auf das untersuchte Gebäude zu übertragen. Und nun?
Je nach dem, wo die Probe entnommen wird, ist aus dem Untersuchungsergebnis nichts abzuleiten. Der Hausschwamm lebt meistens nur in der äußeren Zone seiner Ausbreitung. Also muss der Befall verfolgt werden, bis das äußere Ende erreicht ist. Dann kann eine Probe für die Vitalitätsbestimmung entnommen werden. Aber warum?
Es ist doch der größte Aufwand der Sanierung, den Befall freizulegen. Genau das ist doch jetzt passiert. Also wird die Feuchteursache beseitigt, die durchfeuchteten Bereiche getrocknet und das nicht mehr tragfähige Holz ausgetauscht. Das ist die Hausschwammsanierung! Das funktioniert immer!
Was aber ist z. B. in einer 100 cm dicken Ziegelsteinwand los? Also wird die Wand geöffnet und aus dem Inneren eine Probe entnommen. Ist diese Stelle überhaupt repräsentativ? Und was ist, wenn an der geöffneten Stelle kein Hausschwammgeflecht in der Wand ist, ist die Wand dann nicht befallen? Oder muss hier wieder der Angstzuschlag herhalten, den die DIN 68 800 Teil 4 als Sicherheitszone beschreibt?
Wie verhält sich der Probenehmer bei einem Bauddenkmal, wo so eben mal nicht die Wand zerstört werden darf? Ach ja, es ist ja dann auch ein Denkmal, dort können ja andere Sanierungsmethoden angewendet werden….. (beschrieben als Alternative wurde bisher nur die Heißluftmethode; die Mikrowelle funktioniert aber auch, ebenso die Austrocknung oder rein bauliche Maßnahmen).
Was ist eigentlich, wenn eine andere Sanierungsmethode, die für ein Baudenkmal geeignet ist, an einem Nichtdenkmal angewendet wird? Woher weiß z. B. der Hausschwamm in der Wand, ob er jetzt in einem Denkmal wächst oder nicht? Oder ob er diesen denkmalgerechten Sanierungsversuch in einem Nichtdenkmal überleben darf?
Ganz ehrlich, wer die Untersuchung in und an einem Gebäude nur abhängig macht von Untersuchungsergebnissen der Speziallabors, der wird sehr lange brauchen, Erfahrung zu sammeln im Umgang mit dem Hausschwamm. Natürlich wollen diese Speziallabors auch leben, nur scheint mir die Probenahmewut in den den letzten Jahren gerade bei den Holzschutzsachverständigen darauf begründet zu sein, Verantwortung abzuwänden.
Erfahrung ist bei der Beurteilung einer Hausschwammsanierung gefragt, damit tritt auch die Frage der Vitalität eines Befalls weitestgehend in den Hintergrund. Werden im Rahmen der Sanierung die Parameter geschaffen, die der Hausschwamm nicht mag, dann stirbt er ab, auch ohne Chemie oder Hitze. Die Frage ist dann noch zu klären, wie schnell er absterben soll. Und das entscheidet in der Regel der Bauherr, nicht der Sachverständige. (Mehr als 3.000 erfolgreiche Sanierungsvorschläge sprechen für sich.)

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