Verbot von lösemittelhaltigen Holzschutzmittel in Häusern

Im Rahmen einer europäisch angepassten Bauteilrichtlinie hat das Deutsche Institut für Bautechnik von den Holzschutzmittel-Herstellern gefordert, dass sie nachweisen, wie viel Lösemittel nach der Anwendung von lösemittelbasierten Holzschutzmitteln verdunsten. Dazu musste ein bestimmter Prozentsatz innerhalb der ersten sieben Tage verdunstet sein. Da lösemittelbasierte Holzschutzmittel aber auch eine gewisse Eindringtiefe benötigen, sind die Formulierungen der Mittel bisher so ausgefallen, dass diese Anforderungen nicht bestanden werden. Dieses Ergebnis ist in den Prüfbescheiden nachzulesen. In der Fußnote 3 wird festgelegt, dass die Holzschutzmittel in Innenräumen und angrenzenden Räumen nicht mehr verwendet werden dürfen. Dabei sind auch Verkleidungen unberücksichtigt zu lassen.

Im Ergebnis bedeutet das, dass lösemittelbasierte Holzschutzmittel innerhalb von Häusern nicht mehr eingesetzt werden können. Letztendlich ist es nur noch möglich, z. B. die Außenhülle eines Hauses zu streichen, weil dann ein Außenraumklima gegeben ist und nichts mehr in das Haus diffundieren kann.

Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis. Zum einen werden den klassischen Bekämpfern die in der DIN 68 800 Teil 4 angegebenen Methoden zur Bekämpfung von Holzschadinsekten in Gebäuden über diesen Umweg mit dieser Holzschutzmittelgruppe verboten, zum anderen muss der Endverbraucher, also der Bauherr, wesentlich tiefer in die Tasche greifen, um Hausbock bekämpfen zu können. Ich möchte hier anhand eines praktischen Beispiels aus Norddeutschland einmal aufzeigen, mit welchen Kosten in Zukunft zu rechnen ist.

Es handelt sich bei diesem Beispiel um ein Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von ungefähr 100 m². Das Dachgeschoss ist ausgebaut. Der Spitzboden ist gedämmt. Es wird Hausbockbefall festgestellt.

Für die klassische chemische Bekämpfung ist es notwendig, im Spitzboden die Wärmedämmung zu entfernen und die üblichen Maßnahmen auszuführen. Im ausgebauten Bereich werden die Dachziegel aufgenommen, die Dachlatten entfernt, die Wärmedämmung ausgebaut, die Kontrollschläge angebracht, stark vermulmtes Holz abgebeilt und mit Holzschutzmittel behandelt. Dann wird neu gedämmt, die Dachlatten aufgebracht und das Dach wieder eingedeckt.

Die eigentlichen Holzschutzmaßnahmen dürften sich auf etwa 2.000 Euro belaufen. Weitere etwa 8.000 Euro werden schätzungsweise für das Gerüst, das Ab- und Eindecken des Daches, die Wärmedämmung etc. benötigt. Eine normale Hausbockbekämpfung wird hier mit etwa 10.000 Euro zu Buche schlagen.

Können jetzt aber keine lösemittelbasierten Holzschutzmittel mehr eingesetzt werden, dann bliebe rein theoretisch ja die Möglichkeit, mit wasserbasierten Holzschutzmitteln zu arbeiten. Allerdings ist das nur theoretisch möglich. Bei den reinen Borsalzpräparaten ist davon auszugehen, dass innerhalb der ersten fünf Jahre nicht der gesamte Befall abgetötet ist. Der Verarbeiter haftet aber laut BGB längstens fünf Jahre. Spätestens nach 4,5 Jahren, wenn noch Fraßgeräusche zu hören sind, darf er diese Bekämpfungsmaßnahme wiederholen.

Die Emulsionen, bei denen Wirkstoffe aus den lösemittelbasierten Holzschutzmitteln in eine wasserverdünnbare Form überführt wurden, haben bei den normalen Fichten- oder Tannenhölzern sehr schlechte Eindringtiefen. Tief sitzende Larven, die bei dem normalen Abbeilen nicht erreicht werden, können u. U. länger als fünf Jahre im Holz leben, bis sie sich unter die Holzoberfläche zum Verpuppen nagen. Also besteht auch hier die Gefahr, dass der Verarbeiter seine Bekämpfungsmaßnahme kostenfrei wiederholen muss.

Die Alternative ist die Abtötung des Befalls mit Hitze. Auch dazu muss das Dach abgedeckt werden, die Wärmedämmung beseitigt werden, die Kontrollschläge ausgeführt werden und ggfs. abgebeilt werden. Nicht berücksichtigt sind bisher auch die Aufwendungen für den Zimmermann, falls verstärkt werden muss.
Dann wird das Einfamilienhaus eingehaust und mit Hitze behandelt. Während der Hitzebehandlung ist das Dachgeschoss nicht zu nutzen. Die eigentliche Hitzeanwendung wird nach zwei Tagen zu Ende sein, aber das Einhausen des Daches und das spätere Entfernen bedeuten einen Zeitaufwand von etwa 8 Tagen.
Nach der Hitzebehandlung muss das Holz dann noch vorbeugend gespritzt werden. Da mit Sicherheit neue Dachlatten eingebaut werden, besteht die Gefahr, dass der Hausbock wieder angelockt wird. Letztendlich bezahlt der Bauherr nicht nur die klassische chemische Bekämpfung, wobei hier nur ein vorbeugendes Mittel verwendet wird, sondern zusätzlich auch noch die Heißluftbehandlung.

Ich gehe einmal davon aus, dass das Einhausen mit Steiger etc. mit der entsprechenden Folie und dem anschließenden Erhitzen Kosten von etwa 15.000-20.000 Euro verursacht. Das bedeutet für den Eigenheimbesitzer eine extreme Belastung.

Unverständlich ist die Handlungsweise des Deutschen Instituts für Bautechnik. Bisher sind mir keine Reklamationen bekannt, wo im Rahmen einer Hausbockbekämpfung ein Gebäudebesitzer sich beschwert hat, dass die Lösemittel verdunsten und ggfs. zeitweise nach der Anwendung zu einer Geruchsbelästigung führten. Trotzdem wird hier auf dem Rücken des Endverbrauchers eine suspekte Sicherheitspolitik betrieben.
Ich bin einmal gespannt, wie sich meine Kollegen zu dieser Problematik stellen. Zurzeit ist eine wirtschaftlich vertretbare Empfehlung für eine Bekämpfung sehr schwierig und sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.

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